Kennezeichenhalter - schwenkbar

Moderator: Gerry

uwe
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Kennezeichenhalter - schwenkbar

Beitrag von uwe »

Hallo,

Für alle, die auch wenig Platz in der Garage haben. Habe mir für mein seitliches Kennzeichen einen schwenkbaren Halter gebaut.

http://img167.imageshack.us/my.php?imag ... 133yw9.jpg

http://img67.imageshack.us/img67/2734/cimg0135fu7.jpg

http://img122.imageshack.us/img122/5357/cimg0136cb6.jpg


Man spart nicht viel, aber ich laufe jetzt jedenfalls nicht immer gegen das Kennzeichen.

Uwe
Uwe - Shovel '76
Christian
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Firewall schlägt an!!!

Beitrag von Christian »

Hallo Uwe!

Meine Firewall schlägt bei allen drei Bildern an und macht die komplette Seite zu!
Die Fehlermeldung lautet: Hackertechniken. Da ist was nicht koscher.

Gruß, Christian
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uwe
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Re: Firewall schlägt an!!!

Beitrag von uwe »

Hallo Christian,

bei mir öffnen die Fotos ohne Probleme, wenn ich auf die Links klicke.
Haben andere auch Warnmeldungen ?

Uwe
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Gerry
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Re: Firewall schlägt an!!!

Beitrag von Gerry »

Moin,

nö...keine Probleme. Ich pack die Bilder mal hier rein.

Gruß,
Gerry

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Christian
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Re: Firewall schlägt an!!!

Beitrag von Christian »

Hallo Leute!

Coole Idee!!! Viel Glück damit bei den Grünweißen.

Meine Firewall ist aus gutem Grund sehr empfindlich eingestellt. Die Seitengruppe wird deklariert als Seite, auf der Hackertechniken und Hackertools laufen. Da macht sie sicherheitshalber zu, auch wenn die einzelne Site frei von solchen Biestern ist.

Gruß, Christian
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uwe
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Re: Firewall schlägt an!!!

Beitrag von uwe »

Was sollten die Grünweißen dagegen haben?

Ist doch auf der Straße gar nicht erkennbar, dass das Kennzeichen
schwenkbar ist.

Uwe
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uwe
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Re: Seitliches Kennzeichen - Eintragungstext

Beitrag von uwe »

Bei einer Kaffeepause in Adenau ist einem Grünrock (sonntagsdienstverpflichtet wg. des illegalen Rennens von Engländern mit Nobel-Sportwagen und schlechtgelaunt) nichts besseres aufgefallen, als mein seitliches Kennzeichen.

Ein Eintrag in den Papieren war nicht auffindbar (weil tatsächlich nicht eingetragen) und laut Freund und Helfer heisst das : Fahren auf öffentlichen Verkehrswegen ohne gültige Betriebserlaubnis (mit Auswirkungen auf den Versicherungschutz, bla, bla, bla,......) und überdies sei das auch keine Vorbildfunktion für die Jugend; (die, das wissen wir alle, sich ja besonders für den Eintrag von seitlichen Kennzeichen in den Papieren interessiert).

Bin an Verwarngeld und Mängelkarte vorbeigekommen. Selbstverständlich nur nachdem ich glaubhaft versichert habe, dass ich den Ernst der Lage nunmehr voll erkannt habe und mich sofort darum kümmere, die Papiere preußisch korrekt erstellen zu lassen.

Kann mir jemand die Textformulierung für ein seitliches Kennzeichen aus der Betriebserlaubnis (oder Kopie einer ABE) zukommen lassen, damit der Graukittel nicht lange rumsucht und rummacht, sondern nur abliest, einträgt und die Gebühr kassieren kann ?

Gruß
Uwe
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Shovel-Toma
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Re: Seitliches Kennzeichen - Eintragungstext

Beitrag von Shovel-Toma »

Hallo Uwe ,

bei mir steht * seitlich versetzter Kennzeichenhalter in Verbindung mit Kennzeichenbeleuchtung ( Prüfnummer E950xxxxx) dabei ab Stand Fahrbahn , Unterh.Kennzeichen: 370MM , Radmitte bis Unterkannte Kennz.: 160MM* !!!! bla.bla.bla

Du hast folgendes Problem * das Rücklicht muss Mittig auf deinem Fender sitzen und über dem Kennzeichen seitlich darf nur eine Kennzeichenbeleuchtung ( mit Prüfnummer ) sein !!!

Der Kennzeichenhalter muss eine bestimmte höhe von der Fahrbahn / Radmitte und eine exakte Neigung haben *diese Maße werden Eingetragen und der Kennzeichenhalter muss fest / starr mit dem Rahmen verbunden sein das würde bedeuten das dein Verstellbarer Halter nicht Zulassungsfähig wäre , da du die Position des Halters verstellen kannst um zb. das Kennzeichen nicht mehr einsehen zu können !!

Hatte das genau so wie du * der Düv ' hat mich wieder nach Hause geschickt und ich musste alles ändern !!

