Fender Vorschrift??

Moderator: Gerry

Antworten
Benutzeravatar
tedman
Beiträge: 191
Registriert: 14.04.2008, 21:54
Wohnort: Münster

Fender Vorschrift??

Beitrag von tedman »

Tach Kollegen,

ich überlege bei meinen Moppeds event.die Fender sowohl hinten als auch vorne zu demontieren.
Gibt es da über die Rennleitung Probs??

Gruß
Thorsten
seit meiner Shovelzeit hat der Begriff"Hassliebe" für mich eine ganz neue Bedeutung
Benutzeravatar
Steiner
Beiträge: 253
Registriert: 21.08.2009, 15:19
Wohnort: Deizisau

Re: Fender Vorschrift??

Beitrag von Steiner »

Ja da gibts auf jeden Fall was, vor allem ist das auch ein Grund dass sie dir bei ner Kontrolle das Moped aus dem Verkehr ziehen da das dann auch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer darstellt (Steinschlag usw.) was zum Beispiel sogar bei einem lauten Auspuff nicht der Fall ist.
Wenn du tot bist, dann weisst du nicht, dass du tot bist. Es ist nur für die anderen schwer.
Genau so ist es, wenn du blöd bist.
Benutzeravatar
rüttelplatte
Beiträge: 68
Registriert: 18.12.2011, 08:51
Wohnort: NRW

Re: Fender Vorschrift??

Beitrag von rüttelplatte »

hallo Thorsten,

also dumme fragen gibt es bestimmt aber verboten ist es nicht mehr.
nach der alten stvo war alles genau geregelt zb. 150 mm über die steckachs usw blablabla, nach der "neuen" EG richtlinien ist die maximale radabdeckung auch geregelt aber nur für autos usw aber die für motorräder wurden schlichtweg vergessen, demnach brauchst du eigentlich überhaupt keine radabdeckung. nach dem genauen wortlaut mußt du mal selbst nach googeln.

Gruß Frank
Panhead-Peter
Beiträge: 574
Registriert: 21.02.2007, 21:08

Re: Fender Vorschrift??

Beitrag von Panhead-Peter »


BeitragVerfasst am: 14.08.2012, 08:53 Titel: Re: Fender Vorschrift??
hallo Thorsten,

also dumme fragen gibt es bestimmt aber verboten ist es nicht mehr.
nach der alten stvo war alles genau geregelt zb. 150 mm über die steckachs usw blablabla, nach der "neuen" EG richtlinien ist die maximale radabdeckung auch geregelt aber nur für autos usw aber die für motorräder wurden schlichtweg vergessen, demnach brauchst du eigentlich überhaupt keine radabdeckung. nach dem genauen wortlaut mußt du mal selbst nach googeln.

Gruß Frank
Bei der letzten HU wurde mein kurzes Heck bemängelt. Auf meine Aussage das es nach EU Recht keine Masse mehr geben würde, bekam ich die Antwort: "Alles klar, dann solle ich mir Blinker ans Moped machen und mich zur Abgasuntersuchung anstellen. Entweder altes Baujahr mit den 150 mm Radabdeckung oder EU Richtlinie dann aber bitte schön mit AU und allem was dazu gehört."
Der Prüfer hat das Heck dann doch durchgewunken da man es nicht mehr so sehr kontrolliert.


Gruß


Peter
Benutzeravatar
tedman
Beiträge: 191
Registriert: 14.04.2008, 21:54
Wohnort: Münster

Re: Fender Vorschrift??

Beitrag von tedman »

Hallo Kollegen,

vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Der vordere Fender wurde soeben demontiert....
Sieht gleich viel besser aus

Grüzzi
Thorsten
seit meiner Shovelzeit hat der Begriff"Hassliebe" für mich eine ganz neue Bedeutung
Benutzeravatar
KalleM
Beiträge: 559
Registriert: 30.01.2007, 20:13

Re: Fender Vorschrift??

