Hallo Leute,
heute ne Diskussion unter Arbeitskollegen:
Wenn ein von der Polizei verwarnter andere Verkehrsteilnehmer vor der Mausefalle warnt, macht er sich dann strafbar oder nicht?
Einer meinte ja, wäre Behinderung der Polizei, ein anderer meinte nein, ist keine Behinderung, da die Polizei ja erst aktiv wird, nachdem der Verkehrsteilnehmer sich falsch verhalten hat und die Warnung vorher erfolgt.
Was sagt ihr?
Gruß, Christian
Warnung vor der Polizei - strafbar?
Moderator: Gerry
Warnung vor der Polizei - strafbar?
Lieber nen Shovel-Vibrator als nen TC-Staubsauger
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Re: Warnung vor der Polizei - strafbar?
Moin Christian
Ich bin mir da nicht so sicher, bin aber der Meinung, dass es nicht strafbar sein kann, weil die Polizei nicht in ihren Maßnahmen behindert wird, denn die Blitzanlage funktioniert ja auch ohne die Warnung.
Radiosender würden ja täglich gegen so etwas verstoßen.
Hängst Du jetzt eine Mütze über eine z. B. fest installierte Rotlichtkamera ist da natürlich etwas anderes.
Gruß
Norbert
Ich bin mir da nicht so sicher, bin aber der Meinung, dass es nicht strafbar sein kann, weil die Polizei nicht in ihren Maßnahmen behindert wird, denn die Blitzanlage funktioniert ja auch ohne die Warnung.
Radiosender würden ja täglich gegen so etwas verstoßen.
Hängst Du jetzt eine Mütze über eine z. B. fest installierte Rotlichtkamera ist da natürlich etwas anderes.
Gruß
Norbert
Re: Warnung vor der Polizei - strafbar?
Hallo Norbert,
ist keine Blitzanlage, die Blauen stehen am Straßenrand und lässt z.B. Leute, die ein Stoppschild "überfahren" haben blechen.
Wenn sich nun einer hinstellt und die Autofahrer per Handzeichen oder so zum Stehenbleiben bringt ist das strafbar, weil Behinderung polizeilicher Arbeit oder nicht?
Gruß, Christian
ist keine Blitzanlage, die Blauen stehen am Straßenrand und lässt z.B. Leute, die ein Stoppschild "überfahren" haben blechen.
Wenn sich nun einer hinstellt und die Autofahrer per Handzeichen oder so zum Stehenbleiben bringt ist das strafbar, weil Behinderung polizeilicher Arbeit oder nicht?
Gruß, Christian
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- holzlenker
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Re: Warnung vor der Polizei - strafbar?
Servus,
also ich finde wer ein STOP-Schild überfährt gehört belehrt!
Wenn sinnlose Blitzaktionen Am Ortsausgang stattfinden wo keine Menschenseele in der Nähe ist oder künstliche 30-er Zonen ohne Grund geschaffen werden sollte unbedingt gewarnt werden.
Aber ich glaube Lichthupe ist schon ein Rgelverstoß da keine ernste "Gefahr" besteht.
Ciao Lutz
also ich finde wer ein STOP-Schild überfährt gehört belehrt!
Wenn sinnlose Blitzaktionen Am Ortsausgang stattfinden wo keine Menschenseele in der Nähe ist oder künstliche 30-er Zonen ohne Grund geschaffen werden sollte unbedingt gewarnt werden.
Aber ich glaube Lichthupe ist schon ein Rgelverstoß da keine ernste "Gefahr" besteht.
Ciao Lutz
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen. (Walter Röhrl)
Re: Warnung vor der Polizei - strafbar?
Hallo Lutz,
wäre die Frage, ob man das als Schikane auffässt (siehe Gauzy Thread) oder welches subjektive Regelempfinden man hat (siehe Maruskis Beitrag).
Bei uns gibt es so ne Ecke, da stehen sie, weil sie wissen, das die Verkehrsführung Unsinn ist und sich keiner dran hält, ist so bescheuert, dass man eigentlich auf der Straße stehen muss um das zu sehen: Man muss, um an einer T-Kreuzung in die Straße links einbiegen zu können etwa einen halben Meter in einer ab dieser Stelle beginnenden Einbahnstraße nach rechts gegen die Verkehrsrichtung (Straßenmarkierung) fahren. Verkompliziert wird das noch, weil eine einspurige Straßenbahnstrecke, die in beide Richtungen befahren wird, kreuzt.
