habe letztens eine Gussfelge mit folgender Beschädigung von einem auch hier bekannten Gebrauchtteilehändler aus Hessen (Denke ich darf ihn hier nicht genauer andeuten bzw. erwähnen) im Internet erhalten. Rücknahme wird abgelehnt, da angeblich ich selbst die Felge beim Versuch der Montage zusammengedroschen hab.
Mit 275 Euro ist wohl auch der Streitwert zu gering, und da Aussage gegen Aussage steht, meint mein Anwalt, dass man wahrscheinlich nur auf einen Vergleich kommt und somit noch mehr Geld vernichtet. Aber gut. Werde nie wieder etwas einem Händler überweisen. Da hast keine Chance mehr an dein Geld zu kommen. Leider bietet diese Person keine andere Zahlungsweise an.
Aber zu meinem Anliegen.
Was meint Ihr? Der Sprengring ist festgepresst. Die Abdeckscheibe dahinter entsprechend auf das Lager gedrückt und die Hülse im Lager ist ebenfalls fest. Schätze die kann ich nur noch als Deko an die Wand hängen oder für den Kilopreis abgeben.
Felge2.jpg (429 KB)
Felge3.jpg (397 KB)Servus
Alex