Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Moderator: Gerry

Benutzeravatar
Maddeng
Beiträge: 295
Registriert: 22.02.2007, 13:21
Wohnort: Forchheim
Kontaktdaten:

Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Beitrag von Maddeng »

Hallo die Damen und Herren,

mal ne kurze Frage (da ich zu diesem Thema bereits verschiedene Meinungen gehört habe):
Gilt noch die frühere Regel mit max. 20 cm Höhe ab Schutzblech gemessen oder ist diese Regel auf Grund der EU-Vorgaben mittlerweile hinfällig? Bzw. gibt es eine Maximalhöhe, die erlaubt ist?

Danke für Info,

der
Maddeng
Pan-Sven

Re: Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Beitrag von Pan-Sven »

Moin, als max Höhe würde ich sagen, 4 Meter !

Gruß Sven
kyra55
Beiträge: 369
Registriert: 01.12.2016, 13:24

Re: Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Beitrag von kyra55 »

Pan-Sven hat geschrieben:Moin, als max Höhe würde ich sagen, 4 Meter !

Gruß Sven


:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
PANHEAD
Beiträge: 1286
Registriert: 09.02.2011, 14:50

Re: Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Beitrag von PANHEAD »

Ja, damit kommst du durch fast alle Brücken!
Benutzeravatar
tattoowestside
Beiträge: 222
Registriert: 05.12.2007, 15:12

Re: Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Beitrag von tattoowestside »

Hallo Maddeng,

ja früher war das so,aber Dank der EU eben nicht mehr. Du musst Dich quasi an die allg. Abmessungen eines Zweirades halten,mehr nicht. Zu finden unter der Richtlinie 93/93/EWG.......Höhe max. 2,50m. Also wenn Du an Deinem Motorrad stehst, Arm nach oben, so hoch darf sie ungefähr sein...das ist ein ziemlich guter Richtwert, außer Du bist kleinwüchsig :wink:

Bild Abmessungen.jpg (237 KB)
Rechtschreibfehler sind die künstlerische Ausdrucksform des Autors und sind somit zu respektieren!
Eddi
Beiträge: 124
Registriert: 20.04.2012, 23:59
Wohnort: Flensburg

Re: Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Beitrag von Eddi »

Oh guck mal, ein fahrender Sendemast . NeIn , das ist Maddeng mit seiner neuen Sissybar ! 😆
Benutzeravatar
Don Rocket
Beiträge: 1786
Registriert: 14.08.2012, 12:47
Wohnort: Paris

Re: Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Beitrag von Don Rocket »

Ist es aber nicht so, dass das nur für Fahrzeuge mit EG-Betriebserlaubnis gilt?

Also, ist das nicht das gleiche wie mit der Radabdeckung? Für alle Motorräder, die nicht mit einer EG-Betriebserlaubnis zugelassen wurden (und das dürften 100% der hier im Forum vertretenen Fahrzeuge sein) gilt ja die nationale Vorschrift zur Radabdeckung (150 mm über Achsmitte), während für Motorräder mit EG-Zulassung keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben ist.

Ich kann mich täuschen, wollte es aber trotzdem mal erwähnen.

Gruß
Dieter
Chrome won't bring you home
Benutzeravatar
Thorsten D.
Beiträge: 1841
Registriert: 08.01.2012, 09:53
Wohnort: Renningen

Re: Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Beitrag von Thorsten D. »

Moin........

da geb ich dem Dieter aber mal sowas von recht........

