Frage an die TÜVologen...

Moderator: Gerry

Antworten
Benutzeravatar
perfectstranger
Beiträge: 406
Registriert: 17.08.2007, 07:19
Wohnort: Hagen

Frage an die TÜVologen...

Beitrag von perfectstranger »

Hi!

Wie bereits erzählt, kauf ich von einem Freund seinen Schwedenchopper - das Fahrzeug hat derzeit ein "kleines Kennzeichen" aus dem EN-Kreis. Nun möchte ich es in den MK-Kreis ummelden. Ich kann das bestehenden Kennzeichen also nicht übernehmen!
Lt. Aussage des Strassenverkehrsamt, muss man seit 2008 auch bei Fahrzeugen vor 1958 eine Ausnahmegenehmigung vom TÜV haben um eine kleines Kennzeichen zu bekommen. Also habe ich bei TÜV nachgefragt, die mir sagten, sie würden diese Ausnahmegenehmigung nur im Auftrage des Strassenverkehrsamtes erstellen.
Hmm...ich drehe mich also im Kreis!

Kann mir einer von euch verständlich :D erklären, was ich tun muss um weiterhin ein kleines Kennzeichen zu bekommen?!
Vielen Dank!!


Gruss dirk
Was der Fuss nicht startet, soll die Hand nicht lenken!
Benutzeravatar
Hawkeye
Beiträge: 1319
Registriert: 03.03.2014, 06:18
Wohnort: Fliegenberg
Kontaktdaten:

Re: Frage an die TÜVologen...

Beitrag von Hawkeye »

Moin seit Januar 2015 kann ja das Kennzeichen beim Umzug des Halters dran bleiben. Dachte das das es auch beim Ummelden so ist/bleibt? :shock:
Hawkeye
Kein Herr über mir, kein Knecht unter mir.

1200 FLH, Bj80, schwad, fast originol
Benutzeravatar
perfectstranger
Beiträge: 406
Registriert: 17.08.2007, 07:19
Wohnort: Hagen

Re: Frage an die TÜVologen...

Beitrag von perfectstranger »

Nein, das Kennzeichen mitzunehmen bei Halterwechsel ist nicht möglich...
Was der Fuss nicht startet, soll die Hand nicht lenken!
FLH55
Beiträge: 250
Registriert: 27.07.2010, 10:42

Re: Frage an die TÜVologen...

Beitrag von FLH55 »

Hawkeye hat geschrieben:Moin seit Januar 2015 kann ja das Kennzeichen beim Umzug des Halters dran bleiben. Dachte das das es auch beim Ummelden so ist/bleibt? :shock:
Das bezieht sich auf den GLEICHEN Halter!
FLH55
Beiträge: 250
Registriert: 27.07.2010, 10:42

Re: Frage an die TÜVologen...

Beitrag von FLH55 »

perfectstranger hat geschrieben:Hi!

Wie bereits erzählt, kauf ich von einem Freund seinen Schwedenchopper - das Fahrzeug hat derzeit ein "kleines Kennzeichen" aus dem EN-Kreis. Nun möchte ich es in den MK-Kreis ummelden. Ich kann das bestehenden Kennzeichen also nicht übernehmen!
Lt. Aussage des Strassenverkehrsamt, muss man seit 2008 auch bei Fahrzeugen vor 1958 eine Ausnahmegenehmigung vom TÜV haben um eine kleines Kennzeichen zu bekommen. Also habe ich bei TÜV nachgefragt, die mir sagten, sie würden diese Ausnahmegenehmigung nur im Auftrage des Strassenverkehrsamtes erstellen.
Hmm...ich drehe mich also im Kreis!

Kann mir einer von euch verständlich :D erklären, was ich tun muss um weiterhin ein kleines Kennzeichen zu bekommen?!
Vielen Dank!!


