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Fahrgestell-Nummer

Verfasst: 08.08.2008, 10:59
von perfectstranger
Mal ne blöde Frage:

Ich habe für die Versicherung ein Gutachten erstellen lassen - dabei ist aufgefallen, dass es einen "Zahlendreher" bei der Fahrgestellnummer in den Papieren gibt...scheinbar ist es so, dass beim erstellen der neuen Papiere bei derFahrgesellnummer ein "J" statt einer "3" eingestragen wurde. Dies fiel aber erst auf, als die Versicherung über zwei Fahrgestellnummern stolperte bei dem Gutachten und den Papieren!

Hat mal einer ne konstruktive idee, was ich tun soll?!

dirk


NACHTRAG:

scheinbar ist esso, dass im RAHMEN eine "3" eingeschlagen ist und das alte wertgutachten auch eine "3" ausweißt.....irgendwie ist der fehler wohl passiert beim erstellen des "alten" briefes beim vorbesitzer....die HD-schlagzahlen sind ja ein wenig "geschwungen"...wahrscheinlich hat sich da jemand verguckt!

WIE KANN ICH DIESEN FEHLER BEHEBEN???
*grübel*

Re: Fahrgestell-Nummer

Verfasst: 08.08.2008, 11:21
von shovelfauli
Hi Dirk,

ich habe bei der Umschreibung meinen alten Brief zurück bekommen.
Wenn du den auch noch hast, dann ist das ja wohl ziemlich einfach den Fehler auf der Zulassungstelle beseitigen zu lassen, oder ?

Gruß
Fauli


btw: habe auch mehrere Schreibfehler in meinem neuen Brief u.a einen 2300er Reifen - ich lasses mal drin - die Reifen werden ja immer breiter... :P

Re: Fahrgestell-Nummer

Verfasst: 08.08.2008, 11:24
von SuperGauzy
ich gehe mal davon aus, dass du den alten brief nicht mehr hast.
kannst du nicht einfach mal beim strassenverkehrsamt anrufen und dir da ´nen tipp abholen oder bei dem tüv-prüfer deines vertrauens nachhaken?

Re: Fahrgestell-Nummer

Verfasst: 08.08.2008, 11:30
von perfectstranger
im alten und im neuen brief (den alten brief habe ich bei der anmeldung damals wieder mitgenommen) stehe ein "J" - im rahmen ist aber eine "3".....

blöd, oder?!
das straßenverkehrsamt in meiner stadt meinte, dass sie den fehler ja vom alten brief übernommen hätten - ich solle also erstmal beim straßenverkehrsamt in der stadt (nachbar-landkreis) anrufen und fragen, wie es dazu kommen konnte!
:-(

Re: Fahrgestell-Nummer

Verfasst: 08.08.2008, 11:36
von shovelfauli
ok, durch deinen Nachtrag ist mein vorheriges Posting natürlich Unsinn...

nächster Gedanke: steht der Buchstabe J an einer Stelle wo eigentlich nur eine Zahl stehen kann? dann werden selbst die Leute von der Zulassungsstelle einsehen müssen daß sich da jemand vertan hat - gesunden Menschenverstand natürlich vorausgesetzt :!:

Re: Fahrgestell-Nummer

Verfasst: 08.08.2008, 11:39
von SuperGauzy
*haha* die sind ja auch lustig! meinen die etwa dass dort jemand sagen wird: "ach ja, da haben wir mal irgendwann aus dem J ´ne 3 gemacht, das wird dann bei der nächsten zulassung oder bei der überprüfung der polizei lustig. sowas machen wir öfter! ab und an ist der kollege an schalter 3 aber auch besoffen und deswegen vertauscht der immer das J mit der 3."
was sollen die schon sagen?! irgendjemand hat´s halt versaut. fertig, aus!

Re: Fahrgestell-Nummer

Verfasst: 08.08.2008, 11:39
von perfectstranger
also ich will jetzt nicht zu viele alte Geschichten rauskramen - aber mit dem "normalen Menschenverstand" ist es bei der Zulassungsstelle nicht all zu weit her...die Frage ist, wie kann ich "beweisen" dass ich die Nummer im Rahmen die richtige ist....mal abgesehen davon, dass an der Stelle keine Buchstabe sein KANN und DARF!

