Schauglas am HBZ
Moderator: Gerry
Re: Schauglas am HBZ
Das mit der EU Richtlinie ist interessant, trifft aber auf unsere Mopeds (zum Glück...?)nicht zu. Ich habe jetzt auch mal gesucht und auch bei längerer Suche nichts gefunden, was auf die Notwendigkeit eines Schauglases bei einem Motorrad, welches unter STVZO Bedingungen zugelassen wurde, hinweist.
Das interessiert mich jetzt aber schon, ich werde mich da mal schlaumachen.Der Hinweis, dass der hintere HBZ bei unseren Mopeds keine Sichtprüfung des Flüssigkeitsstandes ermöglicht, ist dabei spannend. Was für vorne gelten soll, sollte auch für die hintere Bremse gelten und da war damals definitiv nichts.
Da bleibe ich mal dran.
Jens
Das interessiert mich jetzt aber schon, ich werde mich da mal schlaumachen.Der Hinweis, dass der hintere HBZ bei unseren Mopeds keine Sichtprüfung des Flüssigkeitsstandes ermöglicht, ist dabei spannend. Was für vorne gelten soll, sollte auch für die hintere Bremse gelten und da war damals definitiv nichts.
Da bleibe ich mal dran.
Jens
Re: Schauglas am HBZ
Hui
Jetzt bin ich aber mal gespannt was dabei rauskommen wird.
Nachdem ich die gute alte "Brotdose" als Luffi Ersatz raus gekramt habe alle Teile und § zusammen hatte, habe ich dann mal beim Amt bzgl Termin angefragt.
"Was wollen sie, das haben wir noch nie gemacht, unmöglich, nicht hier bei uns."
Nu musse auch noch betteln das dir jemand den Hocker begutachtet.
Hätten wir ne Pause bei Burger King gemacht wären sie weg gewesen.
Da bleibt eigentlich nur der Weinkrampf, das stumme Gebet, oder der gute alte Gasbackofen.
K
Jetzt bin ich aber mal gespannt was dabei rauskommen wird.
Nachdem ich die gute alte "Brotdose" als Luffi Ersatz raus gekramt habe alle Teile und § zusammen hatte, habe ich dann mal beim Amt bzgl Termin angefragt.
"Was wollen sie, das haben wir noch nie gemacht, unmöglich, nicht hier bei uns."
Nu musse auch noch betteln das dir jemand den Hocker begutachtet.
Hätten wir ne Pause bei Burger King gemacht wären sie weg gewesen.
Da bleibt eigentlich nur der Weinkrampf, das stumme Gebet, oder der gute alte Gasbackofen.
K
Re: Schauglas am HBZ
Ich halte Euch auf dem Laufenden!
Die Brotdose ist cool! Nur original ist radikal!

Jens (der seine Brotdose liebt....) Wir sehen uns auf der PEP (aber nur wenn es nicht regnet....)
Die Brotdose ist cool! Nur original ist radikal!

Jens (der seine Brotdose liebt....) Wir sehen uns auf der PEP (aber nur wenn es nicht regnet....)
Re: Schauglas am HBZ
Update: ich habe gestern mal schriftlich beim TÜV Rheinland angefragt. In meiner Mail habe ich geschildert, worum es geht, habe auch die von earl hickley genannte EU Richtlinie erwähnt und habe um Aufklärung gebeten.
Heute rief der TÜV dann zurück und nachdem ich dem Kollegen sagte, dass ich auch Dipl-Ing für Fahrzeugtechnik wäre, haben wir ein sehr lockeres Gespräch geführt...
