Nabend.
§36 der STVZO regelt das. Dort steht das verschiedene Reifenfabrikate gefahren werden dürfen, wenn keine Reifenbindung eingetragen ist. Es dürfen sogar Mischbereifung (Radial -
und Diagonalreifen) gefahren werden wenn die Reifengröße, der Geschwindigkeitindex und die Tragfähigkeit stimmt.
Gab jedes Mal Gefasel wegen unterschiedlicher Hersteller vorne / hinten nicht zulässig. - Ob das nun trotzdem ne Plakette gab oder nicht, lasse ich hier mal dahingestellt.
Traurig dass ein Prüfer die §§ nicht kennt die er täglich anwenden soll...
Nachzulesen auch im "TÜV-Buch Motorrad" von Albert Illg Seite 29 und 73, ISBN 3-8249-0809-3 TÜV-Verlag Rheinland
Gruß