wie laut darf meine shovel (48er Erstzulassung) sein?

Moderator: Gerry

shovel jogi
Beiträge: 141
Registriert: 25.08.2007, 16:16
Wohnort: Recklinghausen

Re: wie laut darf meine shovel (48er Erstzulassung) sein?

Beitrag von shovel jogi »

Moin Gemeinde,
bei mir steht was von Standgeräusch 99P und ein Fahrgeräusch von 84 ohne Buchstabe.
Demnach müßte ich ja in der standmessung ohne gas bis auf 104 db kommen und ist somit legal, oder.
Hatte noch nie stress mit den Bullen, shot gun anlage ist eingetragen.


gruß
der jogi
Grame
Beiträge: 802
Registriert: 14.02.2007, 20:02
Wohnort: Oberbayern

Re: wie laut darf meine shovel (48er Erstzulassung) sein?

Beitrag von Grame »

das ist nicht ganz richtig- deine 99P sagen aus dass die messmethode proximile messung angewandt werden muss- und somit darfst du maximal 99 plus 5 toleranz ist gleich 105 db haben !!
das ganze wird im nahfeldverfahren gemessen .
bis hierher hast du recht, aber......
die messung erfolgt nicht im standgas wie von dir angenommen, sondern in dem drehzahlbereich 3/4 deiner maximaldrehzahl !!
also wenn du z.b 4800 als nenndrehzahl eingetragen hast wird bei 3600 gemessen !!und da darfst du die 104db nicht überschreiten !!
hoffe ich habe das richtig erklärt !!
so... ich fahr jetzt zur polizei und werd mal nachforschen
Gruss Grame
Grame
Beiträge: 802
Registriert: 14.02.2007, 20:02
Wohnort: Oberbayern

Re: wie laut darf meine shovel (48er Erstzulassung) sein?

Beitrag von Grame »

so..... war jetzt :
bei unserer polizeidienststelle und habe mit dem angeblichen fachmann für Motorräder gesprochen- der sagte zu meiner kiste folgendes:

das ist ja der wahnsinn.... du hast EZ1948 und bei 103 db(A) werden bei diesem baujahr bis 1980
21db plus 5 db dazugerechnet- somit darfst du 129 db(A) haben
ich sagte kann das sein ?
er sagte ja !!
ich sagte kann ich das schriftlich haben ?
er sagte nein !!

dann meinte ich- was ist wenn mich ein andrer verkehrszug anhält und sieht die sache ganz anders ?
dann sagte er, dass bei der ganzen Polizei und den Verkehrszügen intern die gleichen masstäbe und messrichtlinien vorliegen und bis 1980 keinerlei Buchstaben hinter der Zahl angegeben sein muss !!
hier wird seiner aussage nach immer 21db plus 5 db dazugerechnet:
genauso muss auch nach 1990 keinerlei buchstabe mehr hionter der zahl angegeben sein- hier gilt immer der wert wo dasteht und wird so in der nahfeldmessung gemessen !!

wenn hinter der zahl ein D steht
wenn hinter der zahl ein N steht
und wenn hinter der zahl ein GARNIX steht !!

aber nur bis 1980 !!!
und wenn man ein P dahinter stehen hat- dann hat man die A....Karte- weil dann heisst es Nahfeldmessung plus max 5db toleranz- und das gilt !!

nun... ich weiss nicht was ich jetzt davon halten soll- ich werde mir nun ersparen mich weiter verrückt zu machen und werde es einfach auf die nächste kontrolle ankommen lassen !!
wenn dann was schief geht - werde ich mich auf die aussage des polizisten unserer PI beziehen und sehen was kommt !!

irgendwie hab ich den eindruck-. dass sich wirklich garkeiner richtig auskennt- und dass es am allerbesten wäre wenn man wirklich
nix mit den Grünen zu tun hat !!!

gruss Grame und eine schrott und bullenfreie Restsaison !!!
Benutzeravatar
nurfluegler
Beiträge: 277
Registriert: 04.08.2008, 10:02
Wohnort: Ohlum

Re: wie laut darf meine shovel (48er Erstzulassung) sein?

