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Nummernschild
Verfasst: 21.06.2009, 23:24
von Christian
Hallo Leute!
Welche Neigung (wie flach) darf ein rückseitig angebrachtet Nummernschild haben (sein)?
Danke und Gruß, Christian
Re: Nummernschild
Verfasst: 21.06.2009, 23:44
von holzlenker
Suche 10sec. gequält....
http://forum.shovel-head.com/viewtopic. ... ennzeichen
holzlenker hat geschrieben:Servus,
habe mir auch mal so'n Vers irgendwo kopiert, weiß leider nicht mehr wo, sonst hätte ich die Quelle noch dazugeschrieben.
Ciao Lutz
Anbringung von seitlichen Kennzeichen
Das EG-Recht verlangt eine Anbringung des Kennzeichens an der Rüchkseite des Fahrzeugs, so daß es
sich zwischen zwei Längsebenen befindet, die durch die äußeren Punkte der Breite über alles verlaufen.
Eine seitliche Anbringung des Kennzeichens ist unter Einhaltung folgender Richtlinien möglich.
93/92/EWG "Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtung"
93/94/EWG "Anbringungsstelle des Kennzeichens am Krad"
97/24/EG Kapitel 3 "Bauteile und Merkmale vorst. Außenkanten"
93/92/EWG
Die Schluß- / Bremsleuchten und der Rückstrahler müssen mittig angebracht werden. Die Kennzeichen-
leuchte muß so angebracht werden, daß die Beleuchtung des Kennzeichens sichergestellt ist.
93/94/EWG
Im einzelnen sind folgende Voraussetungen bei am Fahrzeug einzuhalten:
Abmessung der Anbringungsstelle Breite x Höhe mindestens
- bei Kleinkrad: 100mm x 175mm oder 145mm x 125mm
- bei Krad: 280mm x 210mm
Neigung des Kennzeichens Senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs:
Die obere Kante darf um max. 30° nach vorne geneigt sein.
Die untere Kante darf um max. 15° nach vorne geneigt sein.
Abstand zum Boden:
- die obere Kante darf max. 1500mm hoch sein.
- Die untere Kante muß mindest. 200mm hoch sein, bzw. bei einem Radradius unter 200mm muß die untere
Kante min. auf Höhe der Radmitte sein.
Geometrische Sichtbarkeit Unter folgenden Raumwinkeln muß die Anbringungsstelle des Kennzeichens
vollständig sichtbar sein.
- nach oben 30°
- nach unten 5°
- seitlich 30°
97/24/EG Kapitel 3
Vorstehende Außenkanten Wortlaut der allgemeinen Vorschriften (3.1) der 97/24/EG Kapitel 3
Die Außenflächen aller Fahrzeuge dürfen keine nach außen gerichteten Spitzen oder scharfe oder
vorstehenden Teile aufweisen, deren Form, Abmessungen, Richtung oder Gestalltfestigkeit das
Verletzungsrisiko oder die Schwere der Körperverletzung von Personen vergrößern könnten, die im Falle
eines Unfalls von dem Fahrzeug erfaßt oder gestreift werden.
Dieser Sachverhalt wäre also durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. Abweisblech o.A. sicherzustellen,
wobei des weiteren folgende Mindestradien eizuhalten sind.
- Für Flächenförmige Teile mindestradius der Ecken und Ränder: 3mm
- Für stiftförmige Teile: bei einem Durchmesser < 20mm Länge kleiner oder gleich der Hälfte des
Durchmessers; bei einem Durchmesser>20mm Kantenradius min. 2mm
Die Anforderung an die Außenradien gelten als erfüllt, wenn die Kanten aus Gummi oder weichem
Kunstoff hergestellt oder mit überzogen sind.
Außerdem ist zu beachten / zu fordern:
- Nachweis über ausreichende Festigkeit für die Halterung (Dauerfetigkeit)
- Keine Einschränkung des Schräglagenwinkels (d.h. bei maximaler Schräglege beim Fahrbetrieb berührt
Kennzeichen nicht die Fahrbahn).
