Kleines Kennzeichen... mal wieder
Verfasst: 05.11.2019, 15:09
Für den einen oder anderen von Euch vielleicht interessant...
Ich habe mein Pan Projekt (1950 EL) zusammengebaut und getüvt. Vom Strassenverkehrsamt bekam ich ja vorher unterschiedliche Angaben, ob ich eine Vollabnahme oder nur einen normale HU brauchte. Die letzte war, dass das Moped hier in Deutschland bis 2003 zugelassen war und eine normale HU reicht. Zulassung hat dann auch geklappt, aber ein Kleinkraftradkennzeichen wollten sie mir nicht geben, obwohl 130x240 auch in den Papieren eingetragen ist. Die sogenannte alte 58er Regel, nach der Motorräder vor Baujahr 1959 ein kleines Kennzeichen bekommen haben, wurde vor mehr als 10 Jahren gestrichen (war -glaube ich- §60) und dann kamen ja die "schönen" neuen Kennzeichen. Das letzte Wort über die Kennzeichengrösse hat übrigens tatsächlich die Zulassungsstelle, der Eintrag hat da eher empfehlenden Charakter. Der Veteranen-Fahrzeug-Verband (VFV) hat sich aber dankenswerter Weise mit der Streichung der 58er Regel nicht abgefunden und sich jahrelang dafür eingesetzt, diese Regelung wieder zur Anwendung zu bringen, mit Erfolg! Das Gesetz wird Ende des Jahres entsprechend geändert und alle Zulassungsstellen sind schon jetzt gehalten, diese Regel wieder anzuwenden. Meine Zulassungsstelle wusste aber nichts davon. Also habe ich das Verkehrsministerium angeschrieben und dort bestätigte man mir dies und wollte sich darum kümmern. Heute kam ein Anruf von der Zulassungsstelle, die nette Dame hat sich entschuldigt und mir gesagt, dass ich selbstverständlich ein kleines Kennzeichen bekomme und das mir die Kosten für das grosse erstattet werden würden. Top-Service, das hat mir meinen Glauben an die deutsche Bürokratie tatsächlich ein wenig wiedergegeben!
Geht doch....
Ich habe mein Pan Projekt (1950 EL) zusammengebaut und getüvt. Vom Strassenverkehrsamt bekam ich ja vorher unterschiedliche Angaben, ob ich eine Vollabnahme oder nur einen normale HU brauchte. Die letzte war, dass das Moped hier in Deutschland bis 2003 zugelassen war und eine normale HU reicht. Zulassung hat dann auch geklappt, aber ein Kleinkraftradkennzeichen wollten sie mir nicht geben, obwohl 130x240 auch in den Papieren eingetragen ist. Die sogenannte alte 58er Regel, nach der Motorräder vor Baujahr 1959 ein kleines Kennzeichen bekommen haben, wurde vor mehr als 10 Jahren gestrichen (war -glaube ich- §60) und dann kamen ja die "schönen" neuen Kennzeichen. Das letzte Wort über die Kennzeichengrösse hat übrigens tatsächlich die Zulassungsstelle, der Eintrag hat da eher empfehlenden Charakter. Der Veteranen-Fahrzeug-Verband (VFV) hat sich aber dankenswerter Weise mit der Streichung der 58er Regel nicht abgefunden und sich jahrelang dafür eingesetzt, diese Regelung wieder zur Anwendung zu bringen, mit Erfolg! Das Gesetz wird Ende des Jahres entsprechend geändert und alle Zulassungsstellen sind schon jetzt gehalten, diese Regel wieder anzuwenden. Meine Zulassungsstelle wusste aber nichts davon. Also habe ich das Verkehrsministerium angeschrieben und dort bestätigte man mir dies und wollte sich darum kümmern. Heute kam ein Anruf von der Zulassungsstelle, die nette Dame hat sich entschuldigt und mir gesagt, dass ich selbstverständlich ein kleines Kennzeichen bekomme und das mir die Kosten für das grosse erstattet werden würden. Top-Service, das hat mir meinen Glauben an die deutsche Bürokratie tatsächlich ein wenig wiedergegeben!
Geht doch....