Gruss dirk
Moin!
Hatte 2014 freundlich bei der Zulassungsstelle angerufen (ok.... der damalige Ansprechpartener fährt auch ne - moderne - Harley)
Aber nichtsdestotrotz hat ihm ein Foto meiner 55er gereicht und das der 73er im Vergleich dazu (beide gleich aufgebaut) und schwuppdiwupp hatte ich auch dort - und ohne separate Eintragung wie damals bei der 55er - das ganz kleine Kennzeichen auch an der 73er!
Beide mit H-Zulassung, wobei das dafür keine Rolle spielt.
Es liegt tatsächlich im Ermessenspielraum der jeweiligen Zulassungsstelle!
Viel Erfolg!
Benutzeravatar
perfectstranger
Beiträge: 406
Registriert: 17.08.2007, 07:19
Wohnort: Hagen

Re: Frage an die TÜVologen...

Beitrag von perfectstranger »

Danke....!! Gibt´s weitere Erfahrungsberichte hier im forum?
Was der Fuss nicht startet, soll die Hand nicht lenken!
achtball
Beiträge: 1304
Registriert: 14.02.2007, 11:19

Re: Frage an die TÜVologen...

Beitrag von achtball »

Hallo Dirk,
die Zulassungsstelle muss wohl teilweise die Genehmigung des übergeordneten Regierungspräsidiums einholen.
Ein Freund hat hier in Hessen einen netten Dreizeiler an das RP Darmstadt geschrieben mit der Bitte um Erteilung einer solchen Sondergenehmigung und hat diese darauf prompt und ohne irgendwelche Rückfragen erhalten.
Mit diesem Schrieb in der Hand war die Zuteilung eines 80er Kennzeichens auf der Zulassungsstelle dann überhaupt kein Problem.
Viel Erfolg, Gruß Philipp
Support your local jockey shifters
Benutzeravatar
perfectstranger
Beiträge: 406
Registriert: 17.08.2007, 07:19
Wohnort: Hagen

Re: Frage an die TÜVologen...

Beitrag von perfectstranger »

Der Knaller - das ist mal ne gute Nummer!

Das probiere ich mal - auch wenn mir die Bezierksregierung in Arnsberg auf telefonische Anfrage gesagt hat, dass die Entscheidungen auf Basis der Zulassungsordnung einzig durch die jeweilgen Strassenverkehrsämter getroffen werden..... aber nen Versuch ist es wert!

Danke!
Was der Fuss nicht startet, soll die Hand nicht lenken!
Benutzeravatar
earl hickey
Beiträge: 429
Registriert: 24.07.2016, 15:30
Wohnort: Geisenhausen

Re: Frage an die TÜVologen...

Beitrag von earl hickey »

Wieso willst du überhaupt wieder ein Kennzeichen mit der Größe 240 x 130mm? Die neuen Motorradkennzeichen gibt's sogar in 180 x 200 mm (bei Wunschkennzeichen) Das paßt vom Format wesentlich besser bei seitlichem Kennzeichenhalter find ich. Und auch mittig ist das dann nicht viel breiter als der Reifen, oder sogar schmäler, je nachdem was für ne Pelle verbaut ist.
Sie ölt seit Erstauslieferung 1977!!!
Benutzeravatar
perfectstranger
Beiträge: 406
Registriert: 17.08.2007, 07:19
Wohnort: Hagen

Re: Frage an die TÜVologen...

Beitrag von perfectstranger »

Du hast grundsätzlich recht - mit den "neuen" Kennzeichen sieht das schon netter aus, als mit den Pizzablechen in den vergangenen Jahren! Die kleinen Dinger sehen aber eben noch ne Spur netter aus...wenn es gar nicht geht, muss ich eben in den sauren Apfel beissen und mit einem 18*20 Kennzeichen leben...

dirk
Was der Fuss nicht startet, soll die Hand nicht lenken!
Benutzeravatar
BenniGun
Beiträge: 1287
Registriert: 15.09.2012, 12:40
Wohnort: Wernigerode

Re: Frage an die TÜVologen...

