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Re: wie laut darf meine shovel (48er Erstzulassung) sein?

Verfasst: 14.10.2009, 17:38
von aghora
was hatte die lauteste messung auf der pep, 128,5? ich glaub da war einfach mit dem messgerät schluss, denn 130 wär ja wieder ein extremes stück lauter.....

...krass

Re: wie laut darf meine shovel (48er Erstzulassung) sein?

Verfasst: 14.10.2009, 18:44
von Grame
ja is wahnsinn- aber ganz ehrlich..... ich glaub den scheiss nicht !!!
angeblich war das der polizist der sich in unserer gegend speziell mit bikes beschäftigt- aber ich glaub der hat auch keinen schimmer !!!
was soll der scheiss denn ?
ich habe 103 ohne buchstaben- das wären dann 129 und er selbst sagte- du darfst so laut sein wie ein düsenjäger,bla,bla,bla !!!

ich lass mich überraschen bei der nächsten kontrolle vom verkehrszug !!
und wenn die das durchgehen lassen- dann ist ja alles ok- aber ich bin immer etwas skeptisch was zusagen anbelangen !!!

und ausserdem- die neueren kisten ( evos, TCs und alles andre was nach den 80ern angemeldet wurde haben ja auch nur zahlen ohne begleitbuchstaben eingetragen !!
und da kann die +26db regelung ja gar nicht legal sein !!
oder kommts doch auf das datum der erstzulassung drauf an ??
machen die da unterschiede die kontrolleure ?
keine ahnung !!
da gibts sooooooo viele versch. aussagen -

warscheinlich ist wirklich die 90D eintragung die einzig wahre und die allerlauteste wo legal ist !!!
Gruss Grame

Re: wie laut darf meine shovel (48er Erstzulassung) sein?

Verfasst: 14.10.2009, 18:45
von maruski
Moin Leute
Ich hab mir das jetzt alles drei Mal durchgelesen und bin immer noch nicht im Bereich des Verstehens des ganzen Bürokratentumults.
Mein Bj. 79 ist vor 1980 und damit eigentlich ja in der +21db + 5% Zone, die bis Bj 80 gilt.
Nun habe ich aber 98 P und 85 E im Zettel, was mich in die Nahfeldmessung bringen würde (P wie Polizei)
Was das E bedeutet ist hier noch nicht erwähnt worden und in der Tabelle sehe ich das für mein Bj. eigentlich bei 84 Ende ist und nicht 85.

Gibt es denn die Möglichkeit mit all diesen Infos zum TÜV zu gehen und für Ordnung in den Papieren zu sorgen, so das Bj., Bestimmungen und Paraxis kongruent sind?
Oder ist das so das ein Blinder da was eingetragen hat und dies als Gottes Wort nun in Stein geschlagen für alle Zeiten so bleiben muss?

Kann ich hingehen und die Streichung der Buchstaben verlangen?

In der Realität ist mein Hocker zum Glück so leise, das es da noch nie Ärger gab. Aber in 50cm bei 3600 U/min fällt natürlich das Ohr ab, da hat aber auch noch nie jemand gemessen und ich werd auf der nächsten PEP mal horchen müssen wie laut 100 db in echt wohl sind (aber bestimmt nich 50cm vom Dämpfer entfernt).

Gruß. Maruski

Re: wie laut darf meine shovel (48er Erstzulassung) sein?

Verfasst: 14.10.2009, 19:08
von HD-Ali
Hi Maruski,
ich hab ähnliche Angaben zu meiner 79er FLH. Mich ärgert das mistige "P" auch, da es eine Messmethode fordert, die zu dem Baujahr ursprünglich nicht gegeben war. Vielleicht weiß jemand etwas.
Mag mir gar ned vorstellen wie die Schnittlauchs an meinem alten Riesenbaby rumreissen um 3/4 der Drehzahl zu erreichen. Ist ja kein Ferrarimotor. Und grad leiser wird so eine alte Mühle von Natur aus über die Jahre auch nicht. Hoffe halt auch auf einen gewissen Oldtimerbonus.
Servus

HD-Ali

Re: wie laut darf meine shovel (48er Erstzulassung) sein?

Verfasst: 14.10.2009, 21:18
von Grame
ich find den scheiss undurchblickbaren dschungel auch brutal und habe kein verständnis dafür !!
aber wir werden wohl weiter mit schwarzer brille auf unseren strassen fahren- und immer mit nem schlechten gefühl im nacken wenn wir die streifenwagen sehen .....und hoffen dass sie uns nicht anhalten- und wenn doch dass der beamte cool drauf ist...........
hilft nix !!

Re: wie laut darf meine shovel (48er Erstzulassung) sein?

Verfasst: 15.10.2009, 23:50
von aghora
na is doch supi. ich habe 104 ohne buchstaben eingetragen. ezl 1958

nun darf ich 130 db laut sein!!! meine nachbarn wird es freuen und wenn sie mich hängen sag ich hier vorher noch bescheid....


:twisted: :twisted: