Seitlicher Kennzeichenhalter

Moderator: Gerry

Benutzeravatar
FXWGer
Beiträge: 283
Registriert: 05.03.2011, 22:22

Seitlicher Kennzeichenhalter

Beitrag von FXWGer »

Hallo und frohes Neues !

Gibt es irgendwo einen Link zu einem seitlichen Kennzeichenhalter wo man die Maße stehen hat ?
Oder hat jemand eine Zeichnung ?
Will mir so ein Teil selbst bauen und hätte gerne ein paar Anhaltspunkte.

Gruß
Am Arsch die Waldfee
PANHEAD
Beiträge: 1293
Registriert: 09.02.2011, 14:50

Re: Seitlicher Kennzeichenhalter

Beitrag von PANHEAD »

Hi ,
hab folgendes gefunden :
Seitliche Anbringung des Kennzeichens an Zweiräder

Das EG – Recht verlangt eine Anbringung des Kennzeichens an der Rückseite des Fahrzeuges, so dass es sich zwischen zwei Längsebenen befindet, die durch die äußeren Punkte der Breite über alles verlaufen.
Eine seitliche Anbringung des Kennzeichens ist also unter Einhaltung folgender Richtlinien möglich:

93/92/EWG „Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtung“
93/94/EWG „Anbringungsstelle des Kennzeichens am Krad“
97/24/EG Kapitel 3 „Bauteile und Merkmale (vorstehende Außenkanten)“

93/92/EWG
Die Schluss- / Bremsleuchten und der Rückstrahler müssen mittig angebracht werden. Die Kennzeichenleuchte muss so angebracht werden, dass die Beleuchtung des Kennzeichens sichergestellt ist.
Also: Rückleuchte mittig des Fahrzeuges, Kennzeichenleuchte zusätzlich (natürlich) über dem Kennzeichen. (Kasi)

93/92/EWG

Im einzelnen sind folgende Voraussetzungen bei unbeladenem Fahrzeug einzuhalten:

Breite x Höhe mindestens

Abmessung der - bei Kleinrad 100 mm x 175 mm oder 145 mm x 125 mm
Anbringungsstelle - bei Krad 280 mm x 210 mm

Neigung des Senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeuges.
Kennzeichens
Die obere Kante darf um max. 30° nach vorne geneigt sein.

Die untere Kante darf um max. 15° nach vorne geneigt sein.

Abstand Die obere Kante darf max. 1500 mm hoch sein.
Zum Boden
Die untere Kante muss mindestens 200 mm hoch sein, bzw. bei einem
Radradius unter 200 mm muss die untere Kante mindestens auf Höhe der
Radmitte sein.

Geometrische Unter folgenden Raumwinkeln muss die Anbringungsstelle des
Sichtbarkeit Kennzeichens vollständig sichtbar sein.nach oben 30°nach unten 5 °seitlich 30°
Vorstehende Wortlaut der allgemeinen Vorschriften (3.1) der 97 / 24 / EG Kapitel 3
Außenkanten
Die Außenflächen aller Fahrzeuge dürfen keine nach außen gerichteten
Spitzen oder scharfe oder vorstehende Teile aufweisen, deren Form,
Abmessungen, Richtung oder Gestaltfestigkeit das Verletzungsrisiko
Oder die Schwere der Körperverletzung von Personen vergrößern
Könnten, die im falle eines Unfalls von dem Fahrzeug erfasst oder
Gestreift werden.

Dieser Sachverhalt wäre also durch geeignete Maßnahmen, wie z. B.
Abweisblech o. Ä. sicherzustellen, wobei des weiteren folgende
Mindestradien einzuhalten sind.

Für flächenförmige Teile Mindestradius der Ecken und Ränder: 3 mmFür stiftförmige Teile: bei einem Durchmesser <20> 20 mm Kantenradius min. 2 mm

Die Anforderung an die Außenradien gelten als erfüllt, wenn die Kanten
Aus Gummi oder weichem Kunststoff hergestellt oder damit überzogen
sind.

Außerdem ist zu beachten / zu fordern:

Nachweis über ausreichende Festigkeit für die Halterung (Dauerfestigkeit)Keine Einschränkung des Schräglagenwinkels (d. H. bei maximaler Schräglage beim Fahrbetrieb berührt Kennzeichen nicht die Fahrbahn).Kennzeichenleuchte auf Kennzeichen abgestimmt (d. h. für 280 mm x 210 mm ist eine Leuchte mit entsprechender Bauartgenehmigung erforderlich).RadabdeckungBei Fahrzeugen, bei denen die seitliche Anbringung des Kennzeichens destabilisierenden Einfluss auf das Fahrzeug hat, ist dieses zu überprüfen.
Hinweis

Wird nachträglich ein schmaler Austauschlenker angebaut, ist zu beurteilen, ob die Anbringung des Kennzeichens dann noch vorschriftenkonform ist!