Ich würde sowas eher sportlich sehen und andere warnen, einfach wegen der langen Nase. Insofern habe ich da je nach Lust und Zeit ein großzügiges Regelempfinden und freue mich über die den Bütteln entgangene Beute.
Übrigens gibbet bei mir ne Kasse für den Fall eines nicht gebührenpflichtig verwarnten Regelverstoßes, in die dann 2 Euronen kommen. Ist gut gefüllt und befreit mich vom subjektiven Ärger, wenn ich mal ertappt werde, weil ich das wie ne Versicherung gegen Knöllchen in Anspruch nehme.
Hat aber eigenartigerweise enthemmende Wirkung bei der Begehung von Regelverstößen, eben ne Versicherung, die man auch mal in Anspruch nehmen möchte - muss mich da schon mal zusammenreißen und z. B. nicht falsch parken, weil ich weiß, dass das aus der Kriegskasse locker bezahlt werden kann.
Ist schon ein komisch Ding des Menschen Geist.
Gruß, Christian
wäre die Frage, ob man das als Schikane auffässt (siehe Gauzy Thread) oder welches subjektive Regelempfinden man hat (siehe Maruskis Beitrag).
Bei uns gibt es so ne Ecke, da stehen sie, weil sie wissen, das die Verkehrsführung Unsinn ist und sich keiner dran hält, ist so bescheuert, dass man eigentlich auf der Straße stehen muss um das zu sehen: Man muss, um an einer T-Kreuzung in die Straße links einbiegen zu können etwa einen halben Meter in einer ab dieser Stelle beginnenden Einbahnstraße nach rechts gegen die Verkehrsrichtung (Straßenmarkierung) fahren. Verkompliziert wird das noch, weil eine einspurige Straßenbahnstrecke, die in beide Richtungen befahren wird, kreuzt.
Ich würde sowas eher sportlich sehen und andere warnen, einfach wegen der langen Nase. Insofern habe ich da je nach Lust und Zeit ein großzügiges Regelempfinden und freue mich über die den Bütteln entgangene Beute.
Übrigens gibbet bei mir ne Kasse für den Fall eines nicht gebührenpflichtig verwarnten Regelverstoßes, in die dann 2 Euronen kommen. Ist gut gefüllt und befreit mich vom subjektiven Ärger, wenn ich mal ertappt werde, weil ich das wie ne Versicherung gegen Knöllchen in Anspruch nehme.
Hat aber eigenartigerweise enthemmende Wirkung bei der Begehung von Regelverstößen, eben ne Versicherung, die man auch mal in Anspruch nehmen möchte - muss mich da schon mal zusammenreißen und z. B. nicht falsch parken, weil ich weiß, dass das aus der Kriegskasse locker bezahlt werden kann.
Ist schon ein komisch Ding des Menschen Geist.
Gruß, Christian
Zuletzt geändert von Christian am 03.11.2011, 20:48, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Warnung vor der Polizei - strafbar?
Moin, etwas im Zeitdruck ;-))
Daher nur dieser Link.
http://www.radarforum.de/forum/lofivers ... t7143.html
Wurde glaube ich auch schon mal in Deutschland diskutiert - ~ 15 Jahre her.
Gab nicht nur betriebswirtschaftliche Probleme, sondern auch noch juristische, da das Prinzip der Solidargemeinschaft (wohl eine Grundpfeiler der Versicherungsgesetzgebung) irgendwie tangiert wurde.
Gruß vom Feldrand. Maruski
Daher nur dieser Link.
http://www.radarforum.de/forum/lofivers ... t7143.html
Wurde glaube ich auch schon mal in Deutschland diskutiert - ~ 15 Jahre her.
Gab nicht nur betriebswirtschaftliche Probleme, sondern auch noch juristische, da das Prinzip der Solidargemeinschaft (wohl eine Grundpfeiler der Versicherungsgesetzgebung) irgendwie tangiert wurde.
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79er FX1200; SR500; RM-Z250; RM-Z 450
Despite the high cost of living, it remains popular.
www.planetrock.com
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Re: Warnung vor der Polizei - strafbar?
Hi Maruski,
Da ist meine Eigenversicherung aber besser. Sie zahlt mir alles!
Und erwirtschaftet Überschüsse ganz allein für mich!
Gruß, Christian
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