Zollbestimmungen beim Import für Oldtimer geändert !
Moderator: Gerry
Zollbestimmungen beim Import für Oldtimer geändert !
Moin,
ich hatte ja in dem Las-Vegas-Versteigerungs-Fred darauf aufmerksam gemacht, dass für Motorräder (und Kraftfahrzeuge), die älter als Bj 1950 sind, beim Import aus Drittländern (ausserhalb der EU) automatisch ein reduzierter Abgabensatz von 7% zum tragen kommt. Dies ist seit Mitte Novemer nun nicht mehr so ! Die EU Bestimmungen wurden dahin gehend geändert, dass Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, nunmehr Zusatzbedingungen erfüllen müssen. Den Text der Bestimmung habe ich angehängt. Dies wird nach meiner Einschätzung dazu führen, dass die wenigsten Fahrzeuge noch mit dem reduzierten Satz belegt werden.
Ich habe gerade noch Glück gehabt und konnte letzte Woche noch ein Motorrad, Bj 30 aus USA zu dem reduzierten Einfuhrsatz importieren. Die Angabe des Zolldeklaranten, dass das Motorrad wohl nicht mehr fahrbereit sei, hat hier wohl geholfen.[grin] Ich habe vorsichtshalber nicht weiter gefragt, was denn nun genau zu dem reduzierten Satz geführt hat.
Man sollte also bei der Kalkulation, ob sich ein Import lohnt, vorsichtshalber die volle Einfuhrumsatzsteuer von 19% sowie den Zoll von 6% (über 250 ccm) einkalkulieren. Wenn es dann mit den reduzierten Satz von total 7% klappt, dann freut man sich um so mehr.
Thomas
MITTEILUNGEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION
KOMMISSION
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften
(2009/C 272/02)
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ( 1 ) werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften ( 2 ) wie folgt geändert
Seite 402:
9705 00 00 Zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke und Sammlungen; Sammlungsstücke von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem,
völkerkundlichem oder münzkundlichem Wert
Der bestehende Text erhält folgende Fassung:
„1. Zu dieser Position gehören Kraftfahrzeuge, die
— sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen des
Fahrgestells, des Steuer- oder Bremssystems, des Motors usw. vorgenommen wurden,
— mindestens 30 Jahre alt sind und
— einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.
Kraftfahrzeuge gelten jedoch nicht als von geschichtlichem und völkerkundlichem Wert und werden
von dieser Position ausgeschlossen, wenn die zuständigen Behörden feststellen, dass sie keinen
wichtigen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften dokumentieren oder
keinen Abschnitt dieser Entwicklung veranschaulichen können.
Zusätzlich müssen diese Fahrzeuge die für die Aufnahme in eine Sammlung erforderlichen Eigenschaften
aufweisen:
— Sie müssen verhältnismäßig selten sein,
— sie dürfen normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Verwendungszweck gemäß benutzt werden,
— sie müssen Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen
Gebrauchsgegenständen sein und
— sie müssen einen hohen Wert haben.
2. Zu dieser Position gehören auch Sammlungsstücke von geschichtlichem Wert:
a) Kraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich bei einem geschichtlichen
Ereignis im Einsatz waren;
C 272/8 DE Amtsblatt der Europäischen Union 13.11.2009
( 1 ) ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1.
( 2 ) ABl. C 133 vom 30.5.2008, S. 1.
b) Rennkraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich ausschließlich
für den Motorsport entworfen, gebaut und verwendet worden sind und bei angesehenen nationalen
und internationalen Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge errungen haben.
3. Waren, die als Teile und Zubehör für die oben aufgeführten Kraftfahrzeuge verwendet werden,
werden in diese Position eingereiht, wenn sie selbst Sammlungsstücke darstellen, unabhängig
davon, ob sie in ein solches Fahrzeug eingebaut werden sollen oder nicht.
Der Nachweis kann durch geeignete Unterlagen erbracht werden, z. B. durch Lexika oder Fachbücher
oder durch Gutachten anerkannter Sachverständiger.
Die vorstehenden Erläuterungen gelten sinngemäß auch für Krafträder.