Beitrag von KalleM »

In Düsseldorf am letzten WE, wurde bei einem Bekannten der fehlende Frontfender bemängelt. Er durfte allerdings weiterfahren.
Kalle
Benutzeravatar
rüttelplatte
Beiträge: 68
Registriert: 18.12.2011, 08:51
Wohnort: NRW

Re: Fender Vorschrift??

Beitrag von rüttelplatte »

hallo zusammen,
es gibt ein rundschreiben irgendeiner behörde an den TÜV das jedes motorrad in sachen radabdeckung zur vereinfachung gleich zu behandel ist.
das hab ich auch irgendwo abgespeichert aber ich finde es nicht, ich habe es aber aus dem netz.

Gruß Frank
Benutzeravatar
rüttelplatte
Beiträge: 68
Registriert: 18.12.2011, 08:51
Wohnort: NRW

Re: Fender Vorschrift??

Beitrag von rüttelplatte »

ich hab da doch noch was gefunden es geht um das Typgenehmigungsverfahren
Nr. 01-98



http://www.kba.de/nn_922586/DE/Fahrzeug ... __nnn=true

Gruß Frank
Benutzeravatar
Steiner
Beiträge: 253
Registriert: 21.08.2009, 15:19
Wohnort: Deizisau

Re: Fender Vorschrift??

Beitrag von Steiner »

Da gibts zwei gültige Vorschriften, die eine ist die normal gültige in Deutschland mit den 150mm über der Radachse diese Mopeds brauchen dann auch unter Umständen den "Spritzlappen" unterm Nummernschild beim TÜV.

Und dann gibts noch die EG Richtlinie in der die Bikes nicht so strengen Auflagen unterliegen, wie die dann genau lauten weis ich jetzt auch nicht, auf jeden Fall braucht man da dann z.Bsp. den Spritzlappen nicht aber das Bike muss dann auch eine EG Zulassung haben.

Und die hat eine Pre -Evo Bike ganz sicher nicht.
Wenn du tot bist, dann weisst du nicht, dass du tot bist. Es ist nur für die anderen schwer.
Genau so ist es, wenn du blöd bist.
Benutzeravatar
tattoowestside
Beiträge: 222
Registriert: 05.12.2007, 15:12

Re: Fender Vorschrift??

Beitrag von tattoowestside »

Also es gibt dafür sogar nen Paragraphen und zwar den § 36a StVZO,gilt allerdings nur für Möppis bis EZ vor 01.01.1962 da heisst es "keine genaue Definition über Radabdeckungen" und sogar in Klammer "keine heutigen Maßstäbe anwenden"....soweit die Theorie.In der Praxis sieht es leider etwas anders aus.Es liegt quasi im Ermessen des Prüfers ob er Dich durchwinkt oder nicht.Er ist angewiesen sicher zu stellen,daß der Fahrer während der Fahrt auch "sicher" ist!!Also mal ehrlich,ohne hinteren Fender sieht nicht nur scheiße und halb fertig aus,sonder da sag ich sogar...verdammt gefährlich,nicht auszudenken wenns Dir die Jacke während der Fahrt hinten mit reinzieht!!!!Wird Dir also auch kein Prüfer in Good Old Germany durchgehen lassen....vorne hab ich auch keins und ich finde,da gehört auch keins hin.Hatte aber letztes Jahr trotzdem Probleme beim TÜV trotz Bj 1952
Die gleiche Leier,ich muss während der Fahrt sicher sein und er wollte seine Unterschrift nicht drunter setzen.Also ab zur nächsten Prüfstelle,Dank TÜV-Tourismus hats dann geklappt.Laut seinem Ermessen völlig i.O. da ich Originalton ja geschützt sei durch "untere Gabelbrücke,Rahmen,Motor und Tank.......Fazit der eine macht Probleme und wieder ein anderer hat kein Problem damit,vobei letztere Prüfer leider ziemlich rar geworden sind
Rechtschreibfehler sind die künstlerische Ausdrucksform des Autors und sind somit zu respektieren!
Antworten