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Blinker für EZ 58

Verfasst: 23.02.2007, 17:24
von Matze
Hi Leute, braucht man Blinker bei einer EZ 58? Wenn nein muß man das eintragen lassen oder kennen die behüteten sich damit aus? Danke und Gruß Matze

Re: Blinker für EZ 58

Verfasst: 23.02.2007, 17:36
von SuperGauzy
brauchste nicht! erst ab bauj. 62, die TÜV'er wissen´s, die behüteten...? sagen wir mal so, nicht alle!

Re: Blinker für EZ 58

Verfasst: 23.02.2007, 17:47
von Matze
Hi super gauzy, weißt du zufällig wo das mit Bj. 62 steht? Matze

Re: Blinker für EZ 58

Verfasst: 23.02.2007, 18:08
von SuperGauzy
Es gibt vom TÜV-Verlag ein kleines Büchlein (ich hatte das auch mal, ist verschollen), da steht das drin (und einiges mehr). Gab´s mal ´ne Zeitlang bei Louise, bekommste aber noch im Buchhandel. "Das TÜV-Motorrad-Buch" heißt es, wenn ich mich recht erinnern kann. Kostenpunkt um die 12 Euro. Kann ich nur jedem Alteisen-Fahrer ans Herz legen. Ich bekomme für die Werbung übrigens keine Kohle. Schade eigentlich! :wink:

Re: Blinker für EZ 58

Verfasst: 23.02.2007, 18:16
von Matze
Hätte ich dir aber gegönnt, herzlichen Dank! Gruß Matze

Re: Blinker für EZ 58

Verfasst: 23.02.2007, 18:44
von andy
moin männer
habe noch einmal im regal nachgesehen:quelle schraders motor technik "keine probleme mit dem tüv" paragraph 54 fahrtrichtungsanzeiger

"Krafträder, die vor dem 1. 4. 1957 erstmals in den verkehr kamen, brauchen keine blinker" . . . :evil:

andy

Re: Blinker für EZ 58

Verfasst: 23.02.2007, 21:01
von SuperGauzy
sollte ich mich soooo täuschen?`also gut, wenn´s so ist, dann sorry für die falsche info. da muss ich doch gleich morgen noch zum buchhändler meines vertrauens.

Re: Blinker für EZ 58

Verfasst: 23.02.2007, 22:15
von duoglide_1958
Moin, ich meine gelesen zu haben, dass nach nach StVZO ab EZ 01.01.1962 Blinker vorgeschrieben sind. Ich hatte auch schon mal ne PAN mit Bj. 1960 und definitiv keine Blinker dran, aber ein großes Kennzeichen.....

tschö
duo

Re: Blinker für EZ 58

Verfasst: 23.02.2007, 22:23
von SuperGauzy
der meinung mit bauj. 62 mit/ohne blinker bin ich eigentlich auch immer gewesen.

großes kennzeichen ist ab bauj. 58 "pflicht".

Re: Blinker für EZ 58

Verfasst: 23.02.2007, 23:47
von Schorschi
Hallo Leute,

hab da nen Link vom ADAC da stehen solche Sachen mit Datum ab wann man was braucht, bzw. wie es beschaffen sein sollte:

http://www.adac.de/Auto_Motorrad/oldtim ... FB7B1325A0

(Nicht erschrecken, ich hab den Link so kopiert und der stimmt :-) )

Die schreiben da auch, dass man Fahrtrichtungsanzeiger ab Erstzulassung 01.01.1962 benötigt.

@ duo: Das kleine Nummernschild (255 x 133, Form a) ist möglich wenn Dein Bike vor 01.07.1958 erstzugelassen wurde.

Gruß Schorschi


ach ja, kann mir einer sagen warum ich trotz Anmeldung immer wieder als Gast schreiben muß?

Re: Blinker für EZ 58

Verfasst: 24.02.2007, 09:23
von Gerry
Schorschi,
schätze weil Du Dich zwar registriert aber nicht mit dem Benutzernamen angemeldet/eingeloggt hast.

Schick mir einfach ne Email oder schreibe einen Beitrag ins Supprt-Forum wenn´s nicht klappen sollte. Ich kümmer mich dann drum. :-)

Gruß,
Gerry

Re: Blinker für EZ 58

Verfasst: 24.02.2007, 09:51
von SuperGauzy
also hatte ich ja doch recht?!

Re: Blinker für EZ 58

Verfasst: 24.02.2007, 11:05
von -76´erFX-
Servus Schorschi,der Link ist gut!!
MFG Bruno 8)

Re: Blinker für EZ 58

Verfasst: 24.02.2007, 13:01
von Matze
Hi Schorschi, so ganz kann ich dir nicht zustimmen, die "alte" StVZO hier Gültigkeit bis 28.02.07 besagte unter § 60 Anlage Vc das Krafträder mit einer EZ vor dem 1.1.59 ein kleines Kennzeichen erhalten. Leider gibt es diese Sache mit in Kraft treten der neuen FZV ( Fahrzeugzulassungsverordnung) nicht mehr, da gibt es überhaupt keine Ausnahmen mehr auch nicht vor 1.7.58 oder ähnliches. Ich bin am Montag bei der Zulassungsstelle und versuche noch mein Moped mit EZ 01.07.58( wie soll es auch anders sein) mit einem kleinem Schild durchzuboxen!Wenn nicht wird sie auch mit einem großen Schild fahren, :oops: Gruß aus dem Norden Matze

Re: Blinker für EZ 58

Verfasst: 24.02.2007, 13:20
von Matze
Hi vielleicht bin ich einfach nur zu blöd un unser Beamtendeutsch zu verstehen, aber ich kann in der StVZO oder FZV nichts darüber finden an wann denn Fahrtrichtungsanzeiger sein müssen! ADAC schreibt Bj. 62 andere ab Bj. 57 aber genau nach § habe ich es nicht gefunden! Gruß :?