Ihr woolt immer alles haben......
Ich fahr meinen Lateshovel mit 120 Kaemsen über die Bahn und wenn ich da, neben dem Dauergrinsen, doch mal tief in mich gehe und mich frage, was denn nun an nem Motorrad noch besser sein könnte - grinse ich einfach weiter.
da haben die von der MoCo echt Bockmist gebaut - perfektes Bike ist schlecht für Folgeaufträge ;-))))
Die könnten den Shovel so wieder neu bauen, wenn ihr mich fragt.
All dieser "Entwicklungsaufwand" bringt doch kein bischen mehr Fahr- und Lebensfreude.
Den ganzen Umweltkram und der elendige Sicherheitsaberglaube löst sich doch in Luft auf - wenn es um die Freude am Sein geht.
Dazu endlich mal (es ist kein Aprildingenskirchen) ein nachvollziehbares Urteil z.K.:
"Der Fall:
Der Fahrer einer Harley-Davidson wurde bei einem Verkehrsunfall verletzt. Zum Unfallzeitpunkt trug er keine Schutzkleidung an den Beinen. Zunächst stellte das Amtsgericht Frankfurt, fest, dass ihn kein Mitverschulden trifft, obwohl er keine Motorradschutzkleidung an den Beinen trug.
Die Entscheidung:
Das Urteil des AG hielt in der Berufung. Das Landgericht Frankfurt vertrat die Auffassung, dass die Feststellung des Amtsgerichts nicht zu beanstanden sei.
Maßgeblich sei, ob der Verletzte diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt. Das Landgericht stellte klar, dass ein allgemeines Verkehrsbewusstsein zum Tragen von Motorradschutzkleidung an den Beinen (wie z. B. Lederhose mit Protektoren) beim Fahren einer Harley Davidson nicht festzustellen sei.
Quelle: LG Frankfurt a. M., Urteil vom 7.6.2018 – 2-01 S 118/17 in NJW 2019, 531"
Zitat:
https://www.geblitzt-was-tun.de/aktuell ... erschulden
So kanns auch laufen!
Mit verständigem Gruß vom Weidenrande.
Maruski