Wer seine historisch zugelassenes Fahrzeug versichert kann, falls er ihn irgendwann mal für längere Zeit "vorrübergehend stillegt" eine Überraschung erleben. Er zahlt seine versicherungsbeträge weiter als wen das Fahrzeug zugelassen ist. Raus kommt man aus dem Vertrag nur bei Verkauf des Fahrzeugs,
Hier die Antwort der Allianz auf meine Anfrage:
Natürlich ist es möglich einen Oldtimer abzumelden. Nur aus versicherungstechnischer Sicht ist es nicht möglich die Versicherung zu stornieren.
Wir können ihren Oldtimer-Vertrag nur abrechnen lassen wenn das FZ tatsächlich verkauft wurde und uns ein Kaufvertrag vorliegt.
Leider ist es bei Ihrem FZ nicht der Fall und sie haben ihren Oldtimer nur vorübergehend stillgelegt. Eine vorübergehende Stornierung des Vertrages ist nicht möglich da die Versicherungsgesellschaft für Oldtimer nur eine geringe Versicherungsprämie erhebt. Es wird davon ausgegangen das ein Oldtimer sowieso nur selten gefahren wird, deshalb ist die Stornierung des Vertrages nur mit einem Kaufvertrag möglich.
Natürlich kann ich einen Kaufvertrag machen mit einem Kumpel aber genau so wie ich es hasse belogen zu werden, hasse ich es auch zur Lüge gezwungen zu werden.