Seite 1 von 1
brauche ich ein haltegriff am sozius brötchen für´n tüv ?
Verfasst: 28.01.2009, 00:03
von pearse
hi
der tüv steht bald an,
der sozius wird ein sitztbrötchen werden.
brauche ich dafür ein halteband zum festhalten ?
das würde ja extrem scheiße aussehen,selbst für die 10min beim tüv
olaf
Re: brauche ich ein haltegriff am sozius brötchen für´n tüv
Verfasst: 28.01.2009, 02:16
von holzlenker
Servus,
kommt auf den Onkel drauf an....
Dem Einen isses Wurscht, der Andere weis das sich an Schlaufe oder dem Bügel keine Sau festhält.
Um ihm das Leben zu erleichtern: bau "IHM" irgendwas dran wo der gute Wille erkennbar ist

.
Ciao Lutz
Re: brauche ich ein haltegriff am sozius brötchen für´n tüv
Verfasst: 28.01.2009, 08:20
von Christian54
Hy,
bei manchen Prüfern reicht schon ein alter Gürtel der mal kurz für den
TÜV zweckoptimiert wird
Gruß Christian
Re: brauche ich ein haltegriff am sozius brötchen für´n tüv
Verfasst: 04.02.2009, 12:56
von Baba
MOIN Pearse
Nein, brauchst Du nicht, das ist nicht gesetzlich vorgeschrieben !!!
Was aber gesetzlich geregelt ist, ist folgendes, das Pad oder Soziusbrötchen
MUSS fest mit dem Fender verschraubt sein !!!
Saugpads sind nicht zulässig und sogar verboten, kostet bei den Grünen 20€ !!!
MfG
Baba
Re: brauche ich ein haltegriff am sozius brötchen für´n tüv
Verfasst: 04.02.2009, 13:15
von liekoer
Baba hat geschrieben:MOIN Pearse
Nein, brauchst Du nicht, das ist nicht gesetzlich vorgeschrieben !!!
Was aber gesetzlich geregelt ist, ist folgendes, das Pad oder Soziusbrötchen
MUSS fest mit dem Fender verschraubt sein !!!
Saugpads sind nicht zulässig und sogar verboten, kostet bei den Grünen 20€ !!!
MfG
Baba
...nun ja, abgesehen von der "Saugnapfgeschichte" verstehe ich den
§ 35a StVZO Abs. 9 in Verbindung mit dem
§ 61 StVZO etwas anders
Gruß
Norbert
Re: brauche ich ein haltegriff am sozius brötchen für´n tüv
Verfasst: 04.02.2009, 14:42
von trybear
Tach Norbert,
ich les da aber nix von wegen Saugnäpfe nicht zugelassen
Oder kann ich nicht gucken??
Ok, n´ Lederriemen würde ich schon drüber schnallen (jedenfalls für die Abnahmezeit), aber ich bohr mir keine Löcher in den Fender!!! Sicher nicht!!!
LG
Re: brauche ich ein haltegriff am sozius brötchen für´n tüv
Verfasst: 04.02.2009, 16:02
von liekoer
Hallo Michael
Vielleicht mißverständlich ausgedrückt;
Zitat aus dem Gesetzestext:
Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
...dabei ging es nicht um die Saugnapfgeschichte
Gruß
Norbert
Re: brauche ich ein haltegriff am sozius brötchen für´n tüv
Verfasst: 04.02.2009, 17:47
von trybear
is klar, Norbert, das da ein Haltegriff oder -band dran muss. Aber mir gings um die Saugnäpfe???
Baba:
Saugpads sind nicht zulässig und sogar verboten, kostet bei den Grünen 20€ !!!
Nach den von Dir gesendeten Gesetzestexten seh ich das nicht so, steht nix drin, das die nicht zulässig sind. Überhaupt nix über Befestigungen des Soziussitzes. Muss mal meinen Rat fragen...

Re: brauche ich ein haltegriff am sozius brötchen für´n tüv
Verfasst: 06.02.2009, 08:30
von vampyr
Sagnapfpads sind derzeit noch in einer juristischen Grauzone, ich hatte selbst einen unverschuldeten Unfall, bei dem meine Frau auf eben solch einem Pad saß. Das Pad hatte sich zwar nicht gelöst oder ist verrutscht, aber eine Polizistin, welche den Unfall aufgenommen hat, hat eben dieses Pad als Beweisstück eingesammelt.
Vor Gericht bekam ich eben dieses Pad von der Richterin mit der Anmerkung zurück, daß Sie diese Dinger zwar persönlich nicht gut heißen kann, es allerdings keine ausdrückliche Handhabe dagegen gibt - > die Teile sind derzeit nicht ausdrücklich verboten.
Gruß Thorsten
Re: brauche ich ein haltegriff am sozius brötchen für´n tüv
Verfasst: 06.02.2009, 08:53
von Christian
Hallo Thorsten!
vampyr hat geschrieben:Sagnapfpads sind derzeit noch in einer juristischen Grauzone, ich hatte selbst einen unverschuldeten Unfall, bei dem meine Frau auf eben solch einem Pad saß. Das Pad hatte sich zwar nicht gelöst oder ist verrutscht, aber eine Polizistin, welche den Unfall aufgenommen hat, hat eben dieses Pad als Beweisstück eingesammelt.
Vor Gericht bekam ich eben dieses Pad von der Richterin mit der Anmerkung zurück, daß Sie diese Dinger zwar persönlich nicht gut heißen kann, es allerdings keine ausdrückliche Handhabe dagegen gibt - > die Teile sind derzeit nicht ausdrücklich verboten.
Hättest Du Dir das mal in der Urteilsbegründung schriftlich geben lassen!!!
In Deutschland wird ja leider zu oft nach der Devise verfahren: Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. Kulturell verankerte Reste obrigkeitsstaatlicher Strukturen...
Gruß, Christian
Re: brauche ich ein haltegriff am sozius brötchen für´n tüv
Verfasst: 06.02.2009, 08:59
von trybear
Moin, tosomn
Mein Rat sagt zu den Saugpads:
" Bei Eigenbausitzbänken sollten diese an den ursprünglich für das Originalteil vorgesehenen Halterungen befestigt werden"
Zitat aus "Das TÜV-Buch Motorrad", Seite 84, 5. Absatz.
Da steht
sollten nix von
muss
Wen Mann da allerdings ein Pferd drauf sitzen hat, könnte`s schon sein, dass..........

Aber bei guter Lederpflege rutscht zuerst das Pferd
@ vampyr : sehe ich genauso.
LG
Re: brauche ich ein haltegriff am sozius brötchen für´n tüv
Verfasst: 06.02.2009, 10:08
von liekoer
Hallo Christian
In Deutschland wird ja leider zu oft nach der Devise verfahren: Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.
...theoretisch hast Du ja Recht, aber die andere Seite sieht es genau andersrum. Und das ist auch nicht immer gut -siehe besonders Amerika-
Ein Teufelskreis
Gruß
Norbert