Das Rücklicht muss bei einem Einspurigen Fahrzeug laut STVO mittig sein !

hoffe konnte dir Helfen

Toma
:riding:
In Wirklichkeit sind die Dinge ganz anders als sie

wirklich sind !!!
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shovelfauli
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Re: Seitliches Kennzeichen - Eintragungstext

Beitrag von shovelfauli »

Hi Uwe,

da du nur den Eintragungstext willst, nehme ich an, dass du die gestzl. Vorschriften schon kennst. Mein Eintragungstext lautet:
*M.SEITLICHEM KENNZEICHENHALTER,ABSTAND VOM BODEN 315MM*


Gruß
Fauli
shovelbernd
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Re: Seitliches Kennzeichen - Eintragungstext

Beitrag von shovelbernd »

Hallo,

bei mir steht kurz und bündig folgendes:

*AMTL.KENNZ.U.SCHLUSSLICHT LINKSSEITIG Hö.HA.MONTIERT*

Keine Masse, Abstände oder sonstiges.

Gruss Bernd
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tattoowestside
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Re: Seitliches Kennzeichen - Eintragungstext

Beitrag von tattoowestside »

hallo uwe,
na die eintragungen sind ja ganz toll,aber eigentlich nicht von nöten!!
eigentlich hätte dich der wichtigtuer von polizist niemals abkassieren dürfen,geschweige denn ne mängelkarte ausstellen dürfen,und den quatsch von wegen erlöschen der betriebserlaubnis!!!
hättest dir mal den den paragraphen oder den gesetzestext zeigen lassen sollen in dem geregelt ist ,daß das kennzeichen mittig sein muss!!hätte er lange suchen mussen DEN GIBT ES NÄMLICH NICHT!!
allerdings darfst du dein kennzeichen jetzt nicht beliebig irgendwo hinklatschen,seitlich ja sogar ohne eintragen zu lassen,aber es muss konform sein,d.h. es muss den richtlinien entsprechen den ein schlauer TÜVler mal zu papier gebracht hat.der §60 der StVZO regelt nämlich die neigung,höhe und einsehbarkeit an die du dich halten musst,mehr aber schon gleich gar nicht.
das einzige an was du dich halten musst,da hat der shovel-toma vollkommen recht,das rücklicht MUSS mittig sein!!mann hat halt dann einfach ne kennzeichenleuchte angebracht an den seitl. halter,die allerdings kannst du dir dank(e) EU und der neuen FZV auch schenken,da sie für einspurige fahrzeuge und nix anderes sind unsere motorräder,nicht mehr vorgeschrieben sind!!! :roll: :lol:



in diesem sinne
Rechtschreibfehler sind die künstlerische Ausdrucksform des Autors und sind somit zu respektieren!
Rade
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Re: Seitliches Kennzeichen - Eintragungstext

Beitrag von Rade »

Hallo Tattoowestside,

wenn Du dich auf den §60beziehhst lese bitte genau ich fahre zum mindestens keins der Unten aufgeführten Fahrzeugen, so da ich ohne Kennzeichenbeleuchtung fahren darf. :lol: :lol:


§ 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen.

(4) Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V in der bis zum 1. November 2000 geltenden Fassung auf 20 m, bei Fahrzeugen der Gattungen c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m; bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach Anlagen Va, Vb, Vc und Vd auf 20 m - lesbar macht. Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und motorisierten Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.

Gruß
Michael
FXS1200 Bj.1978

Winter Umbau 2008, soll nach her ziemlich Böse und Breit aussehen: 200er GSXR-Felge 6x17" / Fender Eigenbau / Sitz Eigenbau / neuer Tank Eigenbau / Auspuff Eigenbau / andere Gabel / Vorderrad GSXR-Felge 17" 130er
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tattoowestside
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Re: Seitliches Kennzeichen - Eintragungstext

Beitrag von tattoowestside »

asche auf mein haupt,asche auf mein haupt!ein teil was ich geschrieben habe ist echt quatsch in bezug von seitl. kennzeichen!klar musst du den eintragen wenn du den selber zimmerst,hab da was falsch in den hals bekommen! wenn du allerdings die richtlinien einhältst geht das ohne probleme,im normalfall.muss zugeben,fahre nicht seitl. da wie ich finde es die optik vom bike versaut,aber das ist geschmackssache!bin deswegen irre gelaufen da mein nachbar auf seiner intruder auch mit seitlichem fährt,der aber wieder so ein fertigteil mit "E" prüfzeichen für schweinegeld gekauft hat,darum musste er es nicht eintragen lassen.

jetzt zu dir rade,das mit dem §60 bezieht sich auf die höhe ,neigung und lesbarkeit in bestimmten winkeln wenns um seitliche geht und wenn du aufmerksam gelesen hättest regelt die kennzeichenleuchte die FZV und da nimmt der §10 der FZV kräder exlizit von einer kennzeichenleuchte aus

gott sei dank muss ich nur teilweise zurück rudern :D
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Re: Seitliches Kennzeichen - Eintragungstext

Beitrag von uwe »

Hallo Bernd,

Dein Eintragungstext ist das, was mir auch so verschwebt:


*AMTL.KENNZ.U.SCHLUSSLICHT LINKSSEITIG Hö.HA.MONTIERT*

Keine Masse, Abstände oder sonstiges.



Wer hat den Text eingetragen ? TÜV, DEKRA ?

Und : wofür steht Hö.HA. ??


Hast mal ein Foto ?

Gruß
Uwe
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Re: Seitliches Kennzeichen - Eintragungstext

Beitrag von Christian »

Hallo Leute!

Vielleicht heisst HöHA: Höhe der Handschaltung?

Das wär cool!

Gruß, Christian, etwas albern 8)
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