Re: Heute durch den TÜV gerasselt
Verfasst: 28.06.2011, 21:23
Ich verstehe nicht warum man da noch lange nachdenken muss - Kunde will Service und bekommt den nicht = Geld zurück fordern wegen nicht erbrachter Leistung.
Das schriftlich einfordern und dann die Antwort abwarten.
Mit der dann, wenn negativ, auf den vom Grundgesetz geschützen "Besitzstand" klagen und ich bin mir so sicher wie man das bei ner blinen Justizia nur sein kann das die Grundfeste unserer Demokratie und noch viel weiter unserer europäischen Kultur nicht an diesem Punkt einen Aussetzer hat.
Es gibt kein "Recht der ersten Nacht" mehr und es kann keinen Entzug von Besitzständen geben OHNE das der Staat einem dafür ein Ausgleich zahlt.
Und das wird der Staat niemals in so einem Fall machen.
Selbst wenn von einer Sache eine nicht unerhebliche Gefahr ausgeht ist die gegebene Betriebserlaubnis ein Besitzstand, der durch einen unveränderbaren Artikel des GG gesichert ist.
Selbst so Dinger wie AKW haben ein anrecht auf Kompensation, wenn aus Sicherheitssorgen für ein ganzes Volk die Plakette verweigert wird.
Nur das und wieviel der Staat dir zahlen muss wenn dir dein Besitzstand enteignet wird - das klärt das unabhängige Gericht -d as eben keinen Deal mit den anderen Staatssäulen aus genau diesem Grunde hat.
(manchmal glaube ich sogar das das so alles nicht schlecht geregelt ist - in der Theorie).
Wer vor 1984 einen Shovelhead bei einem Händler gekauft hat hat etwas erworben zud em die Betriebserlaubnis gehört. Die TÜV Knallies machen nichts mehr als im Auftrag des Staates zu überwachen (sie prüfen ja nichtmal im Sinne des Wortes) das genau dieserr Zustand NICHT verändert wird ohne das es dafür ein Gutachten gibt, das beschreibt, das diese Veränderung deines erworbenen Gutes die dir mitverkaufte Betriebserlaubnis nicht tangiert.
[b]Ergo - wenn du das so läßt wie es damals war ist alles i.O. und du brauchst gar nichts zu beweisen und auch keine Briefe, Schreiben oder Muttis Küsschen, um das zu behalten was du erworben hast.[/b]
Nur so funktioniert ein Rechtsstaat und wer das ändern will ist formal eine Staatsfeind.
Schriftlich den Fall schildern und auf Rückzahlung der Prüfgebühr plus den entstanden Extrakosten bestehen - per Einschreiben (Kosten auf die Rechnung setzen) und auf die Antwort warten.
[b]NICHT[/b] auf einen neuen Termin einlassen, da das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerrüttet ist.
Nicht erwähnen, sondern bei einem solchen Angebot wieder schriftlich mitteilen (Kosten auf die Rechnung setzen).
Sonst lassen sie dich wegen was anderem, wo sie Recht haben, durchsegeln und lachen sich kaputt - mit den Mackern bist du fertig und gehst zur Konkurenz, die ihren hoheitlichen Auftrag im Sinne des Staates ordentlich erfüllt.
Dies ist keine Rechtsberatung, aber wenn du nen Rechtsschutz hast druck das aus und der kann dir den Brief auch in schönem Jursitisch formulieren - da die Geigen vom TÜV mit Sicherheit keinen Bock auf ein Verfahren haben.
Mein alter Geschäftsführer hatte die Order alles bis 1500€ ab diesem Punkt dann einfach zu zahlen, wenn es einen Prozess verhindert.
Das ist in fast allen Firmen so, die ich kenne, das es eine Summer gibt, die einfach gezahlt wird, um gerichtlichen Ärger (egal wer im Recht ist) aus betriebswirtschaftlichen und imagemäßigen Gründen zu vermeiden.
"TÜV gewinnt gegen Harley Davidson Enthusiasten wegen 100€", macht sich für den Verein absolut nicht gut und wird zu 99,99% sicher vermieden.
Du musst halt nur ne Karte auf den Tisch legen, die was hermacht.
So und nun viel Spaß.
Gruß. Maruski
Das schriftlich einfordern und dann die Antwort abwarten.
Mit der dann, wenn negativ, auf den vom Grundgesetz geschützen "Besitzstand" klagen und ich bin mir so sicher wie man das bei ner blinen Justizia nur sein kann das die Grundfeste unserer Demokratie und noch viel weiter unserer europäischen Kultur nicht an diesem Punkt einen Aussetzer hat.
Es gibt kein "Recht der ersten Nacht" mehr und es kann keinen Entzug von Besitzständen geben OHNE das der Staat einem dafür ein Ausgleich zahlt.
Und das wird der Staat niemals in so einem Fall machen.
Selbst wenn von einer Sache eine nicht unerhebliche Gefahr ausgeht ist die gegebene Betriebserlaubnis ein Besitzstand, der durch einen unveränderbaren Artikel des GG gesichert ist.
Selbst so Dinger wie AKW haben ein anrecht auf Kompensation, wenn aus Sicherheitssorgen für ein ganzes Volk die Plakette verweigert wird.
Nur das und wieviel der Staat dir zahlen muss wenn dir dein Besitzstand enteignet wird - das klärt das unabhängige Gericht -d as eben keinen Deal mit den anderen Staatssäulen aus genau diesem Grunde hat.
(manchmal glaube ich sogar das das so alles nicht schlecht geregelt ist - in der Theorie).
Wer vor 1984 einen Shovelhead bei einem Händler gekauft hat hat etwas erworben zud em die Betriebserlaubnis gehört. Die TÜV Knallies machen nichts mehr als im Auftrag des Staates zu überwachen (sie prüfen ja nichtmal im Sinne des Wortes) das genau dieserr Zustand NICHT verändert wird ohne das es dafür ein Gutachten gibt, das beschreibt, das diese Veränderung deines erworbenen Gutes die dir mitverkaufte Betriebserlaubnis nicht tangiert.
[b]Ergo - wenn du das so läßt wie es damals war ist alles i.O. und du brauchst gar nichts zu beweisen und auch keine Briefe, Schreiben oder Muttis Küsschen, um das zu behalten was du erworben hast.[/b]
Nur so funktioniert ein Rechtsstaat und wer das ändern will ist formal eine Staatsfeind.
Schriftlich den Fall schildern und auf Rückzahlung der Prüfgebühr plus den entstanden Extrakosten bestehen - per Einschreiben (Kosten auf die Rechnung setzen) und auf die Antwort warten.
[b]NICHT[/b] auf einen neuen Termin einlassen, da das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerrüttet ist.
Nicht erwähnen, sondern bei einem solchen Angebot wieder schriftlich mitteilen (Kosten auf die Rechnung setzen).
Sonst lassen sie dich wegen was anderem, wo sie Recht haben, durchsegeln und lachen sich kaputt - mit den Mackern bist du fertig und gehst zur Konkurenz, die ihren hoheitlichen Auftrag im Sinne des Staates ordentlich erfüllt.
Dies ist keine Rechtsberatung, aber wenn du nen Rechtsschutz hast druck das aus und der kann dir den Brief auch in schönem Jursitisch formulieren - da die Geigen vom TÜV mit Sicherheit keinen Bock auf ein Verfahren haben.
Mein alter Geschäftsführer hatte die Order alles bis 1500€ ab diesem Punkt dann einfach zu zahlen, wenn es einen Prozess verhindert.
Das ist in fast allen Firmen so, die ich kenne, das es eine Summer gibt, die einfach gezahlt wird, um gerichtlichen Ärger (egal wer im Recht ist) aus betriebswirtschaftlichen und imagemäßigen Gründen zu vermeiden.
"TÜV gewinnt gegen Harley Davidson Enthusiasten wegen 100€", macht sich für den Verein absolut nicht gut und wird zu 99,99% sicher vermieden.
Du musst halt nur ne Karte auf den Tisch legen, die was hermacht.
So und nun viel Spaß.
Gruß. Maruski