Beitrag von nurfluegler »

hört sich doch gut an....bei mir sind 104 und 86 eingetragen, ohne buchstaben bei EZ 1955.egal, normal winken sie dich doch eh durch, mit nem alteisen.
Benutzeravatar
Panhead Andi
Beiträge: 657
Registriert: 18.09.2008, 09:35
Kontaktdaten:

Re: wie laut darf meine shovel (48er Erstzulassung) sein?

Beitrag von Panhead Andi »

moin... interessant... bei mir steht 105 und 85 und dann unten bei den Eintragungen: Zu U1 105P* ... hääää wat solln das ??
Grame
Beiträge: 802
Registriert: 14.02.2007, 20:02
Wohnort: Oberbayern

Re: wie laut darf meine shovel (48er Erstzulassung) sein?

Beitrag von Grame »

hallo andibar- das heisst- dass deine angabe zum standgeräusch irgendwann berichtigt worden ist damit bei einer etwaigen kontrolle der beamte nicht dumm schauen muss , sondern auf anhieb weiss was zu tun ist : 105P bedeutet ganz klar- er muss zu den 105db noch die toleranz von 5db dazurechnen- somit darf dein motorrad in der standmessung 110db nicht überschreiten !!
ist aber denk ich allemal ausreichend !!!
Gruss Grame
Benutzeravatar
Panhead Andi
Beiträge: 657
Registriert: 18.09.2008, 09:35
Kontaktdaten:

Re: wie laut darf meine shovel (48er Erstzulassung) sein?

Beitrag von Panhead Andi »

Jep das habe ich mir auch so gedacht... aber dat is doch wohl nen schlechter Scherz oder... :roll:

Das das ausreicht hoffe ich mal :D
Benutzeravatar
nurfluegler
Beiträge: 277
Registriert: 04.08.2008, 10:02
Wohnort: Ohlum

Re: wie laut darf meine shovel (48er Erstzulassung) sein?

Beitrag von nurfluegler »

hmm, wieviel db bzw. phon hat denn so ein motor.....mit luftig offenen rohren wohl? grübel :roll:
Mac
Beiträge: 245
Registriert: 18.08.2009, 07:32
Wohnort: Renningen

Re: wie laut darf meine shovel (48er Erstzulassung) sein?

Beitrag von Mac »

Hallo
Bin mal in solch eine Messung reingerauscht. 120 bis 125 P sind gleich beieinander. Allerdings bei einer P gemäsen Nahfeldmessung.
War auch mit meinem Schein beim TÜV.
Habe ähnliches erfahren. Wer ein P drinstehen hat, auch wenn es 110 P sind, hat bei einigermasen luftigen Rohren schlechte Karten.
Wenn hinter der Zahl nichts steht oder gar ein N ist das wohl am Besten.
Bei einem D wird laut dieser TÜV Info auch schon die Nahfeldmessung angewand. Der TÜV`ler hielt 90D als Standgeräusch für einen Eintragungsfehler da, wie gesagt, das Messverfahren analog P angewand wird. Beim Fahgeräusch ist irgend wann mal bis 90D für alle älteren Fahrzeugen nachgetragen worden, denn kaum einer hat noch einen originalen Brief von vor 1960.
Bin mal mit meiner Emme in ne Kontrolle, die hat als Standgeräusch einen - (Strich). Das war Anfangs richtig lustig. Als der Kontrollierende dann das Fahrgeräusch von 80 P bemerkte war es aber aus mit lustig, denn stark unterschiedliche eingetragene Stand- und Fahrgeräusche machen jeden aufmerksam. Somit kam er schnell dahinter das dieser Eintrag einen andern Hintergrund haben muß (ehemaliges DDR Fahrzeug).
Es nützt also unter Umständen auch nichts 105 N Standgeräusch eingetragen zu haben und nur 80D Fahrgeräusch.
Will Euch nicht verunsichern. Ich denke auch........wenn Kontrolle....mal nett diskutieren und hoffen ......aber immer gut vorbereitet sein.
Grüße vom Mac
Benutzeravatar
shovelinsgy
Beiträge: 121
Registriert: 30.03.2007, 20:07

Re: wie laut darf meine shovel (48er Erstzulassung) sein?

Beitrag von shovelinsgy »

N,abend!Ihr habt Probleme ich habe <10db>Standgeräusch eingetragen

dreistellig kostet bei uns extra.(sondereintragung).Aber soweit ich weiss
gibt es ab30Jahren einen Bestandsschutz.Das heisst Messungen nach den
alten Richtlinien.Bei den Mehlmützen habe ich immer die Lacher auf meiner
Seite.Ist auch nicht schlecht :lol:
Du befindest dich hier in der Realität darf ich dich
herumführen
Benutzeravatar
volksrod
Beiträge: 97
Registriert: 09.04.2008, 19:02
Kontaktdaten:

Re: wie laut darf meine shovel (48er Erstzulassung) sein?

Beitrag von volksrod »

alles was einmal zugelassen worden ist (rechtmässig) hat bestandschutz. standgeräusch von 10 db ist definitiv ein wert der zu berichtigen ist. da muß wer zum tüv und eine offizielle meßung vornehmen lassen - die werte müssen stimmen ansonnsten kann das den verlußt der zulasssung nach sich ziehen. blöd wenn einem da gerade einversicherungsfall ansteht. und die art und weise wie fahr und standgeräusch zu messen ist, ist definitiv per gesetz am tag der erstzulassung geregelt. da gibts nix dran zu diskutieren auch wenn der schutzmann keinen plan hat.
mike
Benutzeravatar
shovelinsgy
Beiträge: 121
Registriert: 30.03.2007, 20:07

Re: wie laut darf meine shovel (48er Erstzulassung) sein?

Beitrag von shovelinsgy »

Hallo! Muss mich berichtigen. Im Brief steht 101 Dezibel.Habe immer eine Kopie bei.Ich war nur nicht bereit 25€ zu zahlen für eine Sondereintragung
in den Fahrzeugschein obwohl sie das eigentlich müssten.Hatte aber keine
Lust mich schon wieder mit dem Bürgeramt rumzustreiten wie sonst immer. :(
Du befindest dich hier in der Realität darf ich dich
herumführen
maruski
Beiträge: 2189
Registriert: 02.02.2007, 17:38
Wohnort: Wiesenrand bei Bremen

Re: wie laut darf meine shovel (48er Erstzulassung) sein?

Beitrag von maruski »

Oh Mann, kommst du auch aus Bremen, das du die Ämter meidest wie die Pest?
http://laenderspiegel.zdf.de/ZDFde/inha ... 92,00.html
als nur ein Bsp. für den echten Wahnsinn hier mit den Büroklammern.

Guten Gruß. Maruski
79er FX1200; SR500; RM-Z250; RM-Z 450
Despite the high cost of living, it remains popular.
www.planetrock.com
Benutzeravatar
Gerry
Site Admin
Beiträge: 4582
Registriert: 25.01.2007, 15:58
Wohnort: Hildesheim
Kontaktdaten:

Re: wie laut darf meine shovel (48er Erstzulassung) sein?

Beitrag von Gerry »

Bitte technisch bleiben - danke!

Gruß,
Gerry
Benutzeravatar
tedman
Beiträge: 191
Registriert: 14.04.2008, 21:54
Wohnort: Münster

Re: wie laut darf meine shovel (48er Erstzulassung) sein?

Beitrag von tedman »

Hi Grame,

na is ja klasse was der Staatsfreund dir offiziell mitteilte!
Hab gerade nochmal meine Papiere gecheckt 104db ohne Buchstaben im Stand ergibt dann beim Bj.55 sage und schreibe 130db!!

Fazit:

-werde wohl demnächst wieder ganz ohne Dämpfung "nur 2Zoll offene Rohris" unterwegens sein.
Die montierten Dämfer in der Machart "cherry bombs" hörten sich zwar super dumpf hämmernd an ,zerstören aber leideer die Optik...

Klang ohne Dämpfer ist auch Klasse extremst brachial und dabei scheinbar noch legal!!
Gruß
Der Tedman
seit meiner Shovelzeit hat der Begriff"Hassliebe" für mich eine ganz neue Bedeutung
Antworten