Re: Fahrgestell-Nummer

Verfasst: 08.08.2008, 12:05
von SuperGauzy
das kommt auf das bauj. deines fahrzeugs an. wenn die company schon selbst rahmennummern vergeben hat, dann müsste dir das jeder offizielle händler bestätigen können.

Re: Fahrgestell-Nummer

Verfasst: 08.08.2008, 12:13
von perfectstranger
JO - leider kostet diese abfrage bei HD 200 Euro!
:shock:

Re: Fahrgestell-Nummer

Verfasst: 08.08.2008, 12:37
von SuperGauzy
na das ja mal ´nen wort zum sonntag!
find ich ja ´ne echte sauerei. jetzt musst du dich drum kümmern, nur weil mal irgendeiner irgendwann zu doof war und nicht richtig lesen bzw. abtippen konnte und wenn du pech hast kostet dich die anfrage 200 euro und das umschreiben beim strassenverkehrsamt wahrscheinlich auch noch kohle. was für´scheiß!

Re: Fahrgestell-Nummer

Verfasst: 08.08.2008, 13:16
von rainer_aus_ulm
Denke das du zum TÜV musst.
Das sind diejenigen die prüfen und Eintragungen vornehmen.
Kann gut sein das der DÜV-Onkel nen`Schrieb v. der MoCo haben will.
Die bestellen den nicht. Den musst du bringen

Aber ganz klar:
Das Problem ist deins!
An der Zulassungsstelle von Ulm und Neu-Ulm steht deutlich:
Sofort alle Angaben überprüfen !
Spätere Reklamationen werden nicht bearbeitet


Hab`mir mal ein Mopped angeschaut in dessen Brief auch Käse stand.
Da meinte der Knilch: Da gehste zur Zulassungstelle und die machen das schon....
Ich fragte ihn warum er das nicht mache:
Keine Zeit und überhaupt...

Harhar !
rainer

Re: Fahrgestell-Nummer

Verfasst: 08.08.2008, 13:23
von perfectstranger
@RAINER aus Ulm

Also, lt. KBA ist die Zulassungstelle VERPFLICHTET die Änderungen vorzunehmen!
siehe "Verkehrsblatt-Verlautbarung Heft 18 aus 2005".
Daran kommen die nicht vorbei - auch wenn sie´s versuchen!

Zum meinem Problem:
Ich habe die FG-Nr. überprüft - ich habe im Rahmen eine Nr. die NICHT von HD ist.
Der Rahmen wurde scheinbar aus den USA eingeführt und es wurde keine TP-Nummer vom TÜV vergeben sondern eben die FG-Nr., die einer HD gleicht - außer der Tatsache, dass die Nummer einen Buchstaben im Zahlenblock hat. Der TÜV in Rheinland-Pfalz hat das damals gemacht...warum auch immer! Mir scheißegal.
Die Nummern sind in allen Papieren und im Rahmen gleich!
DAS war mir nicht bewußt - ich ging davon aus, dass es eine originale Rahmennummer ist!


Ergebnis ist also:
Ich muss nichts ändern - habe aber eine FG-nummer, die nicht HD ist, die aber beim KBA als "sauber" gilt und mir rechtlich nichts passieren kann!

Genaue Detais und Hintergründe gerne im persösnlichen Gespräch!
:D


Danke erstmal für eure Hilfe!


Gruss aus dem wilden Sauerland
dirk

Re: Fahrgestell-Nummer

Verfasst: 08.08.2008, 13:43
von rainer_aus_ulm
perfectstranger hat geschrieben:@RAINER aus Ulm

Also, lt. KBA ist die Zulassungstelle VERPFLICHTET die Änderungen vorzunehmen!
siehe "Verkehrsblatt-Verlautbarung Heft 18 aus 2005".
Daran kommen die nicht vorbei - auch wenn sie´s versuchen!
Wieder was gelernt.
Dann ist es auch kein Problem !

rainer