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TÜV trotz fehlender Kupplungsabdeckung??
Verfasst: 01.11.2008, 14:27
von tedman
Hi ,
ich muß diese Woche mit meinem Hobel zum TÜV ,besitze allerdings keine Kupplungsabdeckung mehr.
Muß ich mir dieses Teil noch besorgen ,oder kann ichs darauf anlegen ohne vorzuführen??
Re: TÜV trotz fehlender Kupplungsabdeckung??
Verfasst: 01.11.2008, 21:54
von DannyFLH
würd mich auch mal interessieren,
muss ich nen offenen belt eintragen lassen??? habe komplett offen,ohne etwas.
Re: TÜV trotz fehlender Kupplungsabdeckung??
Verfasst: 01.11.2008, 23:56
von SuperGauzy
Das wird nix! Keine Abdeckung - kein TÜV!
Mein TÜVer ist schon echt cool und drückt auch mal ´nen Auge zu, aber ohne Abdeckung brauche ich da auch nicht vorfahren. Alles was sich irgendwie dreht und wo deine Knochen reinkommen können muss abgedeckt sein. Ich habe nur ein Provisorium mit Kabelbindern für alle 2 Jahre.
Re: TÜV trotz fehlender Kupplungsabdeckung??
Verfasst: 02.11.2008, 08:54
von vampyr
Ich würde sagen, es kommt auf den Prüfer an. Wenn ich zu meinem TÜV fahre, dann hab ich damit keine Probleme, der Prüfer bemängelt es zwar mündlich, daß keine Beltabdeckung o.ä vorhanden ist, meine Plakette bekomme ich allerdings dennoch.
Gruß Thorsten
Re: TÜV trotz fehlender Kupplungsabdeckung??
Verfasst: 02.11.2008, 10:12
von shovel jogi
moin mein gutster,
das teil trägt dir keiner ein wenn er komplett offen ist, du solltest für die HU
ein abdeckung haben. Mein tüver ist in der Sache sehr tolerant.
Gruß Jogi
Re: TÜV trotz fehlender Kupplungsabdeckung??
Verfasst: 02.11.2008, 10:15
von Grame
genau so ist es- anfangs habe ich auch bei der Prüfung immer nen selbstgebastelten schutz mit 2 schrauben drangezimmert - aber mittlerweile" übersieht" mein prüfer das einfach immer
wo kein kläger da kein richter sag ich immer- und weiterso.....
aber eintragen lassen wollte ich den offenen auch schon mal- habs aber sein lassen- gibt wichtigeres
Gruss Grame
Re: TÜV trotz fehlender Kupplungsabdeckung??
Verfasst: 02.11.2008, 16:38
von Panhead-Peter
Bekomme immer TÜV mit offenem Belt. Nur oben drauf wollen sie ne Abdeckung haben, seitlich brauch nicht.
Gruß
Panhead-Peter
Re: TÜV trotz fehlender Kupplungsabdeckung??
Verfasst: 02.11.2008, 17:19
von shovel jogi
Moin Gemeinde,
so meinte ich das auch.
Gruß Jogi
Re: TÜV trotz fehlender Kupplungsabdeckung??
Verfasst: 02.11.2008, 17:50
von Chrome
Hi,
allgemein gilt: Alle sich im Stand drehenden/bewegenden Teile müssen ausreichend "abgedeckt" sein. Deshalb wird Dir ein ein Prüfer der ein wenig Ahnung hat sowas auch nicht eintragen!
Bei den HU's kommt es dann natürlich auch immer auf den Prüfer an. Meine Pullys sind z.B. immer ausreichend durch den Belt "abgedeckt"
Gruß Marc
Re: TÜV trotz fehlender Kupplungsabdeckung??
Verfasst: 02.11.2008, 17:51
von tedman
Hallo Kollegens,
vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten.
Fazit:
Um Ärger zu umgehen werde ich mir vor TÜV ein Provisorium zusammenhämmern.
Re: TÜV trotz fehlender Kupplungsabdeckung??
Verfasst: 04.11.2008, 10:03
von Helmut
Hi
im Sommer wollte mir ne Kalkmütze wegen fehlender Abdeckungen 50€ + 1 Punkt in Rechnung stellen, hat dann aber gnädigerweise darauf verzichtet. Zitat in etwa "will hier nicht die geile Partystimmung [HD Treffen in HH-Bergedorf] verderben; ...direkt nach Hause fahren und was dranbauen"
Dachte gleich an Forum: bestimmt 50% illegal.
Hab bisher allerdings nur oben ne Aluplatte draufgesetzt
Helmut