Handbremszylinder eintragungspflichtig?

Moderator: Gerry

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Spacefed
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Handbremszylinder eintragungspflichtig?

Beitrag von Spacefed »

Hi zusammen,

hätte mal wieder ne Frage. Diesmal geht es um meinen Handbremszylinder.
Nachdem ich mein Shovel gekauft habe (vor 2 Jahren oder so) habe ich den Lenker umgebaut und dabei Kupplungs und Bremshebel von Kustom tech (Evolution Line Brake Master Cylinder oder Fin Line Brake Master Cylinder. Kann ich auswendig grad gar nicht sagen) angebaut.
Mein Fußbremszylinder von RST ist eingetragen vom Vorgänger, bzw. ist da wohl eher die Fußrastenanlage eingetragen?? Werde im Schein noch mal genau nachlesen.

Bei dem neuen Handbremszylinder von Kustom tech war kein ABE oder irgendwas zum eintragen dabei. Mein Händler hat gemeint, bei den ganzen Eintragungen fällt das eh niemand auf und ich hatte noch nicht so den Durchblick bei der Thematik.

Jetzt frag ich mich, muss man den Handbremszylinder nicht eintragen oder waren da keine Papiere dabei, weil er nicht zulässig ist?

Grundsätzlich könnte einem das ja egal sein, aber im Falle eines Unfalls kann es halt sein dass man eine Teilschuld oder Komplettschuld bekommt wenn das hinterher raus kommt.
Funktionieren tut das Teil einwandfrei, da gibts nix zu meckern.
Aber hab keine Lust wegen so nem Bremshebel im Zweifelsfalls irgend jemand mein Lebenlang ne Rente zahlen zu müssen oder so was.

Wär schön, wenn jemand was dazu sagen könnte.
Danke.
Space
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rainer_aus_ulm
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Re: Handbremszylinder eintragungspflichtig?

Beitrag von rainer_aus_ulm »

Hi,

offiziel brauchst du eine ABE oder ein TÜV-Gutachten.

rainer
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Partisan
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Re: Handbremszylinder eintragungspflichtig?

Beitrag von Partisan »

Hi,
Rainer hat damit Recht. Außer Dein Hocker ist Bj. bis 1953, dann brauchst Du eigentlich nix.
Bei ´nem Unfall müsste Dir erst mal jemand nachweisen, dass es an dem Handbremszylinder lag.
Ich hab das Ding auch verbaut und hab dafür die Eintragung "geänderter Handbremszylinder" bekommen. Das ist zwar auch Blödsinn aber hilft ab und zu. Ansonsten: Wo kein Kläger - kein Richter. Und streng genommen brauchst Du fast für eine nicht originale Schraube ein Gutachten. Also- was soll´s....
Gruß
Jens
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Grisu
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Re: Handbremszylinder eintragungspflichtig?

Beitrag von Grisu »

Spacefed hat geschrieben:Mein Händler hat gemeint, bei den ganzen Eintragungen fällt das eh niemand auf....
Dafür gehört Deinem Händler kräftig in den Arsch getreten. Es ist seine verdammte Pflicht Dich darauf hinzuweisen das, wenn keine ABE oder TÜV Gutachten dabei ist, die Anlage laut StVo nicht in Betrieb genommen werden darf.
Nichts desto trotz ist eine solche Anlage auch Eintragungsfähig. Sprech mal mit dem TÜVer Deines Vertrauens oder Werkstatt. Mit Fahr- und Funktionsprüfung sollte es möglich sein. Und wenn eingetragen alles wieder Legal.
Gruß
Grisu
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Spacefed
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Re: Handbremszylinder eintragungspflichtig?

Beitrag von Spacefed »

Partisan hat geschrieben:Und streng genommen brauchst Du fast für eine nicht originale Schraube ein Gutachten
es gibt doch auch eintragungsfreie Sachen oder?
Meine ist Baujahr 78.
Auf meinen Dragpipes mit Dämpfereinsätzen steht auch keine E-Nummer oder Bezeichnung oder sonst was drauf.
Solange die die dB Grenzwerte einhalten ist das doch safe, weil das Moped noch nicht nach EU Recht zugelassen wurde?
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trybear
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Re: Handbremszylinder eintragungspflichtig?

