im Kfz-Steuer-Thread wurde u.a. gesagt, dass es keine kleinen Kennzeichen mehr für große alte Maschinen geben würde.
DAS IST FALSCH !!!!
Es ist aber nicht falsch von den hiesigen Forikern, sondern wird von den Zulassungsstellen im Rahmen der Einführung der FZV leider (glegentlich noch immer) fehlinterpretiert.
Hintergrund: Die §§ 16 - 28 STVZO wurden ja bekanntlich durch die FZV am 01.03.2007 ersetzt. Alle anderen StVZO-§§ gelten weiterhin
Den "Fehler", den die Zulassungsbehörden machen ist, dass sie glauben, die Kennzeichen wurden nach dem "alten" abgeschafften § 23 StVZO angebracht und ausgestaltet. Dort stand aber im Abs. 3 nur der Hinweis auf § 60 StVZO drin. Somit sind amtliche Kennzeichen auch weiterhin nach § 60 StVZO anzubringen und auszugestalten - ohhhh
Und der hat ja zusammen mit all seinen Anlagen noch Gültigkeit!!!!! Auch nach dem 01.03.2007.
Ihr müsst also vom Prüfer nur eintragen lassen: "AMTL. KENNZ. NACH ANL. VA ZIFF. 2.3 ERFORDERLICH" und schon gibt es für große Kräder vor 1960 keine Probleme.
Sollte dennoch der Zulassungs-Beamte Terz machen, den Vorgesetzten verlangen und sich erklären lassen, warum in diesem jeweiligen Zulassungbezirk auch der § 60 StVZO seit 01.03.2007 nicht mehr gilt
Viele (eigentlich die meisten was ich so mitbekommen habe) Zulassungsstellen haben ihre Irrung bereits korrigiert, sogar hier in Berlin gibt es nicht zwangsläufig das verhasste Kuchenblech.
So, hoffe der Hinweis hilft dem einen oder anderen
Gruß Klaus