Er erzählte, dass die Frage ihn und 4 seiner Kollegen heute einige Zeit beschäftigt hätte. In der STVZO stehe da nichts von und auch in den entsprechenden Richtlinien, die er und seine Kollegen heute intensiv geprüft hätten, wäre nichts von einem vorgeschriebenen Schauglas erwähnt. Allerdings wären viele dieser Richtlinien heute nicht mehr vorhanden, da sie schlicht und ergreifenend nicht digitalisiert worden wären (und damit weg...). Er konnte sich aber an einen Beschluss eines bayerischen Gerichtes erinnern, in dem gesagt wurde, dass eine Überprüfung im vom Hersteller vorgesehen Rahmen reichen würde. Ich habe ihm dann gesagt, dass es sich ausserdem ja um ein geschlossenes System handele, bei dem ein Flüssigkeitsverlust ja von aussen erkennbar sein müsste (Lecks etc.) was er ebenfalls bestätigte. Er meinte dann, dass er die Frage, ob solch eine bindende Vorschrift bestehen würde, mit "nein" beantworten würde. Daraufhin habe ich ihn nach der EU Richtlinie und die Sache mit der "leichten Prüfbarkeit" gefragt. Dies betrifft zwar nicht unsere Mopeds, aber es interessierte mich trotzdem. Die Definition der "leichten Prüfbarkeit" wäre, dass es ohne Werkzeug durchzuführen sein müsste. Ein verschraubter Deckel wäre da nicht ok. Ich entgegnete ihm, dass ein mit Rändelschrauben verschraubter Deckel dann wohl ok wäre, denn die könnte man ja ohne Werkzeug lösen. Da hat er lachend erwidert, dass das ok sein sollte.
Er gab mir den Tipp, trotzdem den Originaldeckel mit Schauglas (zumindest für vorne zu) verwenden, um Diskussionen mit der Polizei zu vermeiden, worauf ich entgegnete, dass dieser nur bei einer verschwindend kleinen Anzahl der heute auf der Strasse befindlichen Harleys der in Frage kommenden Baujahre, jemals vorbaut gewesen wäre und als E-Teil nicht mal irgendwo erwähnt wird. Er meinte aber auch, wenn er keine entsprechende Richtlinie hätte finden können, könnte die Polizei dies erst recht nicht. Und in Deutschland liegt die Beweislast in so einem Fall ja auf Seiten der Polizei.
Er hat mir anschliessend noch ausdrücklich für die interessante Frage gedankt, es wäre eine willkommene Abwechslung zu den üblichen "darf ich diese Felgen auf meinem Golf fahren" Fragen....
Ich bin damit aber noch nicht fertig. Die Antwort reicht mir zwar erstmal für heute, aber ich werde mich da noch an das Verkehrsministerium wenden, um da finale Klarheit zu bekommen. Dabei werde ich auch mal das leidige Thema des nicht selbsttätig einklappenden Seitenständers anfragen, deswegen hatte ich den letzten Jahrzehnten beim TÜV zwar keine Probleme mehr, aber bei einer Polizeikontrolle vor 2,3 Jahren war das mal wieder ein Thema.
Es bleibt spanned mit dem Alteisen....
Jens
Heute rief der TÜV dann zurück und nachdem ich dem Kollegen sagte, dass ich auch Dipl-Ing für Fahrzeugtechnik wäre, haben wir ein sehr lockeres Gespräch geführt...
Er erzählte, dass die Frage ihn und 4 seiner Kollegen heute einige Zeit beschäftigt hätte. In der STVZO stehe da nichts von und auch in den entsprechenden Richtlinien, die er und seine Kollegen heute intensiv geprüft hätten, wäre nichts von einem vorgeschriebenen Schauglas erwähnt. Allerdings wären viele dieser Richtlinien heute nicht mehr vorhanden, da sie schlicht und ergreifenend nicht digitalisiert worden wären (und damit weg...). Er konnte sich aber an einen Beschluss eines bayerischen Gerichtes erinnern, in dem gesagt wurde, dass eine Überprüfung im vom Hersteller vorgesehen Rahmen reichen würde. Ich habe ihm dann gesagt, dass es sich ausserdem ja um ein geschlossenes System handele, bei dem ein Flüssigkeitsverlust ja von aussen erkennbar sein müsste (Lecks etc.) was er ebenfalls bestätigte. Er meinte dann, dass er die Frage, ob solch eine bindende Vorschrift bestehen würde, mit "nein" beantworten würde. Daraufhin habe ich ihn nach der EU Richtlinie und die Sache mit der "leichten Prüfbarkeit" gefragt. Dies betrifft zwar nicht unsere Mopeds, aber es interessierte mich trotzdem. Die Definition der "leichten Prüfbarkeit" wäre, dass es ohne Werkzeug durchzuführen sein müsste. Ein verschraubter Deckel wäre da nicht ok. Ich entgegnete ihm, dass ein mit Rändelschrauben verschraubter Deckel dann wohl ok wäre, denn die könnte man ja ohne Werkzeug lösen. Da hat er lachend erwidert, dass das ok sein sollte.