Beitrag von trybear »

hallo partisan,
Bei ´nem Unfall müsste Dir erst mal jemand nachweisen, dass es an dem Handbremszylinder lag
Nö, muss er nicht. Es reicht wenn Du Dich mit dem nicht eingetragenen eintragungspflichtigen Teil im STVO-Bereich bewegst. Weil mit dem nicht eigentragenen eintragungspflichtigen Teil hättest Du Dich nicht mit dem Fahrzeug auf öffentlicher Straße bewegen dürfen = Fahzeug entspricht nicht der STVZO = fertich!

Wenn also ein Unfall passiert und das Fahrzeug sichergestellt und durch einen SV begutachtet wird und der stellt das fest, bekommst Du auch unschuldig mindestens Teilschuld. Versicherungen sind ganz heiß auf solche Sachen damit sie sich um Zahlungen drücken können.

Nichteintragungspflichtige Teile sind so schöne Sachen wie z.B. Sturzbügel, Gepäckträger, Griffgummies...
tausche
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Re: Handbremszylinder eintragungspflichtig?

Beitrag von tausche »

Da ich aus Österreich komm, bin ich mit euren hiesigen Pflichten nicht vertraut - korrigiert mich, falls ich mich irre.

Ein zu lauter Auspuff ist bei euch in Deutschland glaub ich keine Gefährdung der Verkehrs- und Betriebssicherheit (mehr).

Bußgeld kanns geben - aber stillegen vor Ort dürfens bei euch die Kiste wegen zu lautem Auspuff doch nicht mehr, oder?

Bei nem nicht genehmigten (= nicht eingetragenen) Bremszylinder schon.

Und wie gesagt theoretisch auch bei (fast) jeder nicht originalen Schraube.

Fakt ist:

Zum Zeitpunkt der Zulassung hatte das Fzg. die TÜV-Zulassung.
Ändert man i r g e n d w a s am Fahrzeug, dass einen Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit hat
(und das is leider fast alles bis auf Sturzbügel, Griffgummis etc.)
erlischt die damals erteilte Betriebserlaubnis.

Erst durch den Nachweis mit einem TÜV-Gutachten oder einer Begutachtung durch einen Zivilingenieur (=Einzelabnahme) darf man wieder auf die Straße.

Bei uns besteht entweder die Möglichkeit, das TÜV-Gutachten ständig mitzuführen oder es eintragen zu lassen.

Alles andere muss durch Einzelabnahme eingetragen werden oder ist illegal.
(Betrifft bei uns auch den Auspuff: zu laut - Tafel weg)

Klar is auch, dass nichts so heiß gegessen wie gekocht wird - bei ner Kontrolle zumindest.

Aber wie von trybear schon richtig gesagt, kosten Unfälle den Versicherungen einen Haufen Geld und die setzen natürlich alles daran, dir irgendwie Fahrlässigkeit nachweisen zu können und sich dadurch einiges zu sparen.
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trybear
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Re: Handbremszylinder eintragungspflichtig?

Beitrag von trybear »

hallo tausche,
Klar is auch, dass nichts so heiß gegessen wie gekocht wird - bei ner Kontrolle zumindest.

stimmt, auch bei ner Sicherstellung ist das so, noch... aber die Prüforganisationen rüsten auf, schulen die Prüfer und Inscheniöre intensiv und schicken sie auf Zweiradlehrgänge.
Früher haben sie bei wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen sichergestellten Mopeds nicht mal die Tuningstufe :roll: :wink: entdeckt, früher...
Jungs, die Luft wird dünner!!!

Also wenn nicht eingetragen dann wenigstens das entsprechende Gutachten am Mann /Frau führen, das hilft wenigstens bei ner Kontrolle mit der Ausrede " wollt ich Montach eintragn lassn, Herr Wachtelmeistär...."
maruski
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Re: Handbremszylinder eintragungspflichtig?