Nachahmungen sind stets ausgeschlossen (im Allgemeinen Kapitel 87).“
13.11.2009 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 272/9
ich hatte ja in dem Las-Vegas-Versteigerungs-Fred darauf aufmerksam gemacht, dass für Motorräder (und Kraftfahrzeuge), die älter als Bj 1950 sind, beim Import aus Drittländern (ausserhalb der EU) automatisch ein reduzierter Abgabensatz von 7% zum tragen kommt. Dies ist seit Mitte Novemer nun nicht mehr so ! Die EU Bestimmungen wurden dahin gehend geändert, dass Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, nunmehr Zusatzbedingungen erfüllen müssen. Den Text der Bestimmung habe ich angehängt. Dies wird nach meiner Einschätzung dazu führen, dass die wenigsten Fahrzeuge noch mit dem reduzierten Satz belegt werden.
Ich habe gerade noch Glück gehabt und konnte letzte Woche noch ein Motorrad, Bj 30 aus USA zu dem reduzierten Einfuhrsatz importieren. Die Angabe des Zolldeklaranten, dass das Motorrad wohl nicht mehr fahrbereit sei, hat hier wohl geholfen.[grin] Ich habe vorsichtshalber nicht weiter gefragt, was denn nun genau zu dem reduzierten Satz geführt hat.
Man sollte also bei der Kalkulation, ob sich ein Import lohnt, vorsichtshalber die volle Einfuhrumsatzsteuer von 19% sowie den Zoll von 6% (über 250 ccm) einkalkulieren. Wenn es dann mit den reduzierten Satz von total 7% klappt, dann freut man sich um so mehr.
Thomas
MITTEILUNGEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION
KOMMISSION
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften
(2009/C 272/02)
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ( 1 ) werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften ( 2 ) wie folgt geändert
Seite 402:
9705 00 00 Zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke und Sammlungen; Sammlungsstücke von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem,
völkerkundlichem oder münzkundlichem Wert
Der bestehende Text erhält folgende Fassung:
„1. Zu dieser Position gehören Kraftfahrzeuge, die
— sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen des
Fahrgestells, des Steuer- oder Bremssystems, des Motors usw. vorgenommen wurden,
— mindestens 30 Jahre alt sind und
— einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.
Kraftfahrzeuge gelten jedoch nicht als von geschichtlichem und völkerkundlichem Wert und werden
von dieser Position ausgeschlossen, wenn die zuständigen Behörden feststellen, dass sie keinen
wichtigen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften dokumentieren oder
keinen Abschnitt dieser Entwicklung veranschaulichen können.
Zusätzlich müssen diese Fahrzeuge die für die Aufnahme in eine Sammlung erforderlichen Eigenschaften
aufweisen:
— Sie müssen verhältnismäßig selten sein,
— sie dürfen normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Verwendungszweck gemäß benutzt werden,
— sie müssen Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen
Gebrauchsgegenständen sein und
— sie müssen einen hohen Wert haben.
2. Zu dieser Position gehören auch Sammlungsstücke von geschichtlichem Wert:
a) Kraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich bei einem geschichtlichen
Ereignis im Einsatz waren;
C 272/8 DE Amtsblatt der Europäischen Union 13.11.2009
( 1 ) ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1.
( 2 ) ABl. C 133 vom 30.5.2008, S. 1.
b) Rennkraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich ausschließlich
für den Motorsport entworfen, gebaut und verwendet worden sind und bei angesehenen nationalen
und internationalen Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge errungen haben.
3. Waren, die als Teile und Zubehör für die oben aufgeführten Kraftfahrzeuge verwendet werden,
werden in diese Position eingereiht, wenn sie selbst Sammlungsstücke darstellen, unabhängig
davon, ob sie in ein solches Fahrzeug eingebaut werden sollen oder nicht.
Der Nachweis kann durch geeignete Unterlagen erbracht werden, z. B. durch Lexika oder Fachbücher
oder durch Gutachten anerkannter Sachverständiger.
Die vorstehenden Erläuterungen gelten sinngemäß auch für Krafträder.
Nachahmungen sind stets ausgeschlossen (im Allgemeinen Kapitel 87).“
13.11.2009 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 272/9
- rainer_aus_ulm
- Beiträge: 2373
- Registriert: 04.02.2007, 09:01
Re: Zollbestimmungen beim Import für Oldtimer geändert !
Ich sag`s doch:flh75 hat geschrieben:.....
Kraftfahrzeuge gelten jedoch nicht als von geschichtlichem und völkerkundlichem Wert und werden
von dieser Position ausgeschlossen, wenn die zuständigen Behörden feststellen, dass sie keinen
wichtigen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften dokumentieren oder
keinen Abschnitt dieser Entwicklung veranschaulichen können.
Zusätzlich müssen diese Fahrzeuge .....
Die verfluchte Mafia hat uns voll im Griff.
Gestern Internetsteuer, morgen Mobiltelefonsteuer .... ach warum nur habe ich Idiot nicht die blaue Pille genommen ?
rainer
Absoluter Premium-Babbelkopp. Schwafelweltmeister.
Alter Furz der gerne und oft den Faden verliert.
Alter Furz der gerne und oft den Faden verliert.
Re: Zollbestimmungen beim Import für Oldtimer geändert !
Moin,
unter diese EU-Richtlinie fallen wohl eher solche Granaten:
http://www.youtube.com/watch?v=huYjQBC3mKQ
Das riecht alles schon sehr nach "astreiner Lobbyarbeit" der Oldtimer-Verbände. Helfen tut sowas natürlich nur den paar "exclusiven"
Oldtimer-Händlern und deren nicht grad arme Klientel.
Irgend was läuft in unserem Land immer weiter aus dem Ruder!
Gruß!
Landmark
unter diese EU-Richtlinie fallen wohl eher solche Granaten:
http://www.youtube.com/watch?v=huYjQBC3mKQ
Das riecht alles schon sehr nach "astreiner Lobbyarbeit" der Oldtimer-Verbände. Helfen tut sowas natürlich nur den paar "exclusiven"
Oldtimer-Händlern und deren nicht grad arme Klientel.
Irgend was läuft in unserem Land immer weiter aus dem Ruder!
Gruß!
Landmark
Re: Zollbestimmungen beim Import für Oldtimer geändert !
Ja ich glaube auch, dass da in Brüssel (Mafia-) Leute sitzen, die den ganzen lieben langen Tag nix anderes machen, als darüber nachzudenken, wie sie den Liebhabern von altem, umgebautem amerikanischen Eisen das Leben schwer machen können.....
Mal im Ernst: Richtig wäre, dass solche Subventionen (denn nix anderes ist das) komplett abgeschafft werden. Und wenn ne Import-Karre dadurch zu teuer ist, dann bleibt sie halt in dem Land stehen, in dem sie steht.
Thomas
Mal im Ernst: Richtig wäre, dass solche Subventionen (denn nix anderes ist das) komplett abgeschafft werden. Und wenn ne Import-Karre dadurch zu teuer ist, dann bleibt sie halt in dem Land stehen, in dem sie steht.
Thomas
- rainer_aus_ulm
- Beiträge: 2373
- Registriert: 04.02.2007, 09:01
Re: Zollbestimmungen beim Import für Oldtimer geändert !
N`abend,
hmmm ... deshalb habe ich ja den Text hervorgehoben den ich hervorgehoben habe.
Wer legt den fest welches Mopped einen wichtigen Schritt der menschlichen Entwicklung darstellt ?
Der Zoll ?
Der TÜV ? Falls ja, ist die Kiste ja schon im Lande und demnach schon verzollt !
Das Papier 2009/C 272/02 sagt ja ... recognized experts ...
Die Clowns aus Dinkelsbühl ?
Die Leute die sich einen Ofen aus`m Amiland holen werden demnächst einfach 25% miteinkalkulieren und gut isses.
Was nervt ist:
Jeder der sich dafür tatsächlich interessiert wird diese 25% eben einkalkulieren und sich:
a) nicht dagegen wehren können
b) nicht dagegen wehren wollen (macht ja sowieso keinen Sinn)
Und die Arschgeigen v. TÜV machen sich noch wichtiger als sie wirklich sind (siehe TÜV-Report für 2009 ... viele, viele eingerissene Wischerblätter und so ... ist gleich Mangel ... ist gleich Terrorgefahr) und du darfst anhand v. Fotografien nachweisen das dieser Scheinwerfer damals auch verbaut worden ist ... Jessas.
Glaubt jemand im Ernst das der TÜV jetzt eine Taskforce "Oldtimer wichtig für die menschliche Entwicklung" einsetzen wird ?
Kohlemacherei.
Sonst nix.
Die Trüffel für die Euroschlampen müssen ja irgendwie bezahlt werden und Dinkelsbühl wird die Standgebühren verringern können !
Interessant ist ja wer diesen Mist verzapft hat ?
Steuerlich gesehn ist das ja ein Witz was da an Extras für die Hundesregierung rüberkommt ...
So. Wer kann denn sonst ein Interesse an diesem Müll haben ?
Bin ja mal gespannt ob demnächst ein neues Logo auf einer gewissen Webseite auftauchen wird ...
Chopper rules !
Kaplan Rainer und sein Wort zum Montag
hmmm ... deshalb habe ich ja den Text hervorgehoben den ich hervorgehoben habe.
Wer legt den fest welches Mopped einen wichtigen Schritt der menschlichen Entwicklung darstellt ?
Der Zoll ?
Der TÜV ? Falls ja, ist die Kiste ja schon im Lande und demnach schon verzollt !
Das Papier 2009/C 272/02 sagt ja ... recognized experts ...
Die Clowns aus Dinkelsbühl ?
Die Leute die sich einen Ofen aus`m Amiland holen werden demnächst einfach 25% miteinkalkulieren und gut isses.
Was nervt ist:
Jeder der sich dafür tatsächlich interessiert wird diese 25% eben einkalkulieren und sich:
a) nicht dagegen wehren können
b) nicht dagegen wehren wollen (macht ja sowieso keinen Sinn)
Und die Arschgeigen v. TÜV machen sich noch wichtiger als sie wirklich sind (siehe TÜV-Report für 2009 ... viele, viele eingerissene Wischerblätter und so ... ist gleich Mangel ... ist gleich Terrorgefahr) und du darfst anhand v. Fotografien nachweisen das dieser Scheinwerfer damals auch verbaut worden ist ... Jessas.
Glaubt jemand im Ernst das der TÜV jetzt eine Taskforce "Oldtimer wichtig für die menschliche Entwicklung" einsetzen wird ?
Kohlemacherei.
Sonst nix.
Die Trüffel für die Euroschlampen müssen ja irgendwie bezahlt werden und Dinkelsbühl wird die Standgebühren verringern können !
Interessant ist ja wer diesen Mist verzapft hat ?
Steuerlich gesehn ist das ja ein Witz was da an Extras für die Hundesregierung rüberkommt ...
So. Wer kann denn sonst ein Interesse an diesem Müll haben ?
Bin ja mal gespannt ob demnächst ein neues Logo auf einer gewissen Webseite auftauchen wird ...
Chopper rules !
Kaplan Rainer und sein Wort zum Montag
Absoluter Premium-Babbelkopp. Schwafelweltmeister.
Alter Furz der gerne und oft den Faden verliert.
Alter Furz der gerne und oft den Faden verliert.
Re: Zollbestimmungen beim Import für Oldtimer geändert !
Rainer,
dann sind wir uns ja einig: Abschaffen den reduzierten Satz. Eh alles dummes Zeug mit den Subventionen.
Dinkelsbühl schafft die Standgebühr übrigens komplett ab....
Thomas
dann sind wir uns ja einig: Abschaffen den reduzierten Satz. Eh alles dummes Zeug mit den Subventionen.
Dinkelsbühl schafft die Standgebühr übrigens komplett ab....
Thomas
- rainer_aus_ulm
- Beiträge: 2373
- Registriert: 04.02.2007, 09:01
Re: Zollbestimmungen beim Import für Oldtimer geändert !
flh75 hat geschrieben: Dinkelsbühl schafft die Standgebühr übrigens komplett ab....![]()
rainer
Absoluter Premium-Babbelkopp. Schwafelweltmeister.