Beitrag von BenniGun »

Moin
bei mir war das so, das das Land (Sachsen Anhalt) kleine Kennzeichen für Harley Davidson aus Prinzip Gnatz oder was weiß ich ablehnt. Der Leiter von der Zulassungsstelle hat mir dann ein kleines einreihiges (wie beim Gerry im Bild) gegeben. Das kann wohl die ZS noch selbst entscheiden. Ist alles voll Irre. Hatte auch Bilder mit Zollstock und beim Aufsteigen gemacht, ( hatte die Karre sogar noch auf dem Heber) hat alles nix geholfen. Land hat abgelehnt, Umbaukosten bis 1500Euro sind zumutbar damit das Kennzeichen ans Heck passt, egal welches Baujahr , so die Aussage vom Land. Bin froh das der Leiter von der ZS nicht so ein Sturer Idiot war.
Grüße vom Fuße des Brocken
Roland
bennigun@t-online.de
St. Valentine
Beiträge: 92
Registriert: 12.03.2016, 22:03
Wohnort: Stade

Re: Frage an die TÜVologen...

Beitrag von St. Valentine »

Umbaukosten bis 1500Euro sind zumutbar damit das Kennzeichen ans Heck passt,
"Das Geld anderer Leute" - ja, das können sie gut, unsere Staatsdiener! Dabei sollen sie doch eigentlich uns dienen. :roll:

Cheers

Frank
God created Knuckleheads to keep rich kids off Shovelheads
Benutzeravatar
Don Rocket
Beiträge: 1788
Registriert: 14.08.2012, 12:47
Wohnort: Paris

Re: Frage an die TÜVologen...

Beitrag von Don Rocket »

earl hickey hat geschrieben:Wieso willst du überhaupt wieder ein Kennzeichen mit der Größe 240 x 130mm? Die neuen Motorradkennzeichen gibt's sogar in 180 x 200 mm (bei Wunschkennzeichen) Das paßt vom Format wesentlich besser bei seitlichem Kennzeichenhalter find ich. Und auch mittig ist das dann nicht viel breiter als der Reifen, oder sogar schmäler, je nachdem was für ne Pelle verbaut ist.
Ich finde die neuen Kennzeichen sehen selbst in 180 x 200 mm und speziell bei kurzen Nummern total beschissen aus. Da ist einfach zu viel leerer Raum.
Aber es gibt ja Hoffnng, siehe hier den Beitrag vom Kollegen flh75:
http://forum.shovel-head.com/viewtopic. ... highlight=
Chrome won't bring you home
Benutzeravatar
HardyHarley
Beiträge: 45
Registriert: 23.12.2015, 13:50
Wohnort: Lalling

Re: Frage an die TÜVologen...

Beitrag von HardyHarley »

Ich hatte in Deggendorf (Bayern) bei der Zulassungstelle auch keinen Erfolg.
Mußte auch das Schild 180x200 nehmen obwohl das von der größe überhaupt nicht paßt. Mußte ein Edelstahlblech zuschneiden lassen, damit ich es überhaupt auf die Alarmanlage (Original) befestigen konnte. Und der Koffer paßt auch nicht mehr drauf.Trotz Oldtimer keine Chance. Da sind die in Bayern total stur.
Electra Glide 1200 FLH von 1975
piston
Beiträge: 16
Registriert: 10.07.2012, 13:57

Re: Frage an die TÜVologen...

Beitrag von piston »

Zulassungsstelle in Frankfurt Oder letzte Woche.
Erstzulassung des Moppeds 1948.
Sofort wurde mir von der Sachbearbeiterin gesagt, das ich ein 125'er Kennzeichen nach StVZO bekomme, da vor 1958 EZ.

Ich hatte bereits ein Blech in größe 200 x 130 dabei und habe diese prägen lassen. War damit auch vorher beim Chef der Zulassungsstelle, kein Problem!
Jetzt werden meine 3 Moppeds im anderen Landkreis zugelassen. Auch hier habe ich angerufen und bekomme das 125'er Kennzeichen.

Im übrigen ist das Maß von 255 x 130 das höchst zulässige "Größtmaß"
Zitat aus der StVZO
"Die „Breite“ des Kennzeichens verringert sich indem die Erkennungsnummer aus einer geringen Anzahl
von Buchstaben und Zahlen besteht (z.B. SE-AA 100 / SE-AA 10)."

Somit habe ich mit einem Prägedienst telefoniert, welche mir das kleinste bei Kombination von einem Buchstaben und einer Zahl rausholen, und das sind

180 x 130 :D

Ihr findet diesen Händler bei ebay.

Aber ich denke, es ist und bleibt wie immer in jedem Landkreis unterschiedlich.
Antworten