Maddeng, fahr doch einfach mal beim Prüfer deines vertrauens vorbei und frag nach.. ist nach meiner erfahrung immer der beste weg wenns um eintragungen geht
Gruss Thorsten
Benutzeravatar
bobber
Beiträge: 1219
Registriert: 13.02.2007, 20:23
Wohnort: Wild South-West

Re: Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Beitrag von bobber »

Sissybar in den Fahrzeugpapieren eingetragen :shock: :shock: :shock:

Hat ein Sissybarfahrer ein Beispiel aus seinem Fzg.schein - wäre neugierig was da drinsteht
Der Weg ist das Ziel
Benutzeravatar
Thorsten D.
Beiträge: 1841
Registriert: 08.01.2012, 09:53
Wohnort: Renningen

Re: Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Beitrag von Thorsten D. »

moin Bobber....

bei meiner alten dame hab ich nichts eingetragen, allerdings hatte ich davor eine aus den staaten reimportierte vt600, zulassung also nach stvzo, und da musste ich die sissybar tatsächlich eintragen lassen......
Gruss Thorsten
Benutzeravatar
Maddeng
Beiträge: 295
Registriert: 22.02.2007, 13:21
Wohnort: Forchheim
Kontaktdaten:

Re: Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Beitrag von Maddeng »

jaja, hihi, schaut aus wie der Stromabnehmer vom Autoscooter ...
Nee, mir gehts eigentlich um die Gepäckmitnahme, den guten Louis-Sack quer aufm Flatfender geschnallt ist immer ein ziemliches Gewackel. Deswegen senkrecht an der Sissy, wäre besser.
Ich frag mal nach, Danke derweil für die Ratschläge.

Thx,
Maddeng
achtball
Beiträge: 1303
Registriert: 14.02.2007, 11:19

Re: Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Beitrag von achtball »

Hi Maddeng,
fährst Du mit mitschwingendem Heckfender? Falls nicht, hätte ich noch eine schöne Sissybar für zum Anschrauben an die Fenderstruts: vierkant Chrom mit dickem Adleremblem zum in die Mitte reinschrauben - oldschool halt, das kommt ja alles wieder 8)
happy wrenching, Gruß Philipp
Support your local jockey shifters
Hallertauer

Re: Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Beitrag von Hallertauer »

Ich versteh die Frage nicht so ganz !

Wenn ich auf meinem Hocker ne Sissy haben möchte, bau ich mir genau DIE drauf, die mir am besten gefällt. Un gut is !

Zugegeben, auf meiner nackten FLH, sieht so etwas nicht ganz so prickelnd aus. :wink:

Gruß Hallertauer
Benutzeravatar
tattoowestside
Beiträge: 222
Registriert: 05.12.2007, 15:12

Re: Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Beitrag von tattoowestside »

Das hat mit EG- Betriebserlaubnis gar nicht zu tun. Wir hier in Gemany entscheiden schon lange nichts mehr.....alles im Sinne der EU, die entscheidet. Biegegrad der Gurke und demnächst soll das Überraschungsei verboten werden,wegen den Kleinteilen usw. Das ist genauso mit dem E- Prüfzeichen von Rücklicht und Blinker.....Latte was für eine Betriebserlaubnis

Alles was die Entscheiden ist für uns Mopedfahrer gaaaar nicht mal so schlecht,siehe Sissybar oder Microblinker. Früher ging es nach Ausleuchtung der Blinker,daher auch diese Todschläger ,heute nur noch nach Helligkeit

Eingetragen hat ne Sissybar wohl keiner,früher gabs aber mir so einem Ding einfach keine Plakette
Rechtschreibfehler sind die künstlerische Ausdrucksform des Autors und sind somit zu respektieren!
Benutzeravatar
SuperGauzy
Beiträge: 3475
Registriert: 30.01.2007, 14:27
Wohnort: Bielefeld

Re: Sissybar - welche Höhe erlaubt?

Beitrag von SuperGauzy »

tattoowestside hat geschrieben:Eingetragen hat ne Sissybar wohl keiner...
Doch, hab ich eingetragen (allerdings bei einem TC, Bauj. 2000)! Im Zuge einer Vollabnahme hat mir der Prüfer den selbstgebauten, seitlichen Kennzeichenhalter und die Sissybar eingetragen. Er sagte mir, dass es zwar keine Grundlage dafür gibt, aber sein Chef hätte es gern und so hat er mir unaufgefordert alles eingetragen. Besser eingetragen was man nicht braucht, als nicht eingetragen was der Wachtmeister kontrolliert. ;)
SuperGauzy
:riding:
Antworten