Heute durch den TÜV gerasselt

Moderator: Gerry

Shovelheat
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Re: Heute durch den TÜV gerasselt

Beitrag von Shovelheat »

Ist doch eigentlich ´nen schlechter Scherz! Die Ständer und die Aufnahmen haben sich seit Ewigkeiten nicht verändert. Weder von der Form, noch vom Winkel und auch nicht vom Mechanismus.
Doch, haben sie. Achte mal darauf. Bei den älteren Bikes stehen die Ständer noch leicht schräg nach vorne, wenn sie ausgeklappt sind.
Bei späteren Modellen haben sie einen Winkel von 90° oder stehen sogar leicht nach hinten. Das soll dafür sorgen, daß der Ständer bei Bodenberührung von alleine einklappt......

Das ist zumindest mein Kenntnisstand..... :roll:
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liekoer
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Re: Heute durch den TÜV gerasselt

Beitrag von liekoer »

Hallo Roger

Vielleicht hast Du ja meinen Beitrag dazu überlesen...

Ähnlich wie die Behörden haben sich auch die (im allgemeinen Sprachgebrauch genannten) "TÜV-Stellen" an Gesetze zu halten.

Mundpropaganda ist nicht rechtsbindent. Wenn Dir Händler oder Kumpels oder wer auch immer erzählen, dass das Etwas sein darf/erlaubt ist (oder auch nicht), heißt das noch lange nicht, dass es stimmt.
Einzig die Gestzeslage (schriftlich) hat Bestand.

Das bedeutet also, derjenige muss Dir die Quelle von der Bestimmung (in diesem Fall über Austattung des Seitenständers) mitteilen, und zwar für DEIN BAUJAHR.
Ansonsten, wie schon geschrieben hast Du das Recht der Besitzstandswahrung, oder warum glaubst Du, dürfen einige Fahrzeuge ohne Blinker oder mit kleinen Kennzeichen herumfahren?

In meinem Beitrag habe ich aus einem Schreiben zitiert:
Sehr geehrter Herr xxx,
für Ihr Schreiben danke ich Ihnen und teile hierzu Folgendes mit:
§ 61 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt für zweirädrige Kraftfahrzeuge einen Ständer vor, der der Richtlinie 93/31/EWG entsprechen muss. Diese Vorschrift wurde mit der 31. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften am 23.03.2000 in die StVZO eingefügt. Gleichzeitig war hiermit eine Übergangsvorschrift verknüpft, die die Anwendung ab dem 17.06.2003 verbindlich für alle neu in den Verkehr kommenden zweirädrigen Krafträder verlangt.
Über die Ausrüstung von Krafträdern mit Ständer gab es bis zu diesem Zeitpunkt keine Vorschrift. Eine Nachrüstung ist nicht vorgesehen ? Ihre ETZ aus dem Jahr 1984 ist daher nicht betroffen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Roland Steinbach
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
:!: Das PDF von Otter ist nicht für unsere Baujahre bestimmt :!:

Zu guter Letzt für mich zu diesem Thema:

Wenn Du keinen Erfolg haben solltest (Geld zurück oder Plakette), wende Dich an Deinen Rechtsanwalt oder an das Bundesministerium für Verkehr

Gruß
Norbert
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trybear
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Re: Heute durch den TÜV gerasselt

Beitrag von trybear »

moin,


Das Thema 2. Feder kann durch das Einfädeln einer 2. Feder in die erste umgangen werden, BMW hat das mal ne Zeit lang so gemacht.

Das selbstätige Zurückstellen bei Seitenständern (hier Hauptständer) wurde bei Honda (80er Jahre, vielleicht erinnert sich der eine oder andere) bei Nachrüstsätzen dadurch erreicht das der Anlenkpunkt am Federschenkel verkürzt wird und sich der Federhebel dann um einen Stift biegen muß.

Bild

so siehts dann montiert aus:
Bild
Zuletzt geändert von trybear am 23.06.2011, 15:53, insgesamt 1-mal geändert.
maruski
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Re: Heute durch den TÜV gerasselt

Beitrag von maruski »

Hi - was ein Thema.
Hoffentlich bekommt das einer, der das in Englisch ließt, nicht in den falschen Kontext und sorgt sich um uns Germans.
Slang: "Kickstand", meint da auch etwas ganz anderes, das ganz bestimmt nicht von selber oder mit Federn einklappt.
;-)))

Urlaub angetreten vor 30 Minuten, Leder gefettet, Zeuch verstaut und nun nur noch warten auf die Restmannschaft --> hit the road!