Alter Furz der gerne und oft den Faden verliert.
Alter Furz der gerne und oft den Faden verliert.
Re: Zollbestimmungen beim Import für Oldtimer geändert !
Moin.
Kleines Gedankenspiel für die besinnliche Zeit.
Nach Jahrhunderten der "bürgernahen" Bürokratie, wie wir sie kennen, wird unerwartet und vor allem ungeplant, eben aus Versehen, der Punkt erreicht, an dem Alles zu aller Zufriedenheit optimal geregelt ist.
Das Paragrafen 42 halt.
Kein Mensch und vor allem kein Bürger, hat mehr irgendwelche bürokratischen Probleme und keiner ist auch mehr genervt.
Alle Bürger haben ein Gefühl von - "Jetzt passt das."
Man sollte doch glauben, dass das das (Wouw Das-Drilling hatte ich auch noch nie) Ziel der Bürokratie und ihrer permanenten Veränderungen sei.
(Klar ist das das nicht deren Ziel ist, sondern eine Legitimation durch das Verfahren angestrebt wird - und dazu muss das Verfahren ziel- und endlos sein! -->
http://de.wikipedia.org/wiki/Legitimati ... _Verfahren)
Nur was wäre, wenn dieser utopische Moment eintreten würde?
Würde man es überhaupt merken?
Und was wären die Konsequenzen?
Würden wir es ertragen, wenn die gesamte Bürokratie dann sagen würde:
"Gut ist,, wir haben unser Ziel erreicht und machen Pause, wir machen nun mal ein Jahr (nennen wir es ruhig Sabbat-Jahr) nichts mehr und gucken ob danach wieder was an Neuregelungen nötig ist. Bei voller Bezahlung, weil ja alle Bürger (die jetzt ja dauernd meckern) froh sein müssten, das der optimale Zustand möglichst lange unverändert bleibt."
Das Gebrüll möchte ich dann aber mal hören, wenn das Beamten-Pack zugibt sich für das angesagte "Nichtarbeiten" im Sinne der Bürger (was an dem einem optimalen Punkt ja sein würde) weiter allimentieren zu lassen.
Daher, weil man sie NICHT weiter bezahlen würde für das angesagte Nichtstuen, "arbeiten" (regeln) die endlos und ohne Ziel oder Verstand weiter.
Nur unsere Einstellung zu den Dingen treibt das alles an - und ist daher genau das was wir verdienen.
Das Verändern für sich, ist der gewünschte Zustand und selbst eine optimale Regelung MUSS wieder verändert werden, da sonst die eigene Legitimation gefährdet ist und der Bürger merken könnte, das der "Kaiser keine Kleider" trägt, ähh der Beamte keine sinnvolle Aufgabe wahrnimmt.
Wer hier von uns hat den die optimale Harley und will nichts mehr verändern?
Hä?
Irgendwas muss doch immer noch gemacht werden, um weiter ein legitimer Schraubär zu bleiben - auch wenn der Hocker optimal läuft (Zitat Holgi: "Aber an Vergaser muss ich noch bei!").
Für alle die es interessiert.
Ich lese meinen Kindern und meiner Frau dies hier dieses Jahr wieder mal als Weihnachtsgeschichte vor.
Und sie werden es wieder lieben ;-).
Kurz und knackig und vor allen non-stop aktuell seit der Niederschrift.
http://www.maerchen.net/classic/a-k_kleider.htm
Vorweihnachtlicher Gruß. Maruski
Kleines Gedankenspiel für die besinnliche Zeit.
Nach Jahrhunderten der "bürgernahen" Bürokratie, wie wir sie kennen, wird unerwartet und vor allem ungeplant, eben aus Versehen, der Punkt erreicht, an dem Alles zu aller Zufriedenheit optimal geregelt ist.
Das Paragrafen 42 halt.
Kein Mensch und vor allem kein Bürger, hat mehr irgendwelche bürokratischen Probleme und keiner ist auch mehr genervt.