Bei der Dokumentation unter Ziff. 33 in den Fahrzeugpapieren sollten alle vorgenommenen Umbaumaßnahmen komplett beschrieben werden und mit Verweise auf die Anbringung des Kennzeichens nach 93 / 94 / EWG vermerkt werden.

Gruß
Benutzeravatar
FXWGer
Beiträge: 283
Registriert: 05.03.2011, 22:22

Re: Seitlicher Kennzeichenhalter

Beitrag von FXWGer »

Hallo !
Die rechtliche Sachlage ist mir klar, alles keinProblem.
Mir geht es um Maße von dem Teil selbst, fürs selberbauen,
ansonsten bau ich einfach mal drauf los und gucke was bei rauskommt :D

Gruß
Am Arsch die Waldfee
Benutzeravatar
benny
Beiträge: 620
Registriert: 21.06.2009, 10:10
Wohnort: Tennenbronn Schwarzwald
Kontaktdaten:

Re: Seitlicher Kennzeichenhalter

Beitrag von benny »

Mahlzeit,

Welche Maße brauchst du genau?

das Maß der Platte hast du ja von deinem Kennzeichen. Der Rest ergibt sich dann je nach dem wo du ihn platzieren willst. Ich habe meinen auf der Radachse montiert und somit brauchte ich, damit die seitliche Sichtbarkeit gewährleistet ist, eine Länge von 20cm ab Achsmitte.

Woraus willst du den Kennzeichenhalter bauen?

Benny
Benutzeravatar
FXWGer
Beiträge: 283
Registriert: 05.03.2011, 22:22

Re: Seitlicher Kennzeichenhalter

Beitrag von FXWGer »

Ich wollte Stahl nehmen, Alu ist mir nicht stabil genug bei dem Gerüttel :D
Wird dann sowieso schwarz pulverbeschichtet. Mit den 20 cm wird das bei mir auch hinhauen, muss halt mal gucken wie die Ausführung an Sich sein soll, also die Optik. Platte bekommt die Maße für das kleine Kennzeichen, dieses habe ich schon montiert. Oben auf der Platte soll noch eine "Leiste"
rausgucken auf der die Kennzeichenbeleuchtung befestigt wird.

Über Anregungen bin ich natürlich erfreut :lol:

Gruß
Am Arsch die Waldfee
Benutzeravatar
benny
Beiträge: 620
Registriert: 21.06.2009, 10:10
Wohnort: Tennenbronn Schwarzwald
Kontaktdaten:

Re: Seitlicher Kennzeichenhalter

Beitrag von benny »

Nabend,

also ich habe eine 12mm starkes VA Blech genommen, welches ein bekannter gelasert hat mit Schriftzug.
Dann hab ich es rund geschliffen und die Kennzeichenplatte mit Rücklicht und Katzenauge angeschweißt.

Ich habe jetzt ein Kennzeichenhalter mit einer Größe von 16x20cm mit gebogenem Kennzeichen in einem Radius von 20cm.


Benny
Benutzeravatar
Jaggomo
Beiträge: 1033
Registriert: 25.04.2008, 21:11
Wohnort: Plochingen

Re: Seitlicher Kennzeichenhalter

Beitrag von Jaggomo »

PANHEAD hat geschrieben:
Bei der Dokumentation unter Ziff. 33 in den Fahrzeugpapieren sollten alle vorgenommenen Umbaumaßnahmen komplett beschrieben werden und mit Verweise auf die Anbringung des Kennzeichens nach 93 / 94 / EWG vermerkt werden.

Gruß
Ich bin wie immer verwirrt :P :P
War heute in der Bikeschmiede-Süd und hab mir mal ihre seitlichen Kennzeichenhalter angesehen.
Auf Nachfragen wurde mir erklärt das man die Halter nicht eintragen muss.
Ja was denn nun.
Gruß Martin :evil:
Je älter der Bock, desto härter das Horn!
Benutzeravatar
trybear
Beiträge: 3881
Registriert: 09.03.2007, 15:22
Wohnort: im Norden

Re: Seitlicher Kennzeichenhalter

Beitrag von trybear »

moin, jaggomo,
Auf Nachfragen wurde mir erklärt das man die Halter nicht eintragen muss.
Stimmt, wenn sie ne ABE haben. Dann ist es aber wegen der teilweisen Unwissenheit der Rennleitung empfehlenswert die ABE immer dabei zu haben.
Alle anderen von Burchard, etc, sollten mind ein TÜV - Gutachten haben und müssen eingetragen werden. Ist als wesentliche bauartliche Veränderung (Kennzeichen von hinten zur Seite) bei uns eintragungspflichtig.

Gruß
Benutzeravatar
FXWGer
Beiträge: 283
Registriert: 05.03.2011, 22:22

Re: Seitlicher Kennzeichenhalter

Beitrag von FXWGer »

Jepp, was gekauft ist und mit ABE braucht nicht eingetragen zuwerden.
Alles was selbst gebaut ist und keine ABE hat muss eingetragen werden.

Gruß
Am Arsch die Waldfee
Benutzeravatar
Jaggomo
Beiträge: 1033
Registriert: 25.04.2008, 21:11
Wohnort: Plochingen

Re: Seitlicher Kennzeichenhalter

Beitrag von Jaggomo »

Hi Jungs
Da muss ich dann nochmals nachfragen ob die Teile eine ABE besitzen.
Für denn Preis sollten schon zwei dabei sein. :D :D (300€)
Gruß Martin
Je älter der Bock, desto härter das Horn!
Benutzeravatar
einpro
Beiträge: 447
Registriert: 06.10.2009, 15:43
Wohnort: close by Frankfurt am Main

Re: Seitlicher Kennzeichenhalter

Beitrag von einpro »

Hi ,
nur mal so zur Info in der Custombike 4 -5-6 2011 ist je ein super Bericht über die Beleuchtungs Orgie inklusive seitlichen Kenzeichenhalter mit Auszügen aus der neuen FZV ( Fahrzeugzulassungs verordnung ) Da steht z.B. das bei Zulassung vor 1.10.1994 das Kenzeichen seitlich angebracht sein muss. Ist also ganz interessant was die Herren da wieder für Lücken gelassen haben.
LG JO
Benutzeravatar
benny
Beiträge: 620
Registriert: 21.06.2009, 10:10
Wohnort: Tennenbronn Schwarzwald
Kontaktdaten:

Re: Seitlicher Kennzeichenhalter

Beitrag von benny »

Hallo,

wie per PN besprochen stelle ich noch die Bilder meines Kennzeichenhalters ein.

Bild Kennzeichenhalter.JPG (485 KB)

Bild Kennzeichenhalter2.JPG (428 KB)


Gruß Benny
Benutzeravatar
SuperGauzy
Beiträge: 3475
Registriert: 30.01.2007, 14:27
Wohnort: Bielefeld

Re: Seitlicher Kennzeichenhalter

Beitrag von SuperGauzy »

Laut StVZO ist das so aber verboten!

Darf man nicht in seiner Bauart verändern und nicht knicken, biegen oder so schön runden wie du es gemacht hast. Bei 'nem strengen TÜV'er oder der Rennleitung haste damit schlechte Karten.
SuperGauzy
:riding:
Benutzeravatar
benny
Beiträge: 620
Registriert: 21.06.2009, 10:10
Wohnort: Tennenbronn Schwarzwald
Kontaktdaten:

Re: Seitlicher Kennzeichenhalter

Beitrag von benny »

Hey Gauzy,

naja es ist eine Grauzone laut meinem TÜV-Mann........

man darf es nicht knicken das stimmt, die Beleuchtung muss gewährleistet sein und die Winkel von 15° und 30° dürfen nicht überschritten werden.

Das ist alles gegeben.

Von runden ist nichts geschrieben aber wenn es ein Wachtmeister auf "Rocker" abgesehen hat.........dann bin ich dran

Aber in einer Kontrolle ist das meine kleinste Sorge 8)

Benny
Benutzeravatar
SuperGauzy
Beiträge: 3475
Registriert: 30.01.2007, 14:27
Wohnort: Bielefeld

Re: Seitlicher Kennzeichenhalter

Beitrag von SuperGauzy »

Laut StVZO: "...Form, Größe und Gestaltung sind vorgeschrieben..."

Ich verstehe das so, dass die Form nicht verändert werden darf und das machst du ja, wenn das nicht mehr flach sondern rund ist. Ich will keinen belehren, ich hab das auch schon mal so gemacht, aber ich will nur anmerken, dass es nicht der StVZO entspricht und man da mit einem halben Bein vor dem Richter steht.
SuperGauzy
:riding:
Antworten