Blinker für EZ 58

Moderator: Gerry

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andy
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Re: Blinker für EZ 58

Beitrag von andy »

moin matze
das buch aus dem ich die info habe ist von 1992, also oldschool wie ich selbst, wenn es also neuerungen gegeben hat seitdem, sind sie an mir vorbeigegangen. trotzdem kann ich mir das hier nicht verkneifen: meine erste harley war nach rahmen bj 49 natürlich war ich jung und wild und hatte keine blinker aber habe ordentlich kilometer gemacht, trotzdem war es immer volles risiko und oft genug brenzlig. leider gibt es genug idiotische autofahrer die deine winkenden arme oder deinen lässig abgespreizten zeigefinger 15 cm über dem asphalt beim linksabiegen ignorieren. wenn also nicht für dich und deine sicherheit dann tus deinem bock zuliebe, mein kompromiss sind ochsenaugen ein wie ich finde guter . . .
ups ist ja das technik forum :shock:
eure mutter theresa
Der größte Genuß im Leben ist, das zu tun, von dem die Leute sagen, dass du es nicht tun kannst...
Schorschi

Re: Blinker für EZ 58

Beitrag von Schorschi »

@ matze:

Oh Gott, da bin ich jetzt in einer Zwickmühle. Ich habe zwar ein kleines Nummerschild und Baujahr 55 an meiner FL, jedoch war die länger als 18 Monate (2 Jahre) abgemeldet. Wenn ich jetzt vor 01.März zum TÜV fahr, dann muß ich aufgrund der längeren Stilllegungszeit eine Vollabnahme nach § 21 StVZO für teures Geld machen. Wenn ich bis nach 01.März warte, dann komm ich in den Genuß der neuen Regelung nach der neuen FZO, jedoch muß ich dann um mein kleines 80er-Täfelchen bangen.

Wie man es macht ist es falsch :-( Aber ich riskiers mal und fahr nach dem 01.März zum TÜV, evtl. darf ich mein kleines Nummernschild ja behalten.

Gruß Schorsch
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SuperGauzy
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Re: Blinker für EZ 58

Beitrag von SuperGauzy »

Hab mir gerade eben "Das TÜV Motorrad-Buch" bestellt. Kann ich Anfang der Woche abholen. Dann kann ich´s dir genau sagen.
SuperGauzy
:riding:
Christian
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Re: Blinker für EZ 58

Beitrag von Christian »

Hallo leute!

Cool ist dass da auch der § 53 erwähnt wird: Bremslicht ist erst ab 1988 erforderlich.

Fahrt damit mal zum TÜV, das weiß nicht jeder von den Prüfern.
Ist mir mal passiert, dass meines ausgerechnet bei der Abnahme kaputt war, also den 53 erwähnt und - Diskussion!
Zum Glück hatten die ein Gesetzes-Buch rumliegen. Nach einigen zusätzlichen Telefonaten wurde mir ein "Mängelfrei" bescheinigt.

Ohne Bremslicht fahren täte ich aber nicht!

Gruß, Christian
achtball
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Re: Blinker für EZ 58

Beitrag von achtball »

hallo matze,
die neue FZO regelt nur die zulassungstechnischen (z.B. §§ 24-28 StVZO) fragen neu. darüber hinaus behält die StVZO erstmal gültigkeit, bis sie irgendwann in der zukunft mal durch eine noch nicht existierende fahrzeug-genehmigungsVO sowie eine fahrzeug-betriebsVO ersetzt wird.
nach § 54 Abs.4 StVZO sind blinker an krafträdern grundsätzlich erforderlich. § 72 Abs.2 als übergangsbestimmung regelt, dass dies nicht gilt für krafträder, die vor dem 1.1.1962 erstmals in den verkehr gekommen sind.

was das kennzeichen anbelangt, ist die größe nach der FZO 280x200mm für krafträder (Anlage 4 Ziffer 1 Satz 1 buchstabe b zur FZO). ausnahmen sind für krafträder nicht vorgesehen, wie ich das sehe:

Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem mehrspurigen Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a oder b einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe c genehmigen

gruß philipp
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SuperGauzy
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Re: Blinker für EZ 58

Beitrag von SuperGauzy »

§72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

zu §60 Abs. 1 (Größe der Kennzeichenschilder an Krafträdern)
An Krafträdern, die vor dem 1. Juli 1958 (im Saarland: vor dem 1. Januar 1959) erstmals in den Verkehr gekommen sind, deren Hubraum 50 cm³ übersteigt und bei denen das vorschriftsmäßige Anbringen und Beleuchten der Kennzeichen nach Muster c oder d der Anlage V außergewöhnlich schwierig ist, dürfen Kenzeichen nach Muster a der Anlage V verwendet werden.
SuperGauzy
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Matze
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Re: Blinker für EZ 58

Beitrag von Matze »

Dank euch für eure Bemühungen, das mit den Blinkern geht dann ja wohl in Ordnung und was das Schild angeht---nun ja im Saarland wohne ich nun mal nicht, also nehme ich wie es kommt! Nochmals danke und Gruß Matze
martin58

Re: Blinker für EZ 58

Beitrag von martin58 »

als ich meine 58er panshovel mit ez 1.7.58 ende der 90er in hh angemeldet habe, sagte mir der zuständige mensch auf der zulassungsstelle, dass ich wegen dieses einen tages (kleines kennzeichen bis ez 30.6.58) keine nachteile haben sollte, sprich ich habe ohne zicken ein 80er kennzeichen bekommen. kann also sein, dass du auf einen wohlgesonnenen beamten triffst und das kleine nummernschild kein problem darstellt. good luck!
achtball
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Re: Blinker für EZ 58

Beitrag von achtball »

mein text war vielleicht ein bisschen unverständlich. was ich sagen wollte:

das mit den blinkern bleibt auch nach inkrafttreten der FZO am 1. märz 2007 so, wie es vorher war, d.h. bei EZ vor 1.1.1962 brauchste keine blinker.

die kennzeichengröße ist hingegen in der FZO neu geregelt und hier habe ich nach dem wortlaut bedenken, ob bei einer zulassung nach dem 28.2.2007 eine ausnahmegenehmigung, wie sie die StVZO vorgesehen hat, noch möglich ist.

gruß philipp
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