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Zollgebühren änderung ab 01.12.2008

Verfasst: 12.08.2008, 20:14
von Rade
Hallo zusammen,

ich habe gestern meine Breitehinterradschwinge aus den USA beim Zoll abgeholt.

Zollgebühr 27Euro für den Warenwert ohne Frachtkosten habe ich brav bezahlt. :roll:
Bei meiner Bemerkung, das der ganze Schreibaufwand ja die Gebühren nicht wert ist. Darauf sagte der freundliche Zöllner mir, das sich das ändert, ab dem 01.12.2008 wird der Warefreibetrag auf 150,-Euro pro Sendung erhöht. :D

Also Leute für Weihnachten kann man schön in den USA einkaufen auch ohne Zoll. :mrgreen: :riding:

Gruß
Michael

Re: Zollgebühren änderung ab 01.12.2008

Verfasst: 15.08.2008, 12:45
von knuckuwe
Leute, das ist so richtig, nur....

die Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer (MWSt) bleibt bei 22 Euro.

Gruß Uwe

Re: Zollgebühren änderung ab 01.12.2008

Verfasst: 15.08.2008, 14:26
von Christian
Hallo Leute!

Bei Überschreiten des Freibetrages von 150 Euro liegt die Freigrenze bei 22 Euro, ich muss also alles abzüglich 22 Euro versteuern. Wenn ich unter 150 Euro bleibe habe ich nichts zu versteuern.

Was lernen wir daraus?

Keinen Warenwert über 150 Euro liefern lassen, ggfs. auf mehrere Pakete jeweils bis 149,99 Euro aufteilen.

Gruß, Christian

Re: Zollgebühren änderung ab 01.12.2008

Verfasst: 15.08.2008, 15:09
von achtball
hallo uwe,
deinen hinweis verstehe ich nicht. ich bin davon ausgegangen, dass alles, was (nach der zollbefreiungsVO) zollfrei eingeführt werden kann, auch von der einfuhrumsatzsteuer befreit ist (§1 EUStBV :shock: ).
die erhöhung des warenfreibetrages auf 150,-, bezieht sich das auf den zollwert? das ist doch der kaufpreis plus die versandkosten oder bleiben die versandkosten künftig ausser betracht? so scheint christian das ja wohl zu sehen.
@christian: wenn es sich bei den 22,- um eine "freigrenze" handelt, dann bedeutet das, dass bei überschreiten dieser grenze alles zu versteuern ist. was du beschreibst, gilt für einen "freibetrag".
vielleicht kann hier einer noch mehr licht ins dunkel bringen. wäre doch klasse zu wissen, dass man ab 1.12.08 bei käufen aus dem drittland für waren mit einem kaufpreis bis zu 150,- euro weder zoll noch USt bezahlen muß
gruß philipp

Re: Zollgebühren änderung ab 01.12.2008

Verfasst: 17.08.2008, 11:45
von knuckuwe
Der (deutsche) Gesetzgeber hat zurückgerudert. Also es ist so:
Warenwert (ohne Porto) bis 150 Euro ZOLLFREI, aber nur bis 22 Euro einfuhrumsatzsteuerfrei.

Das ist zur Zeit Fakt.

Gruß Uwe

Re: Zollgebühren änderung ab 01.12.2008

Verfasst: 22.08.2008, 17:41
von Rade
Hallo,
der Zollbeamte meinte garnichts bezahlen, sprich keine Umsatzsteuer und keine Zollgebühr.

Re: Zollgebühren änderung ab 01.12.2008

Verfasst: 24.08.2008, 10:41
von knuckuwe
Rade hat geschrieben:Hallo,
der Zollbeamte meinte garnichts bezahlen, sprich keine Umsatzsteuer und keine Zollgebühr.
Dann soll er mal seine Hausaufgaben machen.....

Gruß Uwe

Re: Zollgebühren änderung ab 01.12.2008

Verfasst: 24.08.2008, 15:54
von holzlenker
knuckuwe hat geschrieben:
Rade hat geschrieben:Hallo,
der Zollbeamte meinte garnichts bezahlen, sprich keine Umsatzsteuer und keine Zollgebühr.
Dann soll er mal seine Hausaufgaben machen.....

Gruß Uwe
Servus,

nee, find ich nicht! Die sollten alle so faul sein :D :D :D

Ciao Lutz