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StVZO - EG Betriebserlaubnis Radabdeckung

Verfasst: 20.10.2023, 10:08
von HarleySchwede
GuMo,
nachdem ich mit meinem Umbau auf der Zielgeraden angekommen bin wurde mir seitens des TÜV Prüf Ingenieur
doch mal wieder ein Brocken vor die Füße geworfen den ich gerne mal mit euch besprechen wollte.

Klar habe ich im Vorfeld mit dem guten Mann meinem Umbau besprochen und dieser wurde mir auch so zugesagt.
Nachdem ich jetzt aber fertig war hat er aber irgendwie kalte Füße bekommen bezüglich der Radabdeckung.
Er hat sich mit seinen Kollegen beraten wie diese rechtlich verbaut sein muss da mein Bock doch nach der StVZO geprüft werden muss.

O-Ton:
StVZO Einhaltung des Maßes 150mm oberhalb der waagerechten Radmittellinie bis zur unteren hinteren Kante der Radabdeckung + Fender vorne (nationales Recht)
EG (ab Bj.2000 oder so...Radabdeckung oberhalb Achse zulässig und keinen Fender vorne

Jetzt hab ich mich aber mal schlau gemacht und wollte das genau wissen, da ja hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
Dabei bin ich auf das Typgenehmigungsverfahren Nr01-98 des Kraftfahrtbundesamt gestoßen das so immer noch offiziell veröffentlicht ist.
Da drin steht doch eindeutig das es zulässig sei die Radabdeckung nach EG Bestimmungen zu verbauen.
(wollte ich als Anhang beifügen geht aber leider nicht als PDF)
Googelt einfach mal nach KBA 01-98 und schon habt ihr das.

Da ich ja den TÜV brauche habe ich den Mist für stolze 8€ aus dem China Shop halt dran gebaut (fliegt danach wieder weg)
aber....wie habt ihr das so geregelt ?

Oder hat von euch einer einen Eintrag im Schein Radabdeckung nach EG Bestimmungen ? (wenn ja wäre ich dankbar für eine Kopie)


Gruß Thorsten

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Re: StVZO - EG Betriebserlaubnis Radabdeckung

Verfasst: 20.10.2023, 13:27
von Gerry
Verschoben ins Technikforum.

Re: StVZO - EG Betriebserlaubnis Radabdeckung

Verfasst: 20.10.2023, 14:06
von SHOVEL-DUDE

Re: StVZO - EG Betriebserlaubnis Radabdeckung

Verfasst: 20.10.2023, 19:15
von HarleySchwede
Hy Dude,

den Artikel kenne ich.
Ist aber leider auch nicht Aussagekräftig.

Perfekt wäre eine Kopie eines Eintrages für den Prüfer "Spritzschutz nach EG".

So könnte er damit leben wenn ich ihm das vorlegen könnte

Gruß Thorsten

Re: StVZO - EG Betriebserlaubnis Radabdeckung

Verfasst: 21.10.2023, 14:47
von fxdb
schaut ja schon krass kurz aus, für uns aber nicht weil wir es so kennen :D
, für den tüv onkel hätte ich den fender einfach etwas nach hinten gezogen da du eh keine lampe am fender hast

Re: StVZO - EG Betriebserlaubnis Radabdeckung

Verfasst: 22.10.2023, 16:51
von Actronaut
Hey Harley Schwede
Wenn Du drei nullen unter 2.2. im Schein stehen hast, ist es nicht möglich die Radabdeckung nach EG Recht zu bekommen.
Entweder StVZO oder E.G.

Gruß Holger

Re: StVZO - EG Betriebserlaubnis Radabdeckung

Verfasst: 24.10.2023, 06:17
von HarleySchwede
Hallo Holger,

das sieht das KBA aber nicht so und deshalb kam meine Frage auf.
Schau bitte mal hier

https://www.kba.de/DE/Themen/Typgenehmi ... onFile&v=1

Gruß Thorsten

Re: StVZO - EG Betriebserlaubnis Radabdeckung

Verfasst: 24.10.2023, 16:43
von Christian
Hi Leute,

wenn ich den langen Text richtig verstehe und kurz fassen möchte, würde ich sagen:

Hau wech den Scheiss.

Richtig?

Gruß, Christian

Re: StVZO - EG Betriebserlaubnis Radabdeckung

Verfasst: 24.10.2023, 18:15
von achtball
Hallo Thorsten,
für mich heißt das, der TüV-Prüfer kann das genehmigen, er muss es aber eben nicht - Beurteilungsspielraum eben.
In so einem Fall würde ich mich nach einem anderen Prüfer umsehen.
Vielleicht kann / muss man sich hierzu auch an eine Fachwerkstatt wenden, die regelmäßig den TüV im Haus hat. Kann sein, dass man in einer solchen Konstellation auf mehr Bereitschaft stößt.
Viel Erfolg, Gruß Philipp

Re: StVZO - EG Betriebserlaubnis Radabdeckung

Verfasst: 24.10.2023, 20:47
von Actronaut
Hallo Thorsten
Dir ist bewust das dass Schreiben 25 Jahre alt ist,
Nach meinem TÜV´er geht nur eines.
Zulassung nach StVZO oder nach EG, beides mischen geht in D nicht.

Gruß Holger

Re: StVZO - EG Betriebserlaubnis Radabdeckung

Verfasst: 24.10.2023, 22:49
von Thorsten D.
Actronaut hat geschrieben: 24.10.2023, 20:47 Hallo Thorsten
Dir ist bewust das dass Schreiben 25 Jahre alt ist,
Nach meinem TÜV´er geht nur eines.
Zulassung nach StVZO oder nach EG, beides mischen geht in D nicht.

Gruß Holger
Das kann ich so bestätigen... entweder ist das bike nach EU norm zugelassen oder nach StVZO
hatte ich vor Äonen bei meiner vt600 auch... Zulassung nach StVZO und heckfender bis achse oder fest installierten spritzlappen .. so der tüvmann meines Schraubers... dafür aber auch alle Vorteile der StVZO Regelungen für Abgas...Lautstärke etc.