Hallo,
habe hier im Forum nichts darüber finden können, deswegen:
Ist es bei Baujahr 1981 zulässig, ohne hintere Blinker zu fahren ?
Der Verkäufer meiner FLH Shovelhead 1981 hatte noch frisch TÜV machen lassen, und das Mopped wurde ohne hintere Blinker -wie auch in den ganzen Jahren zuvor- anstandslos abgenommen.
Viele Grüsse
shovelix
Bei Baujahr 1981 ohne Heckblinker ?
Moderator: Gerry
- shovelfauli
- Beiträge: 3314
- Registriert: 12.03.2007, 20:41
- Wohnort: Konstanz Germany
Re: Bei Baujahr 1981 ohne Heckblinker ?
Hi shovelix,
Lenkerendenblinker sind als einzige Blinker erst ab EZ 1.1.87 nicht mehr zulässig.
Bin jahrelang mit Kellermännern (BL1000) an den Lenkerenden rumgefahren, die sind als hintere blinker nicht zugelassen, bzw. haben sie kein Prüfzeichen dafür.
In KFZ-Papieren stand aber "Rückleuchteneinheit und Blinkleuchten nicht bauartgeprüft" somit hat da kein Prüfer ein Problem damit gehabt.
Die HELLA-Ochsenaugen haben Prüfzeichen für vorn und hinten - die kann man bedenkenlos fahren.
Grüße
Fauli
Lenkerendenblinker sind als einzige Blinker erst ab EZ 1.1.87 nicht mehr zulässig.
Bin jahrelang mit Kellermännern (BL1000) an den Lenkerenden rumgefahren, die sind als hintere blinker nicht zugelassen, bzw. haben sie kein Prüfzeichen dafür.
In KFZ-Papieren stand aber "Rückleuchteneinheit und Blinkleuchten nicht bauartgeprüft" somit hat da kein Prüfer ein Problem damit gehabt.
Die HELLA-Ochsenaugen haben Prüfzeichen für vorn und hinten - die kann man bedenkenlos fahren.
Grüße
Fauli
-
earlyshovel69
Re: Bei Baujahr 1981 ohne Heckblinker ?
Vom Tüv Süd:
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
Mist..zu langsam...
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
Mist..zu langsam...
Re: Bei Baujahr 1981 ohne Heckblinker ?
Hallo,
vielen Dank für die Hinweise, sehe jetzt klarer.
Grüsse
shovelix
vielen Dank für die Hinweise, sehe jetzt klarer.
Grüsse
shovelix
Re: Bei Baujahr 1981 ohne Heckblinker ?
servus shovelix , da gibts nen guten link zum adac , schau mal da rein
gruß bruno
http://www.adac.de/infotestrat/oldtimer ... geId=45956
gruß bruno
http://www.adac.de/infotestrat/oldtimer ... geId=45956