Alle Bürger haben ein Gefühl von - "Jetzt passt das."
Man sollte doch glauben, dass das das (Wouw Das-Drilling hatte ich auch noch nie) Ziel der Bürokratie und ihrer permanenten Veränderungen sei.
(Klar ist das das nicht deren Ziel ist, sondern eine Legitimation durch das Verfahren angestrebt wird - und dazu muss das Verfahren ziel- und endlos sein! -->
http://de.wikipedia.org/wiki/Legitimati ... _Verfahren)
Nur was wäre, wenn dieser utopische Moment eintreten würde?
Würde man es überhaupt merken?
Und was wären die Konsequenzen?
Würden wir es ertragen, wenn die gesamte Bürokratie dann sagen würde:
"Gut ist,, wir haben unser Ziel erreicht und machen Pause, wir machen nun mal ein Jahr (nennen wir es ruhig Sabbat-Jahr) nichts mehr und gucken ob danach wieder was an Neuregelungen nötig ist. Bei voller Bezahlung, weil ja alle Bürger (die jetzt ja dauernd meckern) froh sein müssten, das der optimale Zustand möglichst lange unverändert bleibt."
Das Gebrüll möchte ich dann aber mal hören, wenn das Beamten-Pack zugibt sich für das angesagte "Nichtarbeiten" im Sinne der Bürger (was an dem einem optimalen Punkt ja sein würde) weiter allimentieren zu lassen.
Daher, weil man sie NICHT weiter bezahlen würde für das angesagte Nichtstuen, "arbeiten" (regeln) die endlos und ohne Ziel oder Verstand weiter.
Nur unsere Einstellung zu den Dingen treibt das alles an - und ist daher genau das was wir verdienen.
Das Verändern für sich, ist der gewünschte Zustand und selbst eine optimale Regelung MUSS wieder verändert werden, da sonst die eigene Legitimation gefährdet ist und der Bürger merken könnte, das der "Kaiser keine Kleider" trägt, ähh der Beamte keine sinnvolle Aufgabe wahrnimmt.
Wer hier von uns hat den die optimale Harley und will nichts mehr verändern?
Hä?
Irgendwas muss doch immer noch gemacht werden, um weiter ein legitimer Schraubär zu bleiben - auch wenn der Hocker optimal läuft (Zitat Holgi: "Aber an Vergaser muss ich noch bei!").
Für alle die es interessiert.
Ich lese meinen Kindern und meiner Frau dies hier dieses Jahr wieder mal als Weihnachtsgeschichte vor.
Und sie werden es wieder lieben ;-).
Kurz und knackig und vor allen non-stop aktuell seit der Niederschrift.
http://www.maerchen.net/classic/a-k_kleider.htm
Vorweihnachtlicher Gruß. Maruski
79er FX1200; SR500; RM-Z250; RM-Z 450
Despite the high cost of living, it remains popular.
www.planetrock.com
Despite the high cost of living, it remains popular.
www.planetrock.com
Re: Zollbestimmungen beim Import für Oldtimer geändert !
...ich hatte es schon befürchtet. Ich klink mich dann hier mal aus.
Thomas
Thomas
Re: Zollbestimmungen beim Import für Oldtimer geändert !
Hi Maruski!
Eine Bürokratie kann sich sicherlich gut mit sich selber beschäftigen und dennoch, sie reagiert stetig auf die Veränderung im Laufe der Zeit.
Ein Mann ging vor die Stadt und rief: "Zeit, stehe still!" Da kam ein anderer Mann des Weges, zog seinen Degen und stach ihn dem Mann durch den Bauch. Zu dem Toten sprach er: "Wer die Veränderung im Laufe der Zeit nicht will, der will das Leben nicht. Denn das Prinzip der Zeit ist die Veränderung des Lebens. Nur die Toten erfahren keine Veränderung mehr."
Dann ging er weiter.
Gruß, Christian
Eine Bürokratie kann sich sicherlich gut mit sich selber beschäftigen und dennoch, sie reagiert stetig auf die Veränderung im Laufe der Zeit.