- Kennzeichenleuchte auf Kennzeichen abgestimmt (d.h. für 280mm x 210mm ist eine Leuchte mit entspr.
Bauartgenehmigung erforderlich).
- Radabdeckung
- Bei Fahrzeugen, bei denen die seitliche Anbringung des Kennzeichens destabilisierenden Einfluß auf das
Fahrzeug hat, ist dieses zu überprüfen.
Hinweis: Wird nachträglich ein schmalerer Austausch-Lenker angebaut, ist zu beurteilen, ob die Anbringung
des Kennzeichens dann noch vorschriftenkonform ist ! Auch bei anderen nachträglichen Umbauten, muß
darauf geachtet werden, daß die Vorschrift des Kennzeichens weiterhin eingehalten wird!
Bei der Dokumentation unter Ziff.33 in den Fahrzeugpapieren sollten alle vorgenommenen Umbaumaß-
nahmen komplett beschrieben werden und mit Verweise auf die Anbringung des Kennzeichens nach
93/94/EWG vermerkt werden.
Diese Angaben haben wir übernommen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit.
Eigene Erfahrung
Fahre damit jetzt schon jahrelang ohne Probs!!
Unbedingt wollten sie bei mir das Rücklicht mittig vom Fahrzeug haben
Der Kennzeichenhalter sitzt bei mir so ziemlich am hinteren Ende der Felge, von daher stimmt in etwa auch der geforderte Winkel, TÜV hat noch nie Probleme gemacht.
Re: Nummernschild
Verfasst: 21.06.2009, 23:49
von trybear
Moin,
"Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein."
http://strafzettel.de/index.html?/content/1148.htm
§60 unten Absatz 2
LG
Re: Nummernschild
Verfasst: 22.06.2009, 08:47
von Christian
Hallo Leute!
Danke!
Werd mir wohl nen seitlichen Halter montieren, 30 Grad klappt nicht.
Wie wird ein seitliches Kennzeichen eingetragen? Braucht man nen ABE oder geht man einfach zum TÜV und sagt: Mach mal?
Danke und Gruß, Christian
Re: Nummernschild
Verfasst: 22.06.2009, 11:58
von vampyr
Hmmm . . . hierzu spukt mir schon lange ne Frage im Kopf rum . . . ich würd mir gerne mein Kennzeichen seitlich anbringen, allerdings nicht horizontal, wie bei uns allgemein üblich, sondern vertikal so wie es häufig im Amiland gemacht wird . . . ich habe bisher noch keine Vorschrift gefunden, in der steht, daß die Schrift horizontal sein muß . . . von daher sollte es eigentlich rein rechtlich kein Problem geben, wie sieht das ganz aber in der Praxis aus?
Ich habe übrigens ein Mopped - Kennzeichen, von daher würde es sicherlich schon geil aussehen, wenn man es seitlich vertikal anbringen könnte . . .
Gruß Thorsten
Re: Nummernschild
Verfasst: 22.06.2009, 12:11
von SuperGauzy
Das Kennzeichen muss stets lesbar sein, das beinhaltet dass das Kennzeichen horizontal angebracht werden muss, weil die Beamten etwas steif im Nackenbereich sind und ihren Kopf zum ablesen nicht schiefhalten können.
Spaß beideite: Wenn du das Kennzeichen vertikal anbringst, dann biste sofort auf der Abschussliste.
Re: Nummernschild
Verfasst: 22.06.2009, 15:23
von vampyr
Sch . . . ich wollte das Kennzeichen sozusagen vertikal als Kettenschutz verwenden . . . jetzt hab ich 2 Möglichkeiten . . . mit der einen hab ich meine Ruhe, mit der anderen lern ich viele Leute kennen, die ich womöglich gar nicht kennen lernen möchte . . . aber das Mopped sieht geil aus . . .
Fragen über Fragen . . .
