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TÜV – Bestimmungen – Vollabnahme

Verfasst: 09.10.2008, 08:33
von vampyr
Hallo Leute,
ich baue derzeit mein Mopped (FL Bj. 48) neu auf und hab zu den derzeit geltenden TÜV – Bestimmungen eine kurze Frage.
Ich hab vor lauter Frust wegen des schlechten Wetters in meinem Jahresurlaub im Sommer mit dem Umbau angefangen und dies obwohl ich jetzt im November zum TÜV müsste.
Leider werde ich bis zu diesem Zeitpunkt mit dem Umbau nicht fertig werden, da ich mein Mopped von Grund auf neu aufbauen möchte und hierzu euch viele Teile selbst anfertigen will. Da ich, wie jeder andere auch, noch arbeiten gehen muß, eine Familie habe und nebenbei noch ein Haus oder eine ETW kaufen möchte, weiß ich nicht, wann ich mit dem Umbau fertig sein werde, es kann sein, dass ich bis zum Frühjahr damit fertig bin, oder auch erst im nächsten Frühjahr, da ich mir für diesen Umbau genügend Zeit lassen möchte.
Das Mopped wird in dieser Zeit selbstverständlich angemeldet bleiben.
Nun meine Frage: wie lange kann ich mit angemeldetem Fahrzeug den TÜV überziehen, ohne dass ich anschließend meine Zulassung verliere und wieder eine Vollabnahme machen muß?
Das Mopped wird dann natürlich mit einem Hänger zu einer mir bekannten Werkstatt gebracht um eine Hauptuntersuchung und die Eintragungen machen zu lassen.

Viele Grüße

Thorsten

Re: TÜV – Bestimmungen – Vollabnahme

Verfasst: 09.10.2008, 09:19
von Stephan
Hallo Thomas.
Das selbe Problem hatte ein Kumpel mit Ferienbike in Kroatien.
Nach 25 Monaten Überziehung ist der nach Bayern zum TÜV !!!!
Dieser Prüfer sagte. " Jau, ham mir öfters ."
TÜV gemacht - 24 Monate = 1. Mal zahlen
Eine Runde ums Haus laufen, wieder rein ins Büro
TÜV gemacht - 1 Monat zurückgeklebt, 23 Monate gültig = 2. Mal zahlen

Meinem Freund war die astreine Chronologie im Fzg.-Schein wichtiger
als die Beutelschneiderei, da er im Ausland keinen Ärger brauchen kann.

Dein Projekt dürfte also nicht drängeln.

Gruß, Stephan

Re: TÜV – Bestimmungen – Vollabnahme

Verfasst: 09.10.2008, 09:42
von Grisu
@Stefan
Das hört sich ja heftigst nach Abzocke an.

@Thomas

Meine Babe war 5Jahre abgemeldet. Bin mit roter Nummer zur Untersuchung, Stempel , fertig.
Wenn Ich das richtig in Erinnerung habe ist eine Vollabnahme mit neuem Brief erst nach 6 oder 8 Jahren fällig. Ruf doch einfach mal beim TÜV an. Die wissen das genau. Ich war im übrigens beim GTÜ.
Gruß
Grisu :twisted:

Re: TÜV – Bestimmungen – Vollabnahme

Verfasst: 09.10.2008, 09:48
von SuperGauzy
Wenn die Karre die ganze Zeit angemeldet bleibt, ist das überhaupt kein Thema. Dann überziehst du so lange du willst und du bekommst, wenn du z.b. im Frühjahr 2009 (oder später) fertig bist, den Stempel zurück datiert auf November 2010.
Bist du erst im Dezember 2010 (oder später) fertig und fährst dann zur Prüfstelle, dann bekommste volle 24 Monate TÜV.
Soweit meine Erinnerung als ich mal vor Jahren beim Prüfer meines Vertrauens nach gefragt habe. Ich übernehme aber keine Gewährleistung auf diese Angaben!!! Frag doch einfach nochmal bei deinem Prüfer nach.

Re: TÜV – Bestimmungen – Vollabnahme

Verfasst: 09.10.2008, 09:56
von Gerry
Moin,

das ist so wie Stefan es beschrieben hat. Wenn das Fahrzeug angemeldet bleibt, wird die normale HU gemacht. Ist die länger überzogen als "ein Prüfintervall", mußt Du zweimal zahlen. Anders ist´s wenn das Bike abgemeldet ist, wie in Grisu´s Fall. Die Vollabnahme ist inzwischen nicht mehr nach 18 abgemeldeten Monaten fällig, sondern erst nach 7 abgemeldeten Jahren.

