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Re: Beurteilung eines Verkehrsunfalls erbeten

Verfasst: 12.11.2010, 11:14
von nobody0815
Hallo,

aus eigener Erfahrung:

Vorbei fahren ist nur dann Überholen, wenn der Verkehr z.B. an einer Ampel ruht.
Wenn das Auto abgestellt ist (egal ob Motor läuft oder nicht), ist es ein Vorbeifahren.

Bei Vorbeifahren, sowie beim Überholen hat der Rückwertige Verkehr (der Überholende) Vorfahrt.


Meiner Meinung nach, hat deine Nachbarin gute Chancen zu 100% recht zu bekommen oder nur eine geringe Teilschuld (einfach nur, weil man das heute gerne so macht :wink: )
...wenn es als Überholvorgang gewertet wird, wird die Teilschuld höher, da Sie eventuell zu Unvorsichtig gefahren ist.


Meine Meinung zu den Polizisten spare ich mir besser.
Hat aber eh nix zu sagen, was der Polizist sagt.
Wenn man eh schon beim Anwalt ist....