Ein Mann ging vor die Stadt und rief: "Zeit, stehe still!" Da kam ein anderer Mann des Weges, zog seinen Degen und stach ihn dem Mann durch den Bauch. Zu dem Toten sprach er: "Wer die Veränderung im Laufe der Zeit nicht will, der will das Leben nicht. Denn das Prinzip der Zeit ist die Veränderung des Lebens. Nur die Toten erfahren keine Veränderung mehr."
Dann ging er weiter.
Gruß, Christian
Lieber nen Shovel-Vibrator als nen TC-Staubsauger
Kicker rules!
Kicker rules!
Re: Zollbestimmungen beim Import für Oldtimer geändert !
So so Christian,
wie ist es denn dann wohl mit zeitgemäßen Änderungen an unseren Moppeds...
wie ist es denn dann wohl mit zeitgemäßen Änderungen an unseren Moppeds...
Re: Zollbestimmungen beim Import für Oldtimer geändert !
flh75 hat geschrieben:Moin,
ich hatte ja in dem Las-Vegas-Versteigerungs-Fred darauf aufmerksam gemacht, dass für Motorräder (und Kraftfahrzeuge), die älter als Bj 1950 sind, beim Import aus Drittländern (ausserhalb der EU) automatisch ein reduzierter Abgabensatz von 7% zum tragen kommt. Dies ist seit Mitte Novemer nun nicht mehr so ! Die EU Bestimmungen wurden dahin gehend geändert, dass Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, nunmehr Zusatzbedingungen erfüllen müssen. Den Text der Bestimmung habe ich angehängt. Dies wird nach meiner Einschätzung dazu führen, dass die wenigsten Fahrzeuge noch mit dem reduzierten Satz belegt werden.
Ich habe gerade noch Glück gehabt und konnte letzte Woche noch ein Motorrad, Bj 30 aus USA zu dem reduzierten Einfuhrsatz importieren. Die Angabe des Zolldeklaranten, dass das Motorrad wohl nicht mehr fahrbereit sei, hat hier wohl geholfen.[grin] Ich habe vorsichtshalber nicht weiter gefragt, was denn nun genau zu dem reduzierten Satz geführt hat.
Man sollte also bei der Kalkulation, ob sich ein Import lohnt, vorsichtshalber die volle Einfuhrumsatzsteuer von 19% sowie den Zoll von 6% (über 250 ccm) einkalkulieren. Wenn es dann mit den reduzierten Satz von total 7% klappt, dann freut man sich um so mehr.
Thomas
MITTEILUNGEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION
KOMMISSION
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften
(2009/C 272/02)
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ( 1 ) werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften ( 2 ) wie folgt geändert
Seite 402:
9705 00 00 Zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke und Sammlungen; Sammlungsstücke von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem,
völkerkundlichem oder münzkundlichem Wert
Der bestehende Text erhält folgende Fassung:
„1. Zu dieser Position gehören Kraftfahrzeuge, die
— sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen des
Fahrgestells, des Steuer- oder Bremssystems, des Motors usw. vorgenommen wurden,
— mindestens 30 Jahre alt sind und
— einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.
Kraftfahrzeuge gelten jedoch nicht als von geschichtlichem und völkerkundlichem Wert und werden
von dieser Position ausgeschlossen, wenn die zuständigen Behörden feststellen, dass sie keinen
wichtigen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften dokumentieren oder
keinen Abschnitt dieser Entwicklung veranschaulichen können.
Zusätzlich müssen diese Fahrzeuge die für die Aufnahme in eine Sammlung erforderlichen Eigenschaften
aufweisen:
— Sie müssen verhältnismäßig selten sein,
— sie dürfen normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Verwendungszweck gemäß benutzt werden,
— sie müssen Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen
Gebrauchsgegenständen sein und
— sie müssen einen hohen Wert haben.
2. Zu dieser Position gehören auch Sammlungsstücke von geschichtlichem Wert:
a) Kraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich bei einem geschichtlichen
Ereignis im Einsatz waren;
C 272/8 DE Amtsblatt der Europäischen Union 13.11.2009
( 1 ) ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1.