Gruß,
Gerry

Re: TÜV – Bestimmungen – Vollabnahme

Verfasst: 09.10.2008, 10:25
von maruski
Gibbet irgendeine rechtliche oder auch nur technisch nachvollziehbare Begründung für das Doppelprüfen (zahlen) nach mehr als 48 Monden?

TÜV steht doch noch irgendwie für technische Kontrolle? Und es wird kontrolliert das der begutachtete Zustand es erwarten lässt, das das KFZ 24 Monate verkehrssicher ist, bzw. das es wenigstens zum Zeitpunkt X der Prüfung verkehrssicher ist.
Wie ist da eine (rückdatierte) Prüfung z.B. des Zeitintervalles 2004-2006 im Herbst 2008 möglich.
Das ist mir zu hoch!
Oder geht es einfach nur noch um die Kohle?
Aber auch das ist ja nach dem BGB geregelt. Für eine nicht erbrachte Leistung (Prüfung 2004-06) kann auch kein Endgeld erfolgen. So zumindest mein Rechtsempfinden, alles andere empfinde ich als hochgradig sittenwidrig.
Was uns hier im Forum fehlt ist ein astreiner Pre-Evo Jurist, der Bock auf sowas hat.
Beim ADAC grinsen die nur und sagen " So ist das jetzt!"
Alles Arschgeigen.
Hab um 11°° nen TÜV-Termin ;-o und werde da dann nachher (!) nochmal nachfragen. Werde aber nur drei Monate "Rückdatiert".

Gruß. Maruski

Re: TÜV – Bestimmungen – Vollabnahme

Verfasst: 09.10.2008, 13:32
von bobber
so isses - reine Beutelschneiderei - da ist kein gesunder Menschenverstand noch irgendwelche Ethik gefragt :twisted:

was ich aber auch erst vor kurzem erfahren habe ist die Änderung in Punkto Vollabnahme nach Abmeldung. Deshalb hab ich meine Umbauten immer angemeldet gelassen - mein Panhead - Bobber ist gerade vor kurzem fertig geworden - auf der TüV-Plakette steht juni 05 :? und immer angemeldet - aus Angst vor der Vollabnahme und eben vor einem 1/2 Jahr erfahre ich, dass die erst nach 7 Jahren fällig wäre :x

nun bin ich gespannt was ich für'n tüv zahlen muss und wie lang der dann gültig ist :?:

rückdatiert auf juni :?: also bis juni 2010 und dafür doppelte abnahmegebühren (natürlich für diesselbe Leistung als wenn der Tüv im Juni 2008 abgelaufen gewesen wäre :twisted: :twisted: )

gruss
Claus

Re: TÜV – Bestimmungen – Vollabnahme

Verfasst: 09.10.2008, 14:06
von mike70fl
Das mit dem Rückdatieren war nicht immer so. Früher bin ich mit meinen Kisten immer 1-2 Monate später zum TÜV und habe dann wieder zwei Jahre bekommen. Da konnte man über die Jahre Geld sparen. Aber irgendwann haben die Säcke das bundesweit umgestellt. Ein Jurist im Forum wäre gut aber ich glaube, den Graukitteln kann man nicht an´s Bein pinkeln. Das ist rechtlich bestimmt abgesichert. Obwohl die Dumpfbacken mir doch nur bescheinigen sollen, dass mein Hobel die nächsten zwei Jahre sicher ist. Völlig unlogisch, dass sich der Zeitraum nur auf Grund von Bürokratie verkürzen kann.

Don´t worry
Mike :wink:

Re: TÜV – Bestimmungen – Vollabnahme

Verfasst: 09.10.2008, 15:32
von LouCifer13
Gude,

warum so´ne Angst vor der Vollabnahme?! Ich hab´s jetzt schon viermal gemacht (1x Auto, 3x Mopped) und es war nicht viel anders als bei "normaler" HU. Wenn das Fahrzeug schon mal in Deutschland zugelassen war und noch alle Papiere vorhanden sind gibt´s keine Probleme...lustiger wird´s ohne Papiere und/oder Zulassung außerhalb EU, geht aber mit´n paar Tricks auch ;-)

Gruß