Also links seitlicher größerer stabiler Lederkoffer/Tasche mit Kennzeichenhalter kombinieren. Beleuchtung und Kabel gut verlegt, Koffer fest mit Maschine verbunden. Seite der Tasche vielleicht mit Aluplatte verstärkt.
Muss das Eingetragen werden?
Hat das schon mal jemand gemacht?
Gibs Bilder davon?
Blödsinn?
Freu mich auf eure Antworten
Danke im voraus
Hawkeye
Kein Herr über mir, kein Knecht unter mir.
Hi,
gesehen habe ich das schon öfters. Du musst aber die Vorschriften für seitliche Kennzeichen einhalten :
Im einzelnen sind folgende Voraussetzungen bei unbeladenem Fahrzeug einzuhalten:
Breite x Höhe mindestens
Abmessung der - bei Kleinrad 100 mm x 175 mm oder 145 mm x 125 mm
Anbringungsstelle - bei Krad 200 mm x 180 mm (Prüfen... kann sein das die Maße nicht stimmen)
Neigung des Kennzeichens Senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeuges.
Die obere Kante darf um max. 30° nach vorne geneigt sein.
Die untere Kante darf um max. 15° nach vorne geneigt sein.
Abstand Die obere Kante darf max. 1500 mm hoch sein.
Zum Boden
Die untere Kante muss mindestens 200 mm hoch sein, bzw. bei einem Radradius unter 200 mm muss die untere Kante mindestens auf Höhe der Radmitte sein.
Geometrische unter folgenden Raumwinkeln muss die Anbringungsstelle des Sichtbarkeit Kennzeichens vollständig sichtbar sein. Nach oben 30°nach unten 5 °seitlich 30°. Vorstehende Wortlaut der allgemeinen Vorschriften (3.1) der 97 / 24 / EG Kapitel 3.
Eintragen musst du es auch lassen, hat ja keine ABE.
hi,
weiß ned wie es in DE ist, aber in Österreich musste das Kennzeichen auf dem KFZ montiert sein (zumindest in pre - EU Zeiten).
Eine Satteltasche galt als abnehmbarer Anbauteil, auch wenn sie mit dem Fahrzeug verschraubt war.
Das ist natürlich bürokratische Haarspalterei, denn auch ein Kotflügel, Rücklicht mit Kennzeichenhalter, Rückenlehne oder wo auch immer das Kennzeichen sonst befestigt ist, ist meist demontierbar....
Wenn Du 100% legal sein willst, solltest Dich vorab bei nem TÜV Heini erkundigen, falls hier keiner konkrete Angaben machen kann.
Gruß
Noch immer schwer erziehbar und unbeugsam.
Ansonsten:
Mechaniker, der; Subst.;(me/cha/ni/ker): Jemand der auf Grundlage ungenauer und irreführender Angaben Präzisionsratearbeit leistet.
s.a.: Hexer, Zauberer
ron hat geschrieben:hi,
Wenn Du 100% legalsein willst, solltest Dich vorab bei nem TÜV Heini erkundigen, falls hier keiner konkrete Angaben machen kann.
ron hat geschrieben:hi,
Wenn Du 100% legalsein willst, solltest Dich vorab bei nem TÜV Heini erkundigen, falls hier keiner konkrete Angaben machen kann.
Wobei "fest" bei ner Ledertasche warsch. wiedermal Auslegungssache oder Ermessungsspielraum eines abnahme- /oder eintragungsberechtigten SV´s sein dürfte...
Das kann dann je nach gestriger Haushormonlage, momentanem Hungergefühl oder gewesener Nachtschlafruhe gutgehen oder eben nicht...
liekoer hat geschrieben:
...und nein, ich war nicht beim TÜV , hatte aber trotzdem eine Kennzeichenbeleuchtung angebaut.
Gruß
Norbert
Hi Norbert,
was hat es mit dieser Bemerkung auf sich? Ich erinnere mich da an ein Gespräch auf der PEP mit jemand, der auch sein Kennzeichen an der Tasche hatte, und zwar ohne Beleuchtung. Er hat behauptet, es gäbe in der Stvzo eine Lücke, wonach man die Forderung nach einer Kennzeichenbeleuchtung bei einer Revision der Stvzo vergessen hätte. Angaben ohne Gewähr, ich gebe nur Gehörtes wieder.
mit der Behauptung hat es folgendes auf sich. Wenn ich etwas umbaue, soll es auf den ersten Blick "weitestgehend" gesetzeskonform sein. Somit ist die Wahrscheinlichkeit einer unverhofften Kontrolle in meinen Augen geringer; wissenschaftlich ist das nicht erwiesen
Ich würde an meinem Krad bspw. kein ein seitliches Kennzeichen mit der kompletten Beleuchtung (Rück- und Bremslicht sowie Kennzeichenbeleuchtung) anbauen, und auf das Rücklicht mittig des Fenders verzichten.
Und ebenfalls verhält es sich mit dem Lederkoffer, dem seitlich angebrachten Kennzeichen und der Kennzeichenbeleuchtung.
mit der Behauptung hat es folgendes auf sich. Wenn ich etwas umbaue, soll es auf den ersten Blick "weitestgehend" gesetzeskonform sein. Somit ist die Wahrscheinlichkeit einer unverhofften Kontrolle in meinen Augen geringer; wissenschaftlich ist das nicht erwiesen
Ich würde an meinem Krad bspw. kein ein seitliches Kennzeichen mit der kompletten Beleuchtung (Rück- und Bremslicht sowie Kennzeichenbeleuchtung) anbauen, und auf das Rücklicht mittig des Fenders verzichten. Und ebenfalls verhält es sich mit dem Lederkoffer, dem seitlich angebrachten Kennzeichen und der Kennzeichenbeleuchtung.
Quasi eine Kosten-Nutzen-Faktor..."Überlegung"
Gruß
Norbert
Das ist eine Frage, die ich mir auch schon gestellt habe, da ich aktuell am Aufbau eines Bobbers bin. Zwar nicht ein seitl. Kennzeichen an einem Lederkoffer, sondern an einem "Tüv" konformen seitl. Kennzeichenhalter, aber ohne mittigem Rücklicht auf dem minimalem Heckfender. - ist das in D generell verboten? oder besteht die Chance soetwas genehmigt zu bekommen?
Ich habe auch ein seitliches Kennzeichen und das Rücklicht in der Mitte .
Der Tüv sagt das ein Rücklicht bei einem einspurigen Fahrzeug immer Mitte Fahrzeug sein muss ,bei einem seitlichen Kennzeichen darf das Rücklicht nicht über dem Kennzeichen angebracht sein .
Ich musste bei mir damals alles wieder Umbauen weil ich das Rücklicht auch seitlich angebracht hatte.Der Prüfer war schon ein guter aber er sagte das es laut STVO verboten sei .Ich habe das aber auch des öfteren schon gesehen das der ein oder andere auch das Rücklicht seitlich hat , no Risk , no Fun
Greets Toma
In Wirklichkeit sind die Dinge ganz anders als sie