Er gab mir den Tipp, trotzdem den Originaldeckel mit Schauglas (zumindest für vorne zu) verwenden, um Diskussionen mit der Polizei zu vermeiden, worauf ich entgegnete, dass dieser nur bei einer verschwindend kleinen Anzahl der heute auf der Strasse befindlichen Harleys der in Frage kommenden Baujahre, jemals vorbaut gewesen wäre und als E-Teil nicht mal irgendwo erwähnt wird. Er meinte aber auch, wenn er keine entsprechende Richtlinie hätte finden können, könnte die Polizei dies erst recht nicht. Und in Deutschland liegt die Beweislast in so einem Fall ja auf Seiten der Polizei.
Er hat mir anschliessend noch ausdrücklich für die interessante Frage gedankt, es wäre eine willkommene Abwechslung zu den üblichen "darf ich diese Felgen auf meinem Golf fahren" Fragen....
Ich bin damit aber noch nicht fertig. Die Antwort reicht mir zwar erstmal für heute, aber ich werde mich da noch an das Verkehrsministerium wenden, um da finale Klarheit zu bekommen. Dabei werde ich auch mal das leidige Thema des nicht selbsttätig einklappenden Seitenständers anfragen, deswegen hatte ich den letzten Jahrzehnten beim TÜV zwar keine Probleme mehr, aber bei einer Polizeikontrolle vor 2,3 Jahren war das mal wieder ein Thema.
Es bleibt spanned mit dem Alteisen....
Jens
- earl hickey
- Beiträge: 430
- Registriert: 24.07.2016, 15:30
- Wohnort: Geisenhausen
Re: Schauglas am HBZ
Also ich war heut auch bei meinem Harley Dealer, wegen Teilen für meine Buell. Er meinte auch, das es so eine Vorschrift bezüglich Schauglas am Ausgleichsbehälter nicht gibt. Und zeigte mir ne 99er HD bei der der Fussbremszylinder komplett mit nem verchromten Blech verkleidet war ( Orginol) da is noch nicht mal was mit leicht zu prüfen. Da musste erst das Abdeckblech wegbauen und dann den Deckel abschrauben.😁😂
Bezüglich Seitenständer an der Shovel, hab ich mal gelesen, das HD den nicht als Seitenständer sondern als arretierenden Hauptständer abnehmen lassen hat. Darf gar nicht selber einklappen, sonst hauts dich beim kicken mitsamt Moped aufs Maul. Und da der bei Fahrt entriegelt ist, würde er dann in der Kurve auch einklappen.Somit ist das zulässig, solange der Ständer im SICHTBEREICH des Fahrers ist. Und by the way:Erst ab 92 muss das starten verhindert werden, wenn ein Gang eingelegt ist.(Schalter) Is bei meiner Buell XB12 ebenfalls so. Dafür gibts sogar extra einen Schrieb von HD weil sich manche Prüf-Ingenieure bei der HU querstellen.
Bezüglich Seitenständer an der Shovel, hab ich mal gelesen, das HD den nicht als Seitenständer sondern als arretierenden Hauptständer abnehmen lassen hat. Darf gar nicht selber einklappen, sonst hauts dich beim kicken mitsamt Moped aufs Maul. Und da der bei Fahrt entriegelt ist, würde er dann in der Kurve auch einklappen.Somit ist das zulässig, solange der Ständer im SICHTBEREICH des Fahrers ist. Und by the way:Erst ab 92 muss das starten verhindert werden, wenn ein Gang eingelegt ist.(Schalter) Is bei meiner Buell XB12 ebenfalls so. Dafür gibts sogar extra einen Schrieb von HD weil sich manche Prüf-Ingenieure bei der HU querstellen.
Zuletzt geändert von earl hickey am 20.06.2018, 08:31, insgesamt 1-mal geändert.
Sie ölt seit Erstauslieferung 1977!!!
