StVZO - EG Betriebserlaubnis Radabdeckung
Verfasst: 20.10.2023, 10:08
GuMo,
nachdem ich mit meinem Umbau auf der Zielgeraden angekommen bin wurde mir seitens des TÜV Prüf Ingenieur
doch mal wieder ein Brocken vor die Füße geworfen den ich gerne mal mit euch besprechen wollte.
Klar habe ich im Vorfeld mit dem guten Mann meinem Umbau besprochen und dieser wurde mir auch so zugesagt.
Nachdem ich jetzt aber fertig war hat er aber irgendwie kalte Füße bekommen bezüglich der Radabdeckung.
Er hat sich mit seinen Kollegen beraten wie diese rechtlich verbaut sein muss da mein Bock doch nach der StVZO geprüft werden muss.
O-Ton:
StVZO Einhaltung des Maßes 150mm oberhalb der waagerechten Radmittellinie bis zur unteren hinteren Kante der Radabdeckung + Fender vorne (nationales Recht)
EG (ab Bj.2000 oder so...Radabdeckung oberhalb Achse zulässig und keinen Fender vorne
Jetzt hab ich mich aber mal schlau gemacht und wollte das genau wissen, da ja hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
Dabei bin ich auf das Typgenehmigungsverfahren Nr01-98 des Kraftfahrtbundesamt gestoßen das so immer noch offiziell veröffentlicht ist.
Da drin steht doch eindeutig das es zulässig sei die Radabdeckung nach EG Bestimmungen zu verbauen.
(wollte ich als Anhang beifügen geht aber leider nicht als PDF)
Googelt einfach mal nach KBA 01-98 und schon habt ihr das.
Da ich ja den TÜV brauche habe ich den Mist für stolze 8€ aus dem China Shop halt dran gebaut (fliegt danach wieder weg)
aber....wie habt ihr das so geregelt ?
Oder hat von euch einer einen Eintrag im Schein Radabdeckung nach EG Bestimmungen ? (wenn ja wäre ich dankbar für eine Kopie)
Gruß Thorsten
nachdem ich mit meinem Umbau auf der Zielgeraden angekommen bin wurde mir seitens des TÜV Prüf Ingenieur
doch mal wieder ein Brocken vor die Füße geworfen den ich gerne mal mit euch besprechen wollte.
Klar habe ich im Vorfeld mit dem guten Mann meinem Umbau besprochen und dieser wurde mir auch so zugesagt.
Nachdem ich jetzt aber fertig war hat er aber irgendwie kalte Füße bekommen bezüglich der Radabdeckung.
Er hat sich mit seinen Kollegen beraten wie diese rechtlich verbaut sein muss da mein Bock doch nach der StVZO geprüft werden muss.
O-Ton:
StVZO Einhaltung des Maßes 150mm oberhalb der waagerechten Radmittellinie bis zur unteren hinteren Kante der Radabdeckung + Fender vorne (nationales Recht)
EG (ab Bj.2000 oder so...Radabdeckung oberhalb Achse zulässig und keinen Fender vorne
Jetzt hab ich mich aber mal schlau gemacht und wollte das genau wissen, da ja hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
Dabei bin ich auf das Typgenehmigungsverfahren Nr01-98 des Kraftfahrtbundesamt gestoßen das so immer noch offiziell veröffentlicht ist.
Da drin steht doch eindeutig das es zulässig sei die Radabdeckung nach EG Bestimmungen zu verbauen.
(wollte ich als Anhang beifügen geht aber leider nicht als PDF)
Googelt einfach mal nach KBA 01-98 und schon habt ihr das.
Da ich ja den TÜV brauche habe ich den Mist für stolze 8€ aus dem China Shop halt dran gebaut (fliegt danach wieder weg)
aber....wie habt ihr das so geregelt ?
Oder hat von euch einer einen Eintrag im Schein Radabdeckung nach EG Bestimmungen ? (wenn ja wäre ich dankbar für eine Kopie)
Gruß Thorsten