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brauche ich für die zulassung einen kaufvertrag?
Verfasst: 12.02.2009, 14:52
von pearse
hi
habe heute tüv gemacht und will die shovel morgen zulassen.
ich habe den title, eine zollbescheinigung ,und alle tüv gutachten.
brauche ich auch einen kaufvertrag?
gruss olaf
Re: brauche ich für die zulassung einen kaufvertrag?
Verfasst: 12.02.2009, 15:00
von KayTee
Moin Olaf!
Nein.
Gruß,
KayTee

Re: brauche ich für die zulassung einen kaufvertrag?
Verfasst: 12.02.2009, 15:11
von liekoer
Hallo Olaf
Das einfachste ist, wenn Du bei der Zulassungsbehörde anrufst und dort nachfragst, was Du alles mitbringen sollst, um das Moped anmelden zu können.
Und dabei ist es auch wichtig, dass die Wissen ob Du nachher der Halter bist oder Papi, Mami oder sonst wer.
Das könnte Dir zumindets eine Anfahrt ersparen.
Gruß
Norbert
Re: brauche ich für die zulassung einen kaufvertrag?
Verfasst: 12.02.2009, 16:39
von flh75
Meines Wissens nach brauchst du den Kaufvertrag nur, wenn du ansonsten keine Papiere hast (KFZ Brief od Title)
Viel Erfolg
Thomas
Re: brauche ich für die zulassung einen kaufvertrag?
Verfasst: 12.02.2009, 17:11
von bobber
pearse hat geschrieben:hi
habe heute tüv gemacht und will die shovel morgen zulassen.
ich habe den title, eine zollbescheinigung ,und alle tüv gutachten.
brauche ich auch einen kaufvertrag?
gruss olaf
Alles was Du zum Verzollen gebraucht hast, wollte die Zulassungstelle auch sehen (auch den Kaufvertrag), zusätzlich die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls (Verzollungspapiere) und die Doppeldeckungskarte der Versicherung, sowie die Vollannahmepapiere des TÜVs
Habe letzten Herbst alles durchgemacht inkl. der Verzollung -> war aber kein Akt
Gruss
Bobber
Re: brauche ich für die zulassung einen kaufvertrag?
Verfasst: 12.02.2009, 17:43
von holzlenker
Servus,
ich habe mir ja noch ein Zweiradl gegönnt...mit engl. Papieren...und Zulassungstante meinte u.a. Kaufvertrag..., war aber noch nicht da wegen noch anstehender Umbaumaßnahmen.
...und mal ehrlich, so schwer ist der ja nicht das er ins Gewicht fällt
Ciao Lutz
Re: brauche ich für die zulassung einen kaufvertrag?
Verfasst: 12.02.2009, 18:28
von pearse
also in brandenburg (da wohne ich jetzt)
brauchen die den kaufvertrag und ich muss die kiste vorführen.
in berlin brauche ich das nicht.
also habe ich die kiste ebend auf meinen bruder in B zugelassen.
in zwei wochen "verkauft" er sie mir zurück und ich melde sie in brandenburg an.
so´n stress wegen der scheiß bürokratie
@holzlenker was meinst du genau?...ich weis ja nicht ob die eine namens/adress prüfung vornehmen wenn man sich schnell einen selber malt
olaf
Re: brauche ich für die zulassung einen kaufvertrag?
Verfasst: 12.02.2009, 19:37
von KayTee
Moin!
Bei der HD aus den USA haben die bei der Zulassungsstelle die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll, die positive KBA Anfrage, den originalen Brief sowie das TÜV Gutachten bekommen.
Dito beim Seven aus Großbritannien, nur ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Den Kaufvertrag brauchte ich nur für die Verzollung der HD aus den USA, trotz vorliegender "sales tax" Bescheinigung weil ich die Karre drüben auf mich zugelassen hatte. Ist schnell gemacht, auch die hatte ich ohne Papierkrams von privat gegen Cash gekauft.
Das alles in Niedersachsen. Hier wird auch nichts (mehr) vorgeführt, weder die in D gekaufte aktuelle HD in 07, noch der Caterham aus GB in 04, noch die XL aus den USA in 92, die letzten beiden waren direkt zuvor beim TÜV.
Was will die Zettelpupe von der Zulassung denn besser können als vereidigte KFZ Sachverständige und Ingenieure?
Also, außer die Unendlichkeit der eigenen Wichtigkeit zu betonen, natürlich
Meine Meinung und nach Erfahrung: Kaufvertrag irrelevant, Einfuhr-Umsatzsteuer und Zoll sind bezahlt, Besitz ist über den Brief und die KBA Anfrage nachgewiesen, der Rest geht die nichts an.
Gruß,
KayTee
Re: brauche ich für die zulassung einen kaufvertrag?
Verfasst: 13.02.2009, 08:38
von liekoer
pearse hat geschrieben:
...also in brandenburg (da wohne ich jetzt)
brauchen die den kaufvertrag und ich muss die kiste vorführen.
in berlin brauche ich das nicht.
also habe ich die kiste ebend auf meinen bruder in B zugelassen.
in zwei wochen "verkauft" er sie mir zurück und ich melde sie in brandenburg an.
so´n stress wegen der scheiß bürokratie
olaf
...und genau deswegen würde ich bei Deiner zuständigen Zulassungsbehörde anrufen, und dort fragen. Die sagen Dir was SIE brauchen und gut ist. Aber es wäre auch mal interessant zu hören, was die Zulassungsbehörde Dir antworten würde, wenn Du denen erzählst, dass Du Deine Informationen aus dem Internet hast und nun auf Dein Recht "pochst".
Ich glaube sie werden Dir eine rote Pappnase schenken. Und ob Du die nun aufsetzt oder nicht, bleibt egal.
Alle Zulasssungsbehörden arbeiten anders, warum weiß ich auch nicht (weil ist ja ein Bundesgesetz, die FZV). In einigen Kreisen kleine Kennzeichen abgestempelt und in anderen versucht man sich herauszuwinden.
Gruß
Norbert
Re: brauche ich für die zulassung einen kaufvertrag?
Verfasst: 13.02.2009, 09:02
von maruski
Moin. Als ich in meiner Jugend noch inner Kleinstadt wohnte in Ostfriesland, gab es da so einen Truthankopp (war irgend so eine Hautkrankheit) auf der Zulassungsstelle, der ließ sich von junge, langhaarigen Fahrzeughaltern JEDE TÜV-Eintragung vorführen.
Nicht das er Ahnung hätte - der stieg nicht mal von seinem Thron, sondern wir mussten vor seine Fenster fahren und er guckte dann.
Blieb man dort stehen um die Papiere zu holen, gabs ein Knöllchen, weil vor seinem Fenster natürlich ein absolutes Halteverbot war!
Soooooonen Hals hatten wir jedes Mal, und das war noch die Zeit als man jeden Winter abmelden musste, wegen der irrsinnigen Versicherungsprämien.
Jedes Frühjahr zog der Arsch die Show mit uns ab.
Das es da sogar ein paar Mal zu Handgreiflichkeiten kam, hat ihm wohl sogar noch extra Spaß gemacht.
Formal war da nichts zu machen, da er als "Staatsdiener" die Verantwortung für die Zulassung trug und der TÜV eben nur ein beauftragter privater Verein ist, konnte er so "individuell" handeln - wie es heute ja scheinbar auch noch üblich ist, das jede Zulassungsstelle eigene Verfahren hat.
Das war die reine Schikane, aber wir wussten wo er wohnte und sind da am Wochenende, wenn er im Garten saß, jedes mal vom Gas gegangen und haben runtergeschaltet und volle Pulle aufgerissen.
Er hatte auch immer ein, zwei Kreise vor der Hütte, die Nachts um 2:00 Uhr entstanden sind ;-).
Tja mit 20 ist man noch zäh bei solchen Typen, heute geht mir das alles am Arsche vorbei wie die Autobahn an Frankfurt - sechsspurig!
Hier in HB sind die zum Glück nicht so Meschugge und bis auf die Wartezeit nervt hier nichts, bei der Standardanmeldung.
Bei Eintragungen kommen die aber ganz schön ins Schwimmen durch die neuen europäischen Richtlinien, die denen scheinbar gar nicht passen - alles zu lax ;-).
Viel Glück jeden auf den Ämtern.
Maruski
Re: brauche ich für die zulassung einen kaufvertrag?
Verfasst: 13.02.2009, 09:52
von flh75
Nur um die Verwirrung komplett zu machen: Es gibt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr vom Zoll. Seit wann das so ist, weiß ich nicht.
Thomas
Re: brauche ich für die zulassung einen kaufvertrag?
Verfasst: 13.02.2009, 10:18
von izanagi
Es gibt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr vom Zoll. Seit wann das so ist, weiß ich nicht.
Pearse schreibt doch, dass er die Zollbescheinigung schon hat, also wird es die auch noch geben, auch wenn sie jetzt vielleicht anders heißt...
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die es nicht mehr gibt, ist die vom Kraftfahrtbundesamt. Die war früher als Nachweis erforderlich, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist und musste früher direkt beim KBA beantragt werden. Wird seit 2007 oder so direkt von den Zulassungsstellen abgefragt.
Gruß,
izanagi
Re: brauche ich für die zulassung einen kaufvertrag?
Verfasst: 13.02.2009, 12:54
von bobber
izanagi hat geschrieben: Es gibt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr vom Zoll. Seit wann das so ist, weiß ich nicht.
Pearse schreibt doch, dass er die Zollbescheinigung schon hat, also wird es die auch noch geben, auch wenn sie jetzt vielleicht anders heißt...
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die es nicht mehr gibt, ist die vom Kraftfahrtbundesamt. Die war früher als Nachweis erforderlich, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist und musste früher direkt beim KBA beantragt werden. Wird seit 2007 oder so direkt von den Zulassungsstellen abgefragt.
Gruß,
izanagi
Ihr redet von einer KBA-Anfrage - die gibt es nicht mehr - der Verzollungsnachweis heisst jetzt Unbedenklichkeitsbescheinigung - so war das auf jeden Fall noch im Herbst 2008
Re: brauche ich für die zulassung einen kaufvertrag?
Verfasst: 13.02.2009, 13:03
von KayTee
bobber hat geschrieben:Ihr redet von einer KBA-Anfrage - die gibt es nicht mehr - der Verzollungsnachweis heisst jetzt Unbedenklichkeitsbescheinigung - so war das auf jeden Fall noch im Herbst 2008
Der Verzollungsbeleg (und gleichzeitig Beleg für gezahlte Einfuhr-Umsatzsteuer) hieß auch 1992 schon "Unbedenklichkeitsbescheinigung", jedenfalls habe ich den Wisch seinerzeit mit der Bezeichnung erhalten und eingereicht.
Ansonsten: einfach anrufen, kost nix und bringt Gewissheit.
Gruß,
KayTee