Re: Schauglas am HBZ
Bei der 99er HD bin ich nicht davon überzeugt, dass man damit durchkommt. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Bei dem Seitenständer gab es in den 80ern mal seitens HD eine Umrüstung auf eine Doppelfeder, die bewirkte, das der entlastete Seitenständer automatisch einklappte, habe ich mal einen Monat drangehabt und danach wieder entsorgt.
Mir geht es primär hier um Rechtssicherheit, den in so eine Situation, wie sie der Thraed Starter schildert, kann jeder von uns kommen, und da möchte ich als Argumente harte Fakten.
Jens
Bei dem Seitenständer gab es in den 80ern mal seitens HD eine Umrüstung auf eine Doppelfeder, die bewirkte, das der entlastete Seitenständer automatisch einklappte, habe ich mal einen Monat drangehabt und danach wieder entsorgt.
Mir geht es primär hier um Rechtssicherheit, den in so eine Situation, wie sie der Thraed Starter schildert, kann jeder von uns kommen, und da möchte ich als Argumente harte Fakten.
Jens
-
Hallertauer
Re: Schauglas am HBZ
Diesen Schrieb habe ich !earl hickey hat geschrieben: Dafür gibts sogar extra einen Schrieb von HD weil sich manche Prüf-Ingenieure bei der HU querstellen.
Wollte aber bislang noch keiner sehen.
Aber egal. Da sieht man doch mal wieder, wie " Angepasst u. Gesetzestreu " doch die meisten HDler eigentlich sind !
Re: Schauglas am HBZ
Nochmal zum Schauglas....
aber den Herren Fahrzeugingeneuren vom TÜV ist hoffentlich schon klar, dass ein Schauglas bzw. durchsichtiger Bremsflüssigkeitsbehälter bei Mopeds wie Autos nicht dazu dient, Leckagen zu erkennen oder dazu, dass man bei sinkendem Stand nachfüllt, sondern dass bei neuen Belägen der Stand auf Maximum steht und wenn die Beläge die Verschleißgrenze erreichen der Bremsflüssigkeitsstand bei Minimum.
Falls man dazwischen die Flüssigkeit wechselt, die gebrauchten Beläge aber noch gut sind, füllt man daher auf das bisherige Niveau und nicht höher, sonst erkennt man nicht, wenn später die Beläge runter sind.
Schaugläser/durchsichtige Behälter sind also nur eine Hilfe den Zustand der Klötze leichter zu beurteilen. Was beim Motorrad, im Gegensatz zum Auto, aber auch ohne Hebebühne oder Radabnahme recht leicht zu kontrollieren ist.
Ist eine Hilfe Gesetz? Wäre es nicht sicherer die Belagsstärke der Klötze zu kontrollieren, falls ein Unwissender zwischendurch Bremsflüssigkeit nachfüllte?
Gruß
aber den Herren Fahrzeugingeneuren vom TÜV ist hoffentlich schon klar, dass ein Schauglas bzw. durchsichtiger Bremsflüssigkeitsbehälter bei Mopeds wie Autos nicht dazu dient, Leckagen zu erkennen oder dazu, dass man bei sinkendem Stand nachfüllt, sondern dass bei neuen Belägen der Stand auf Maximum steht und wenn die Beläge die Verschleißgrenze erreichen der Bremsflüssigkeitsstand bei Minimum.
Falls man dazwischen die Flüssigkeit wechselt, die gebrauchten Beläge aber noch gut sind, füllt man daher auf das bisherige Niveau und nicht höher, sonst erkennt man nicht, wenn später die Beläge runter sind.
Schaugläser/durchsichtige Behälter sind also nur eine Hilfe den Zustand der Klötze leichter zu beurteilen. Was beim Motorrad, im Gegensatz zum Auto, aber auch ohne Hebebühne oder Radabnahme recht leicht zu kontrollieren ist.
Ist eine Hilfe Gesetz? Wäre es nicht sicherer die Belagsstärke der Klötze zu kontrollieren, falls ein Unwissender zwischendurch Bremsflüssigkeit nachfüllte?
Gruß
Noch immer schwer erziehbar und unbeugsam.