Gruß. Maruski
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bobber
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Re: Heute durch den TÜV gerasselt

Beitrag von bobber »

Hallo

Ich habe gestern mit einem TÜV Prüfer gesprochen. Der meinte: es gibt seit längerem beim TÜV ein Rundschreiben, genau wegen diesem Seitenständer, der besagt, das bei Harleys, keine Rückholfeder etc. Verbaut sein muss, da aus Sicherheitsgutachten eindeutig hervorgeht, dass dies keine höhere Unfallgefahr / Sicherheitsrisko ausgeht. Muss !!! Jeder TÜV-Stelle eigentlich vorliegen. Er sagte offiziell beschweren, dann gibt es entweder den Stempel, oder die Gebühren erstattet

Auf jeden Fall nicht auf sich beruhen lassen und Druck machen ...Wortlaut TÜV selbst
Der Weg ist das Ziel
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FXWGer
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Re: Heute durch den TÜV gerasselt

Beitrag von FXWGer »

Hab ich ja schon vor einiger Zeit geschrieben das mein Dekra-Bekannter auch gesagt hat Null Problem.
Bin mal gespannt was noch so kommt ...

Gruß
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RogerBerglen
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Re: Heute durch den TÜV gerasselt

Beitrag von RogerBerglen »

Der Prüfer meinte, wenn ich dieses Schreiben Ihm zeigen könne, dann wäre Alles klar.
Aber abgesehen davon ist morgen mein bisheriger Prüfer wieder da und da bekomme ich auch die Plakette.
Wäre schön wenn mn mal das Rundschreiben hier einstellen könnte, dann könnte man entsprechend kontern.
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trybear
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Re: Heute durch den TÜV gerasselt

Beitrag von trybear »

moin,

Der Prüfer meinte, wenn ich dieses Schreiben Ihm zeigen könne, dann wäre Alles klar.
versteh ich das richtich??? Dem Tüv liegt intern ein entsprechendes Schreiben vor und Du sollst dem Prüfer zeigen, wos steht, und ihm zeigen, das er nicht im Thema ist???
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FXWGer
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Re: Heute durch den TÜV gerasselt

Beitrag von FXWGer »

trybear hat geschrieben:moin,
versteh ich das richtich??? Dem Tüv liegt intern ein entsprechendes Schreiben vor und Du sollst dem Prüfer zeigen, wos steht, und ihm zeigen, das er nicht im Thema ist???
:mrgreen: Zu geil ! Manchmal ...
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achtball
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Re: Heute durch den TÜV gerasselt

Beitrag von achtball »

hallo,
versteh ich das richtich??? Dem Tüv liegt intern ein entsprechendes Schreiben vor und Du sollst dem Prüfer zeigen, wos steht, und ihm zeigen, das er nicht im Thema ist???
so kann mans natürlich auch auslegen und dann über die "unfähigen tüv-ingos" herziehen.
ich seh das anders: wenn der tüv die plakette verweigert, weil ein bauteil nicht die voraussetzungen einer hierfür aufgestellten gesetzlichen norm erfüllt und du dem entgegenhälst, dass es ein schreiben gibt, wonach dein fahrzeug von der einhaltung genau dieser norm befreit ist, dann bist du eben auch in der bringschuld und musst genau dieses schreiben vorlegen, von dem du ja behauptest, dass es existiert.
dieses schreiben scheint ja immerhin eine ausnahme von der regel zu beinhalten und da mach ich keinem den vorwurf, nicht alles zu wissen.
mir hat mal einer gesagt: man kann nicht alles wissen, aber man muss immer wissen, wen man fragen kann 8)
genau das hat der roger in diesem thread ja auch versucht und wie man sieht, wird hier zwar in ganz vielen beiträgen auf ein solches dokument hingewiesen (vom hörensagen), es ist aber bislang auch von uns keinem gelungen, diesen schrieb mal beizubringen.
gruß philipp
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FXWGer
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Re: Heute durch den TÜV gerasselt

Beitrag von FXWGer »

Richtig, die Unfähigen sind schuld.