Beitrag von maruski »

Moin
Woher weißt du denn das der Bremsgeber wirklich funktioniert?

Nur weil er noch nicht versagt hat?

Klar kann jeder Bremsgeber immer im Notfall versagen, wenn man orang-utan-mäßig da reinkrallt.
Aber geprüfte Teile haben eben einen Schrieb vom TÜV drüber, das auch erwartete Extrembelastungen geprüft wurden und die daher auch nicht Grund des Versagens sein konnten.

Genaugenommen reicht es, wenn ein Gutachter im Unfallfall vermutet, das du deinern technischen Pflichten der Wartung nicht nachgekommen bist.

Um diesen Verbrechern da ein "P" vorzusetzen, hat der Gesetzgeber, zusätzlich zu den ABEs, die technischen Untersuchungen erfunden - die sind nicht nur Quälerei, sondern hemmen auch die Versicherer alzu frei zu "vermuten".
Ohje - das ich das mal schreibe hat sich auch kein TÜVer je denken können - ist aber so. Bürokratie schützt auch.
Haste TÜV, müssten die sich mit dem TÜV-Verein, der dir alle zwei Jahre bescheinigt das alles top ist, anlegen und das ist gleiche Gewichtsklasse wie Versicherungen = lassen die in der Regel lieber bleiben.

Haste aber was offensichtlich selber gefuschelt, das keinen Segen bei der HU bekommen kann/soll/muss oder der Hersteller dem TÜV nicht die sehr teure ABE-Prüfung bezahlt (ja, das hört sich ein wenig wie Mafia an), sagt der TÜV "Ohne uns!" und der Versicherer kann frei "vermuten" und du stehst im Zweifelsfall doof da, denn die Bremse ist selbst dann wichtig, wenn dir einer die Vorfahrt nimmt.

Würde mir nen fitten Ingo suchen, der da sein i.O. gibt, weil er so gut ausgebildet ist, das er entscheiden (und persönlich verantworten) kann als ausreichend studierter Ingenieur, das das technisch gut ist.
Letztendlich können die alles absegnen und legalisieren, wenn sie wollen.

Nur wenn nicht, brauchen die das auch nicht.
Dann musst du den sehr aufwendigen Weg der Prüfprozedur gehen - was sich nur für Hersteller und echte "Freaks" lohnt.

Gruß. Maruski

PS: Hab Evo-Scheiben, Nissin 4K Bremsen von der GSX/R und selbstgebaute Halter mit großem Lob und Anerkennung von so einem echten Fachmann legalisiert bekommen am Bock.
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Partisan
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Re: Handbremszylinder eintragungspflichtig?

Beitrag von Partisan »

trybear hat geschrieben:
Nö, muss er nicht. Es reicht wenn Du Dich mit dem nicht eingetragenen eintragungspflichtigen Teil im STVO-Bereich bewegst. Weil mit dem nicht eigentragenen eintragungspflichtigen Teil hättest Du Dich nicht mit dem Fahrzeug auf öffentlicher Straße bewegen dürfen = Fahzeug entspricht nicht der STVZO = fertich!

Wenn also ein Unfall passiert und das Fahrzeug sichergestellt und durch einen SV begutachtet wird und der stellt das fest, bekommst Du auch unschuldig mindestens Teilschuld. Versicherungen sind ganz heiß auf solche Sachen damit sie sich um Zahlungen drücken können.
Das ist natürlich die ganze Wahrheit. Das Risiko mit der Teilschuld besteht immer. Setzt aber immer voraus, das jemand danach sucht (was heute leider zum Volkssport geworden ist). Man ist ja schon potentieller Täter, wenn man nur am Straßenverkehr teilnimmt :-(.
Richtig schlimm wirds jedoch, wenn die Unfallursache ein nicht zulässiges Teil ist.
Na ja, eigentlich wissen wir ja alle, dass auch ein vom Prüfer im Schein eingetragenes Teil -ohne ABE oder Gutachten- keinen großen Wert hat. Der nächste Prüfer oder Wachtmeister hält Dir einen Zettel vor´s Gesicht, der das Gegenteil besagt. Da stellt sich dann die Frage, ob der Prüfer es hätte wissen müssen und auch er eine Teilschuld trägt.
Egal wie´s kommt, in Deutschland bist Du immer auf der Seite der Verlierer, wenn Dein Anwalt schlecht ist. Verordnungen und Gesetze bleiben hier Schall und Rauch.
Hoffen wir also, dass alle eine gute Fahrt haben und nix passiert.

