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Kosten eines Vollgutachtens nach § 21 StVZO
Verfasst: 22.02.2007, 17:24
von Schorschi
Servus,
ich hätte mal eine Frage bezgl. Kosten eines Vollgutachtens nach § 21 StVZO. Wenn ein Bike seit länger als 18 Monaten stillgelegt ist, erlischt meines Wissens ja die Betriebserlaubnis. Um das Teil aber, wie bei mir der Fall, nach über 2 Jahren wieder anzumelden, wurde mir gesagt, ist ein Vollgutachten gem. § 21 StVZO erforderlich. Kann mir jemand sagen, was sowas beim TÜV oder Dekra in Bayern ungefähr kostet? Ich habe ja noch den alten Brief und alle Änderungen und Umbauten sind eingetragen. Somit hat der Prüfer ja nicht allzuviel Arbeit wie wenn die Kiste überhaupt keine Papiere hätte
Gruß Schorsch
Re: Kosten eines Vollgutachtens nach § 21 StVZO
Verfasst: 22.02.2007, 17:47
von SuperGauzy
also sowas kann dir der TÜV genauer erzählen. einfach mal anrufen, die geben auch gern mal ´ne auskunft (kommt allerdings auf die tagesform an).
ich hab vor ´nen paar jahren mein moped wieder zugelassen. das stand 4 jahre still und hatte dementsprechend auch keinen TÜV mehr. da ich aber noch diverse umbauten vorgenommen hatte und die alle eintragungspflichtig waren, belief sich die summe bei um die 220 euro. was der spass ohne eintragung gekostet hätte, kann ich dir allerdings nicht sagen.
Re: Kosten eines Vollgutachtens nach § 21 StVZO
Verfasst: 22.02.2007, 18:11
von nobbe
hi schorschi,
sind nicht alle auf dem laufenden!
es gilt ab märz 2007 folgendes:
wer ein stillgelegtes kraftfahrzeug wieder zulassen möchte, hat es künftig leichter
für autos und motorräder, die weniger als sieben (7) jahre aus dem verkehr gezogen waren, reicht ab märz eine hauptuntersuchung für die neuzulassung.
zurzeit (januar 2007/adac-heft)ist bei fahrzeugen, die mehr als 18 monate stillgelegt waren, ein aufwendiges und teures vollgutachten erforderlich.
also tüvgerecht vorfahren,stempel holen ,landratsamt und ab durch die mitte
nobbe
Re: Kosten eines Vollgutachtens nach § 21 StVZO
Verfasst: 22.02.2007, 19:08
von Matze
Hi Schorschi, habe vor ca vier Wochen meine Kiste ner §21 Untersuchung unterziehen lassen, war allerdings in Germany noch nie zugelassen. Habe 450€

bezahlt. Also wenn es stimmt das du ab März, also nicht mehr nach STvZO sondern nach FZO abnehmen lassen kannst solltest du noch ein paar Tagen warten. Gruß Matze
Re: Kosten eines Vollgutachtens nach § 21 StVZO
Verfasst: 22.02.2007, 19:51
von nobbe
@ matze
und keiner hat dich darauf hingewiesen? etwas zu warten.
alles ratten!
Re: Kosten eines Vollgutachtens nach § 21 StVZO
Verfasst: 22.02.2007, 19:54
von Schorschi
Vielen Dank nobbe,
habs grad selbst in der ADACmotorwelt vom Januar nachgelesen.
Da bin ich ja mal froh dass ich hier nochmal nachgefragt habe. Sonst wäre ich wahrscheinlich kommende Woche zum TÜV gefahren.
Und ich bin mir sicher, die hätten mir das nicht gesagt
Also nochmals Merci .....
Gruß Schorsch
Re: Kosten eines Vollgutachtens nach § 21 StVZO
Verfasst: 22.02.2007, 23:43
von Struppel
Im Moment ist abwarten echt Kohle wert!
cu Struppel
Re: Kosten eines Vollgutachtens nach § 21 StVZO
Verfasst: 23.02.2007, 15:29
von Matze
Hi nobbe, das kann mal wohl laut sagen, gilt im Übrigen auch für den Freigabeantrag beim KBA, brauchste ab März 07 nicht mehr beantragen kann bei Bedarf deine Zulassungsstelle online machen und zwar halt dich fest "kostenlos"! Gruß Matze
Re: Kosten eines Vollgutachtens nach § 21 StVZO
Verfasst: 24.02.2007, 23:24
von micha
und was ist mit bikes die länger als 7 jahre abgemeldet waren ???