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Mopped mit Anhänger

Verfasst: 17.11.2008, 09:02
von rainer_aus_ulm
Moin,

nicht das ich sowas will :mrgreen: aber da hab` ich letzte Nacht in meinem Lieblingswasserloch ne nette Diskussion mitbekommen und vielleicht weiß hier jemand wat denn sowas habe ich auch schon an Ami-Altmetall gesehen.

Wie schnell darf ein Mopped mit Anhänger fahren ?
Darf ein Mopped mit Anhänger auf die Bahn ?

Laut Stvzo, TÜV, Schäuble, Bullen etc. ????

rainer

Re: Mopped mit Anhänger

Verfasst: 17.11.2008, 10:31
von liekoer
Hallo Rainer

Zitat aus § 3 StVO -Geschwindigkeit-:
...für
- Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t,
- alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger
(ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen)

60 km/h
...gilt übrigens auch für Autobahne und Kraftfahrstraßen (§ 18 StVO)

Quelle: Bundesministerium der Justiz = Juris.de

Gruß
Norbert

Re: Mopped mit Anhänger

Verfasst: 18.11.2008, 08:50
von rainer_aus_ulm
Moin,

also tatsächlich 60 km/h .... so hat das der eine Winger auch gesagt.
Da es keine Zulassung für Moppedanhänger gibt gilt die allgemeine Stvzo ...

rainer

Re: Mopped mit Anhänger

Verfasst: 18.11.2008, 22:05
von hdpit
....das gilt auch für die einspurigen Mopedhänger meines Wissens.
Es gab mal die Idee (bei "Motorrad-Gespanne") eine Eingabe an die Herren Politiker zu schicken, deren Antwort war sinngemäß dass zu geringes öffenliches Interesse besteht um die Gesetzeslage zu ändern...
Wobei in der Gespannszene einige Spinner unterwegs sind die glauben sie müssten ein halbes Hochhaus hinterherziehen....da gibts bei den" Wingern"
auch genug......wems gefällt.......andere Spinner fahren alte,ölige Motorräder....
:wink:
Gruß Pit

Re: Mopped mit Anhänger

Verfasst: 21.11.2008, 15:21
von Harleykin
hallo rainer

beim seitenwagen gibt es kein tempolimit :wink: