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Fußrasten klappbar?

Verfasst: 21.10.2007, 10:44
von holzlenker
Servus,

steht irgendwo das Fußrasten (vorn) klapp-/ schwenkbar sein müssen?
Klar, beim Aufsetzen verringert man die Chance sich mit Asphaltflechte zu infizieren... :lol:

Aber, was sagt der gemeine Graukittel zu "starren"?
Gibt's da Vorschriften, wenn ja wo (bzw. warum 8))?

Ciao Lutz

Re: Fußrasten klappbar?

Verfasst: 21.10.2007, 11:43
von Mischirojo
Hi Lutz
also mein letzter stand der Vorschriften ist das die Fußrasten und Trittbretter klappbar sein müssen.Aber es könnte sein das sich bei der "EU-Vereinfachung" da was geändert hat.Möglich das Supergauzy in seinem "Schlauen Buch" was genaues findet.
Gruß Mischi

Re: Fußrasten klappbar?

Verfasst: 21.10.2007, 14:48
von Otter
Soweit ich weiß, gibt’s da bei Fußrasten keine Bestimmungen.
Schau dir nur mal die zurückverlegten Zubehörfußrastenanlagen für Sportbikes an, die momentan verkauft werden. Die haben überwiegend starre Rasten und trotzdem TÜV.
Und z.B. in den Achtzigern gab es für Deutschland einige Bikes die von Werk ab auch keine klappbaren hatten (Ducati Pantah oder auch ne Kreidler RS fällt mir dazu gerade ein).

Da Fußrastenanlagen aber eintragungspflichtig sind, müsstest du streng genommen auch beim Wechsel von klappbar auf starr beim TÜV vorfahren.

Wie gesagt, streng genommen… :twisted:

Gruß Otter

Re: Fußrasten klappbar?

Verfasst: 22.10.2007, 10:24
von SuperGauzy
über klappbar oder starr lässt sich der gesetzgeber nicht aus. also dranbauen was gefällt.
´nen kumpel von mir hat sich seine vorverlegte selbstgebaut, diese waren noch nie klappbar und sind auch eingetragen.

Re: Fußrasten klappbar?

Verfasst: 22.10.2007, 11:04
von holzlenker
Servus,

die jetztigen Klappbaren sind auch nicht eingetragen.

Sie sind mir zu weit vorn und auch schon gut gebraucht, deswegen möchte ich event. neue Rasten.

Wollte bei dem $-Kurs welche aus Amiland kommen lassen und nix grundsätzlich Falsches kaufen.

Danke & Ciao Lutz