Hi KayTee,
nö wechseln möcht ich momentan nicht...
hab mir mal die AGB´s angesehen, und bitte net missverstehen, die ähneln denen der Württembergischen, bzw. sind gleich.
Ich hab ja bei der W. expliziet nachgefragt was unter Wiederbeschaffungswert zu verstehen ist und wie dieser berechnet würde, Antwort :
In Rahmen der Teilkaskoversicherung benötigen wir den Gesamtneuwert des
Fahrzeuges, nicht den von Ihnen angegebenen Wert bei Kauf. Im Falle eines
Diebstahls wird dann der entsprechende Zeitwert entschädigt. Hierfür werden
DAT- bzw. Dekralisten zugrunde gelegt.
Heisst für mich auf deutsch, man bekommt den Bruchteil des tatsächlichen Wertes erstattet.
Sollte ich hier falsch liegen möge man mich eines Besseren belehren.
Stand meiner Vers. ist, im Vertrag wird festgehalten dass nur das vorgelegte Gutachten für den Wert massgeblich ist.
Allerdings sollt ich erwähnen dass ich reichlich paranoid bin