Mein TÜVer sagt das diese Harleys keinen Seitenständer haben bzw. dieser als Hauptständer zu betrachten sei. Weiterhin findet er das dieses Wissen kein Hexenwerk für Prüfer ist. Und der Kunde hat da nichts zu beweisen da der Ständer original ab Werk verbaut ist.

Gruß
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trybear
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Re: Heute durch den TÜV gerasselt

Beitrag von trybear »

mir hat mal einer gesagt: man kann nicht alles wissen, aber man muss immer wissen, wen man fragen kann Cool
genau das hat der roger in diesem thread ja auch versucht und wie man sieht, wird hier zwar in ganz vielen beiträgen auf ein solches dokument hingewiesen (vom hörensagen), es ist aber bislang auch von uns keinem gelungen, diesen schrieb mal beizubringen.
Geb ich Dir völlig recht.... aber es ist doch für einen "Nicht-TüV-Mitarbeiter" viel schwerer nachzuweisen, das es diese interne Schreiben wirklich gibt, oder eben auch nicht. Er braucht doch nur sich ein bischen Mühe geben, eben auch Kollegen fragen und schon sollte der Drops gelutscht sein.
Ich sehe es nicht als Aufgabe eines zahlenden Kunden an dem Tüv-Prüfer zu sagen wo er nachsehen soll.

Im Zweifeslfall wäre so etwas wie " weiß ich nicht genau , klär ich ab, kommse mal Morgen wieder oder rufen Morgen nochmal an, dann weiß ich ob ich Ihnen eine Kleben kann oder nicht" fair.
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liekoer
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Re: Heute durch den TÜV gerasselt

Beitrag von liekoer »

achtball hat geschrieben:hallo,
versteh ich das richtich??? Dem Tüv liegt intern ein entsprechendes Schreiben vor und Du sollst dem Prüfer zeigen, wos steht, und ihm zeigen, das er nicht im Thema ist???
so kann mans natürlich auch auslegen und dann über die "unfähigen tüv-ingos" herziehen.
ich seh das anders: wenn der tüv die plakette verweigert, weil ein bauteil nicht die voraussetzungen einer hierfür aufgestellten gesetzlichen norm erfüllt und du dem entgegenhälst, dass es ein schreiben gibt, wonach dein fahrzeug von der einhaltung genau dieser norm befreit ist, dann bist du eben auch in der bringschuld und musst genau dieses schreiben vorlegen, von dem du ja behauptest, dass es existiert.
dieses schreiben scheint ja immerhin eine ausnahme von der regel zu beinhalten und da mach ich keinem den vorwurf, nicht alles zu wissen.
mir hat mal einer gesagt: man kann nicht alles wissen, aber man muss immer wissen, wen man fragen kann 8)
genau das hat der roger in diesem thread ja auch versucht und wie man sieht, wird hier zwar in ganz vielen beiträgen auf ein solches dokument hingewiesen (vom hörensagen), es ist aber bislang auch von uns keinem gelungen, diesen schrieb mal beizubringen.
gruß philipp
Hallo Achtball

Mit Deinen ersten Aussagen hast Du vollkommen recht. Das Problem ist bloß, man muss die Antworten/Ratschläge, die man auf seine Frage bekommt auch verstehen, oder es versuchen. Ggf. muss man ansonsten nachfragen.
Das hat in diesem Fall nicht funktioniert, warum auch immer.

Es gab 1984 kein Gesetz/Bestimmung was das vorgeschrieben hat, so hat es der Herr aus dem Bundesministerium geschrieben. Dieses ist ein Zitat aus einem anderem Forum, welches ich verlinkt habe. Wenn der Themenersteller das nicht liest, hat er selber schuld (alles bis jetzt nicht rechtsbindent).
Wenn er diese Information schriftlich braucht, muss er sich an das Bundesministerium wenden, auch dazu habe ich im einen Link bereitgestellt => dann rechtsbindent.

Folglich, weil es kein Gesetz gab, brauchte man auch keine Ausnahmegenehmigung, usw. usw. Ich weiß nicht, welches Schreiben der Themenersteller hier einfordert?
Andererseits müsste ihm der "Dekramensch" aber auch die Bestimmung mitteilen müssen, wo man das nachlesen kann, dass die Prüfung, die er durchführt auch rechtmäßig verläuft.

Aber was soll es, ich habe wirklich keine Lust mehr, meine Beiträge zu zitieren; so und nun jetzt tatsächlich Ende für mich.

Norbert
achtball
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Re: Heute durch den TÜV gerasselt

Beitrag von achtball »

hallo,
Im Zweifeslfall wäre so etwas wie " weiß ich nicht genau , klär ich ab, kommse mal Morgen wieder oder rufen Morgen nochmal an, dann weiß ich ob ich Ihnen eine Kleben kann oder nicht" fair.
hast recht trybear, genau so sollte es laufen.

letzte gedanken meinerseits zu der ursprünglichen frage:
1. die EG-Richtlinie von 1993 darf bei einem fahrzeug, dem zu einem früheren zeitpunkt die betriebserlaubnis erteilt wurde, eigentlich keine anwendung finden (obwohl es da wohl auch ausnahmen von gibt, wenn es sich um vorrichtungen handelt, von denen erhebliche gefahren - z.b. unfallgefahr - ausgehen).
2. in einem VdTüV-Merkblatt 734 vom januar 1976 wurden wohl bereits anforderungen an seitenständer festgelegt, wie man diesem beitrag
Also m.E ist das Nonsens was der Herr vom Ministerium da schreibt, denn es ist ja eindeutig geregelt:

Aufgrund des Anfahrens mit noch ausgeklapptem Seitenständer sind in der Vergangenheit schwere Unfälle geschehen, da der zur Kurveninnenseite starre Seitenständer das Krad beim ersten Bodenkontakt aushebelte, so dass es zum Sturz kam.
Daher widerspricht ein Seitenständer, bei dem im ausgeklapptem Zustand das Anfahren mit dem Motorrad möglich ist, § 30 StVZO.
Bereits im Januar 1976 wurden die entsprechenden Anforderungen an Seitenständer im VdTÜV-Merkblatt 734 festgelegt.
Für Krafträder mit EG-Betriebserlaubnis gelten die Vorgaben der Rili 93/31/EWG.
Ausnahme: Krafträder, die bis zum 31.12.1975 zugelassen wurden!

Gemäß der englischen Originalversion der RL 93/31/EWG können Seitenständer an Krad auch so gestaltet sein, dass ein Anfahren zwar möglich ist, der Seitenständer jedoch erst beim ersten Bodenkontakt einklappt. Diese Möglichkeit ist in der deutschen Fassung der RL 93/31/EWG nicht aufgeführt, diese wurden bis 2006 vom RDW Niederlande e4 genehmigt! Dieses ist nun nicht mehr der Fall!!

Für aaSoP gilt hier (nur Harley+ Buell von 1998-2006), alle anderen müssen:
Bei HU und Gutachten an Harley-Davidson-Krädern mit EG-BE muss aufgrund der Rechtslage die Funktion der oben beschriebenen Konstruktion überprüft werden.In jedem Fall muss der Seitenständer nach dem Anfahren oder Schieben spätestens beim ersten Bodenkontakt automatisch einklappen. Ist dies nicht der Fall, führt dies zur Bewertung „e.M.“.
aus folgendem forum/thread
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=91236
entnehmen kann. ich kenne dieses merkblatt nicht, aber vielleicht kann man den tüv darauf mal ansprechen.
3. möglicherweise ist es dann so, dass mopeds mit EZ bis 31.12.1975 gar keine und welche mit EZ ab 1976 die in diesem merkblatt festgelegten kriterien erfüllen müssen.
viel erfolg,
gruß philipp
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bobber
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Re: Heute durch den TÜV gerasselt

Beitrag von bobber »

trybear hat geschrieben:moin,

Der Prüfer meinte, wenn ich dieses Schreiben Ihm zeigen könne, dann wäre Alles klar.
versteh ich das richtich??? Dem Tüv liegt intern ein entsprechendes Schreiben vor und Du sollst dem Prüfer zeigen, wos steht, und ihm zeigen, das er nicht im Thema ist???
Ich versuche dieses Rundschreiben bei meinem Kumpel (Harleyfahrer und TüV Ing.) zu organisieren
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