Zweiter Anlauf

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Moderator: Gerry

nnw3
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Zweiter Anlauf

Beitrag von nnw3 »

Hi zusammen,

so nun gibt es den zweiten Anlauf, diesmal eine Late Shovel FLH 1981 aus Holland.

Moped angezahlt und am Wochenende gehts hin um zu testen und hoffentlich kaufen.

Muss ich etwas spezielles Beachten und welche Papiere brauche ich vom Verkäufer.

Kaufvertrag und holländischer Brief ist klar.

Werde berichten wie es wird.

Gruss Udo
martin58
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Re: Zweiter Anlauf

Beitrag von martin58 »

als ich meine 500er norton anmelden wollte, die vorher in holland lief, brauchte ich kenntekenbewijs 1, 2 und 3. 2 war nicht da, und das hat dann auf dem landratsamt zu operativer hektik ersten grades geführt.
nnw3
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Re: Zweiter Anlauf

Beitrag von nnw3 »

Hi martin58,

werde ich gleich mal anfragen ob die diese Unterlagen noch haben.

Super vielen Dank schon mal

Gruß Udo
Hallertauer

Re: Zweiter Anlauf

Beitrag von Hallertauer »

nnw3 hat geschrieben: 08.12.2019, 20:21 Hi zusammen,

so nun gibt es den zweiten Anlauf, diesmal eine Late Shovel FLH 1981 aus Holland.

Moped angezahlt und am Wochenende gehts hin...

Muss ich etwas spezielles Beachten....
Ja, das daß keine Fake Anzeige ist, und das Mopped auch real existiert !
Habe letztes Jahr mal mit einer Kawasaki 500 H1 aus den Niederlanden, sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Bzw. mit dem Verkäufer und seinem nicht existenten Bike, für einen unschlagbaren Preis. Zum Glück, hatte ich ( noch nicht ) die Kohle überwiesen.
Muss jetzt nicht auch bei dir so sein, aber in letzter Zeit, ist das Net. bzw. sind gewisse Angebote ( gerade für ältere Moppeds ) mit Vorsicht zu genießen ! Also, Augen auf beim Kauf . :wink:

Gruß TOM.
nnw3
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Re: Zweiter Anlauf

Beitrag von nnw3 »

Nee glaube ich net, habe die Fotos von dem Brief und sehr nette Frau - Donnerstag meldet Sie das Moped ab und lasst ein Exportschein erstellen.
Denke das klappt schon.

Jetzt muss ich meinen Bus noch umbauen da ich z.Z. nur 2,25m laden kann. Die H-D ist ja 2,41m.

Datenblatt las ich von TÜV Nord erstellen (macht mein lokaler Harley Dealer).

Er sagt sollte kein Problem sein.

Gruß
nnw3
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Re: Zweiter Anlauf

Beitrag von nnw3 »

Ach so gibt es bei dem Modell / Baujahr bekannte Problem?

Wäre für Tips dankbar
Hallertauer

Re: Zweiter Anlauf

Beitrag von Hallertauer »

Servus,

dazu bräuchte man genauere Angaben über das Teil ! Original oder " Verbaut " ? Was wurde schon ( vor allem ) von wem gemacht . Ansonsten wäre die Aufzählung hier zu lang, auf was man genauer zu achten hätte. Wenn ich solche " Aktionen " mache, dann nehm ich mir immer einen Kumpel mit dazu, der mehr weis als ich. Bei Shovels mit unbekanntem Zustand, ist das ansonsten immer ein Sprung ins kalte Wasser....

Ich wünsch dir was....

Gruß TOM.
nnw3
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Re: Zweiter Anlauf

Beitrag von nnw3 »

alles klar also nix spezielles
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holzlenker
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Re: Zweiter Anlauf

Beitrag von holzlenker »

nnw3 hat geschrieben: 10.12.2019, 20:05 Ach so gibt es bei dem Modell / Baujahr bekannte Problem?

Wäre für Tips dankbar
Es könnte die Möglichkeit eines unregelmäßigen Ölaustritts aus dafür nicht vorgesehenen Öffnungen bestehen;
dies ist jedoch kein Reklamationsgrund.
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen. (Walter Röhrl)
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Re: Zweiter Anlauf

Beitrag von SHOVEL-DUDE »

@holzlenker,
dies dient jedoch nur, der prüfung und sicherstellung, des vorhandenseins des betriebsnotwendigen öls!
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nnw3
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Re: Zweiter Anlauf

Beitrag von nnw3 »

:-)

hier mal ein Bild:

03.png
martin58
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Re: Zweiter Anlauf

Beitrag von martin58 »

wir sind gespannt!
Vinny
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Re: Zweiter Anlauf

Beitrag von Vinny »

Spektakuläre Fußrastenanlage 🤔
Eine Nockenwelle ist eben weniger störanfällig
Und ich will ja schließlich ankommen 😂
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SuperGauzy
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Re: Zweiter Anlauf

Beitrag von SuperGauzy »

Falls du die Auspuffanlage loswerden willst, meld dich bitte!
SuperGauzy
:riding:
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Chris-LG
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Re: Zweiter Anlauf

Beitrag von Chris-LG »

So ne allgemeine EU Betriebserlaubnis wird es bei dem Bj. nicht geben, kommst um eine §21 Prüfung nicht herum. Der Graukittel hat bestimmt noch einige Änderungswünsche, die es zu berücksichtigen gilt und dann steht einer Zulassung nichts im Wege.
Meine kam damals auch aus Holland, ich war mit dem Vorbesitzer gemeinsam beim dortigen Verkehrsamt zur Abmeldung und habe gleich eine Exportbescheinigung auf meinen Namen bekommen. In Verbindung mit der 3 teiligen Zulassungsbescheinigung aus Holland ist es dann ziemlich easy.
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