Hi trybear,
von Rechtsfolgen, -Beratung und sowas habe ich noch nie irgend eine Ahnung gehabt. Aber wir haben mal in der Berufsschule und im Kommunionunterricht gelernt, dass das, was man sagt und anbietet, stimmen muss. Wenn nicht, hat man sich entweder geirrt oder man hat gelogen. Wenn man sich geirrt hat, genügt es, den Schaden wieder gut zu machen. Wenn man gelogen hat, kommt der liebe Staat und bestraft den Schelm, damit wir das nicht selber müssen. - Ist doch nett von dem Staat.
In dem Angebot steht:
"Harley Davidson Trittbrettanlage Trittbretteranlage
Softail Trittbretter, Twincam, Vorverlegte
Artikelzustand: Neu
Original Harley Davidson Trittbrettanlage für Softail TwinCam Modelle [...] welche von einer Neumaschine (Harley Davidson Fat Boy) stammt und nie im Einsatz war. Ebenso ist der dazugehörige Seitenständer Gegenstand der Auktion.
Privatverkauf ohne Gewährleistung und oder Rücknahme."
... dazu gibts ein Paar Fotos.
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Nun zur Erklärung der von dem Verkäufer verwendeten Ausdrücke.
Beratung für die Sprache Deutsch dürfte ich hier sehr wohl anbieten, wenn Werbung im Shovel-Forum nicht ausdrücklich unerwünscht wäre.
"Gewährleistung" ist heute völlig uninteressant, das gabs vielleicht mal, bevor der gute Junge "für ein paar Jahre ins Ausland gegangen" ist. Ein privater Verkäufer darf die "Sachmängelhaftung" ausschließen. Das wird er wohl gemeint haben.
Das Geraffel ist nicht neu! Er sagt selbst, warum das so ist: Es war schon mal montiert und er hat es von einem Motorrad abgebaut. Nach der E-Bay-Begriffsbestimmung von "neu" muss es auch nicht wirklich neu sein. Einigermaßen neu, ohne deutliche Gebrauchsspuren reicht dort völlig aus. Das Geraffel kommt dem Verkäufer wahrscheinlich so neu vor, weil er sich ganz sicher ist, dass es noch "nie im Einsatz" war. Flugrost ober Abnutzungserscheinungen dürfen trotzdem nicht sein.
Genaugenommen heißt das nicht einmal, dass es unbenutzt sein muss: Der
"Einsatz" hat etwas mit der
"bestimmungsgemäßen Verwendung" zu tun und könnte bedeuten, dass das Ding im Straßenverkehr, auf einem Übungsplatz, während einer Vorführung, auf einem Prüfstand oder auf ähnliche Weise benutzt worden wäre. (vgl. auch "Im Einsatz" als feststehender militärischer Ausdruck)
"Nicht im Einsatz" heißt im Umkehrschluss, dass es z. B. an einer Ausstellungsmaschine montiert gewesen sein darf. Wenn sich dort einer draufsetzt, ist das Geraffel auch dann nicht im Einsatz, wenn er ein paar Mal auf den Bremshebel gedrückt hat. Es gehört zur bestimmungsgemäßen Verwendung, während der Fahrt seine Füße auf den Brettchen abzustützen und zum Bremsen mit dem Hebel den Bremszylinder zu betätigen. Im Showroom ein paar Mal hin und her bewegt zu werden, ist kein Einsatz im Sinne der bestimmungsgemäßen Verwendung.
Ganz anders ist die
bestimmungsgemäße Verwendung des Seitenständers. Der wird bestimmungsgemäß verwendet, ist im Einsatz, wenn das Mopped auf dem Ständer gestanden hat. Dazu ist ist es logischerweise nicht nötig, dass das Ding jemals die frische Luft gesehen hat. Ein paar Kratzspuren unten am Ständer würden zeigen, dass der Ständer
offensichtlich(!) im Einsatz war.
Wenn das Geraffel anders ist, als beschrieben oder abgebildet, hat er sich geirrt oder gelogen. Dass sich ein Lügner auf die Hinterbeine stellt und ruft "ich wars nicht, das stimmt nicht, ich will doch nur ein bisschen Geld von Dir", ist nicht sonderlich überraschend. Welche Rechtsfolgen das alles haben könnte, sollte man dann mit einem Anwalt besprechen. Es gibt so Sachen, wie Nachbesserung, Ersatzlieferung, Wandlung, Betrug, usw. Wenn Du öfter bei E-Bay kaufst, hast Du sicherlich eine gute Rechtschutzversicherung
have a nice day, so long
rouleur