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Kurze Nummern in NRW

Verfasst: 03.02.2009, 17:55
von Christian
Hallo Leute!

Aus dem Syburger:

In NRW müssen die Ämter den Moppedfahrern jetzt kurze Nummern zur Verfügung stellen. Es muss sichergestellt sein, dass Moppedfahrer nur noch maximal drei weitere Buchstaben / Zahlen neben dem Ortskennzeichen auf dem Blech haben. Damit kann das Blech bei einstelligen Ortskennzeichen (z.B. "D") hinten bis zu 20 cm schmal werden.
Kurze Nummern für Auto jibt et nich mehr (hähä), bereits erteilte kurze Nummern verlieren bei kurzzeitiger Abmeldung des Autos ihre Gültigkeit. Auch bei Halterwechsel verlieren die kurzen Auto-Kennzeichen ihre Gültigkeit. Damit soll erreicht werden, dass kurze Nummern wieder vermehrt für Moppedfahrer zur Verfügung stehen. Als Moppedfahrer beantragt man ein kurzes Kennzeichen unter Vorlage der Papiere und schon bekommt man eines.

Hoffentlich schließen sich die anderen Bundesländer dieser vernünftigen Regel schnell an.

Gruß, Christian

Re: Kurze Nummern in NRW

Verfasst: 03.02.2009, 20:33
von Grisu
Das muß dann nur noch umgesetzt werde. Und Behördenmühle mahlen laaaaaangsam!
Gruß
Grisu :twisted:

Re: Kurze Nummern in NRW

Verfasst: 03.02.2009, 22:23
von Mischirojo
Die Vorgabe mit den kurzen Nummer für Mopeds gibt es für die Strassenverkehrämter schon seit bestimmt 20 jahren.Wobei sich manche Amtsleiter einen Spaß draus gemacht haben eine kurze Nummer auf ein 280x340 Blech zu "Quetschen".... :roll:

Re: Kurze Nummern in NRW

Verfasst: 04.02.2009, 07:04
von Shovel1978
Tja ich hab ein kleines Kennzeichen eingetragen.
Die vom Amt haben es abgelehnt.
Kommentar vom Sachbearbeiter " Sie können ja klagen"
Wie bekomme ich das kleine ? Kennzeichen verloren? oder abbrechen?

Re: Kurze Nummern in NRW

Verfasst: 04.02.2009, 07:58
von liekoer
Hallo Shovel1978

Das geht in Deiner Situation entweder nur mit illegalen Mitteln oder gar nicht, es denn Dein Moped hat ein Erstzulassungsdatum VOR 1956 oder 1958 (weiß ich jetzt nicht so genau).
Dann ist es gesetzlich vorgegeben, dass Du ein kleines Kennzeichen fahren darfst.

Kleinlich gesehen sind alle Änderungen an Fahrzeugen so eine Art "Erlöschen der Betreibserlaubnis (BE)". Die BE wurde ausgestellt, an dem Tag der Zulassung und zwar von DER Zulassungsbehörde. Das geschiet quasi mit der Aushändigung des Fahrzeugscheins UND des/der abgestempelten Kennezeichen.

Für eine Änderung musst Du zum TÜV.
TÜV-Eintragungen sind KEINE gesetzlichen Vorgaben, sondern nur eine Bescheinigung eines Prüfers/Ingenieurs, dass technisch gesehen, nichts gegen eine Verwendung des Bauteils oder eines Umbaus (was er eingetragen hat) spricht.
Früher wurde das im Brief eingetragen. Hatte aber weiter keine rechtliche Bedeutung.

Auf Grund dieser Eintragung KANN die Zulassungstelle Dir die bestehende BE erweitern, muss sie aber nicht. Zulassungsstellen in Deutschland handeln da ganz unterschiedlich; deshalb kann es möglich sein, dass im "Nachbar-Verwaltungsbezrik" diese Eintragung akzeptiert wird.

...wenn Deine Rechtschutzversicherung die Kosten tragen würde, würde ich klagen. Kannst ja trotzdem fahren. Ist doch einmal interessant was da rauskommt.

Gruß
Norbert

Re: Kurze Nummern in NRW

Verfasst: 05.02.2009, 13:10
von Winni
Servus beinander, ich hoffe schon das sich sowas aufs ganze Bundesgebiet ausweitet, denn da muss dringend was passieren! Problem ist halt nur wenn die Zulassungsbehörde sowas nur als Richtlinie und nicht als Anweisung bekommt.
Die Hoffnung stirbt zuletzt, Winni