Gruß
Jens
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Re: Handbremszylinder eintragungspflichtig?

Beitrag von springerjunkie »

Partisan hat geschrieben:Hi,
Rainer hat damit Recht. Außer Dein Hocker ist Bj. bis 1953, dann brauchst Du eigentlich nix. . . .
Meine Rübe ist von vor 53 und die K-Tech Handbrems- und Kuppungsarmaturen sind eingetragen worden vom Tüv. Ob es wirklich Pflicht gewesen wäre weiß ich nicht, erspart aber sicher Diskussionen.
Grüße Alex

man sieht sich immer 2 x im Leben . . .
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Spacefed
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Re: Handbremszylinder eintragungspflichtig?

Beitrag von Spacefed »

danke jungs für die vielen antworten.
Hoffe mal es wird nie wichtig sein, aber ich werd schauen, dass mir der Tüver wo zu der Werkstatt immer kommt den Bremshebel einträgt.
Tüv hab ich bei dem auch schon gemacht und er hat nix gesagt. Hat aber auch keine Fahrprüfung gemacht.
Problem beim Tüv machen ist denke ich, wenn was passiert kannst dich da nicht drauf berufen, weil du es ja nach dem Tüv umgebaut haben könntest. Aber wenn es mal im Schein drin steht, dann hat man seine Pflicht wohl erfüllt und wenn es dann nicht drin stehen dürfte, dann kann ich da nix dafür weil ich hab ja den offiziellen weg gewählt und es von jemand der dazu befähigt ist eintragen lassen. Deswegen geht man ja zu ner befähigten Stelle, weil man es selber nicht weis.

Einziges Problem wo ich da seh, die Werkstatt und die Leute wo damit verbunden sind sehen halt vieles nicht so eng. Kann grundsätzlich ok sein, aber denk wenn man wirklich abgesichert sein will für so Versicherungszeug, dann ist das eher nicht so gut.

kann noch jemand was zu meim Auspuff sagen? Reicht es, dass er nicht zu laut ist oder braucht er irgend eine Art von Kennzeichnung oder nicht, wegen dem Baujahr (1978)?
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trybear
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Re: Handbremszylinder eintragungspflichtig?

Beitrag von trybear »

Hey spacefed, wir redeten alle, meine ich, über/von der Bremspumpe / dem Handbremszylinder....
Hoffe mal es wird nie wichtig sein, aber ich werd schauen, dass mir der Tüver wo zu der Werkstatt immer kommt den Bremshebel einträgt
was meintest Du denn jetzt was eingetragen werden soll /muß??

Pumpe oder Hebel? Hebel brauchst Du nämlich nicht .....
tausche
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Re: Handbremszylinder eintragungspflichtig?

Beitrag von tausche »

Also ich hatte das erste Posting auch so verstanden, dass er die kompletten Armaturen (inkl. Hebel) getauscht hat.
Also eintragungspflichtig.

Hebel allein, wie richtig gesagt, nicht...
'79 FXEF
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Spacefed
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Re: Handbremszylinder eintragungspflichtig?

Beitrag von Spacefed »

ja, also mit Hebel hab ich das gesamte Teil gemeint. Hebel, Ausgleichsbehälter usw.
Manchmal mach ich mir halt zu wenig gedanken über das was ich sage.
sorry für die Verwirrung
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