Ansonsten:
Mechaniker, der; Subst.;(me/cha/ni/ker): Jemand der auf Grundlage ungenauer und irreführender Angaben Präzisionsratearbeit leistet.
s.a.: Hexer, Zauberer
Ansonsten:
Mechaniker, der; Subst.;(me/cha/ni/ker): Jemand der auf Grundlage ungenauer und irreführender Angaben Präzisionsratearbeit leistet.
s.a.: Hexer, Zauberer
Re: Schauglas am HBZ
Hi.ron hat geschrieben:Nochmal zum Schauglas....
aber den Herren Fahrzeugingeneuren vom TÜV ist hoffentlich schon klar, dass ein Schauglas bzw. durchsichtiger Bremsflüssigkeitsbehälter bei Mopeds wie Autos nicht dazu dient, Leckagen zu erkennen oder dazu, dass man bei sinkendem Stand nachfüllt, sondern dass bei neuen Belägen der Stand auf Maximum steht und wenn die Beläge die Verschleißgrenze erreichen der Bremsflüssigkeitsstand bei Minimum.
Falls man dazwischen die Flüssigkeit wechselt, die gebrauchten Beläge aber noch gut sind, füllt man daher auf das bisherige Niveau und nicht höher, sonst erkennt man nicht, wenn später die Beläge runter sind.
Schaugläser/durchsichtige Behälter sind also nur eine Hilfe den Zustand der Klötze leichter zu beurteilen. Was beim Motorrad, im Gegensatz zum Auto, aber auch ohne Hebebühne oder Radabnahme recht leicht zu kontrollieren ist.
Ist eine Hilfe Gesetz? Wäre es nicht sicherer die Belagsstärke der Klötze zu kontrollieren, falls ein Unwissender zwischendurch Bremsflüssigkeit nachfüllte?
Gruß
Für hydraulische Trommelbremsen mag Dein Argument mit der Verschleisskontrolle/ Flüssigkeitsstand ok sein.. aber bei Scheibenbremsen? Was soll das? Ich kann die Dicke meiner Beläge gut sehen.
Re: Schauglas am HBZ
Sagte ich doch - s.o. nun orangetrybear hat geschrieben:Hi.ron hat geschrieben:Nochmal zum Schauglas....
aber den Herren Fahrzeugingeneuren vom TÜV ist hoffentlich schon klar, dass ein Schauglas bzw. durchsichtiger Bremsflüssigkeitsbehälter bei Mopeds wie Autos nicht dazu dient, Leckagen zu erkennen oder dazu, dass man bei sinkendem Stand nachfüllt, sondern dass bei neuen Belägen der Stand auf Maximum steht und wenn die Beläge die Verschleißgrenze erreichen der Bremsflüssigkeitsstand bei Minimum.
Falls man dazwischen die Flüssigkeit wechselt, die gebrauchten Beläge aber noch gut sind, füllt man daher auf das bisherige Niveau und nicht höher, sonst erkennt man nicht, wenn später die Beläge runter sind.
Schaugläser/durchsichtige Behälter sind also nur eine Hilfe den Zustand der Klötze leichter zu beurteilen. Was beim Motorrad, im Gegensatz zum Auto, aber auch ohne Hebebühne oder Radabnahme recht leicht zu kontrollieren ist.
Ist eine Hilfe Gesetz? Wäre es nicht sicherer die Belagsstärke der Klötze zu kontrollieren, falls ein Unwissender zwischendurch Bremsflüssigkeit nachfüllte?
Gruß
Für hydraulische Trommelbremsen mag Dein Argument mit der Verschleisskontrolle/ Flüssigkeitsstand ok sein.. aber bei Scheibenbremsen? Was soll das? Ich kann die Dicke meiner Beläge gut sehen.
Absolut unnötig, falls es Gesetz ist, und verleitet zu Fehlern. Den Eisen auf Eisen bremst auch nur suboptimal.
Gruß
Noch immer schwer erziehbar und unbeugsam.
Ansonsten:
Mechaniker, der; Subst.;(me/cha/ni/ker): Jemand der auf Grundlage ungenauer und irreführender Angaben Präzisionsratearbeit leistet.
s.a.: Hexer, Zauberer
Ansonsten:
Mechaniker, der; Subst.;(me/cha/ni/ker): Jemand der auf Grundlage ungenauer und irreführender Angaben Präzisionsratearbeit leistet.
s.a.: Hexer, Zauberer