( 2 ) ABl. C 133 vom 30.5.2008, S. 1.
b) Rennkraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich ausschließlich
für den Motorsport entworfen, gebaut und verwendet worden sind und bei angesehenen nationalen
und internationalen Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge errungen haben.
3. Waren, die als Teile und Zubehör für die oben aufgeführten Kraftfahrzeuge verwendet werden,
werden in diese Position eingereiht, wenn sie selbst Sammlungsstücke darstellen, unabhängig
davon, ob sie in ein solches Fahrzeug eingebaut werden sollen oder nicht.
Der Nachweis kann durch geeignete Unterlagen erbracht werden, z. B. durch Lexika oder Fachbücher
oder durch Gutachten anerkannter Sachverständiger.
Die vorstehenden Erläuterungen gelten sinngemäß auch für Krafträder.
Nachahmungen sind stets ausgeschlossen (im Allgemeinen Kapitel 87).“
13.11.2009 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 272/9
Moin,
sowie es aussieht wurden die oben genannten Klauseln jetzt von der EU entschärft. Es gab wohl in den einzelnen EU-Staaten höchst unterschiedliche Auslegungen der Verordnung, wurde (dem Hörensagen nach) z.B. in NL sehr viel großzügiger gehandhabt als in Deutschland.
So wie ich es verstehe entfallen die im obrigen Text rot hinterlegten Passagen. D.h. Import-Fahrzeuge (von außerhalb EU) die älter als dreizig Jahre alt sind und sich im Originalzustand (Restaurierungen und Instandsetzungen sind erlaubt jedoch keine Umbauten) befindet, könnten in den "Genuss" der Zollfreiheit und des verminderten Mwst.-Satz kommen.
Hier ein Link zu einem Artikel dazu: http://amicale-citroen.de/2013/vereinfa ... -oldtimer/
Gruß
Landmark
„Ich denke nicht, dass meine Lieder alle so traurig sind. Ich habe ein paar, die nicht traurig sind – die sind nur hoffnungslos.“ – Townes Van Zandt
-
https://www.youtube.com/watch?v=A6lXAGli3JU
-
https://www.youtube.com/watch?v=A6lXAGli3JU
Re: Zollbestimmungen beim Import für Oldtimer geändert !
Was für einen Uralt Fred hast Du da hochgeholt
Über Rotterdam importiert bezahlst Du für Oldtimer (wieder in Kraft getreten seit 1.7.2012!!) 6% MWSt und keinen Zoll
Und der EU sei's gedankt, müssen importierte Waren nur einmal verzollt werden. Somit kann der deutsche Fiskus nicht nochmal zuschlagen und somit lohnt sich die Einfuhr von Oldtimern endlich wieder
netter Link hierzu -> http://www.carsfromusa.de/importkalkulator/
Über Rotterdam importiert bezahlst Du für Oldtimer (wieder in Kraft getreten seit 1.7.2012!!) 6% MWSt und keinen Zoll
Und der EU sei's gedankt, müssen importierte Waren nur einmal verzollt werden. Somit kann der deutsche Fiskus nicht nochmal zuschlagen und somit lohnt sich die Einfuhr von Oldtimern endlich wieder
netter Link hierzu -> http://www.carsfromusa.de/importkalkulator/
Der Weg ist das Ziel
- kickstartworks
- Beiträge: 1214
- Registriert: 22.10.2008, 08:08
- Wohnort: Rutesheim
- Kontaktdaten:
Re: Zollbestimmungen beim Import für Oldtimer geändert !
genau
heut kommt unser shopvan nach hause :
http://www.flickr.com/photos/74442029@N ... 891775485/
lachen ond zwaaien richtung deutsche behörden
gruss vom zottel
heut kommt unser shopvan nach hause :
http://www.flickr.com/photos/74442029@N ... 891775485/
lachen ond zwaaien richtung deutsche behörden
gruss vom zottel
Re: Zollbestimmungen beim Import für Oldtimer geändert !
Schönes Teil, könnte mir auch gefallen.
So was findet man aber auch selten
Snake
So was findet man aber auch selten
Snake
Gruß Snake