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Blinker an der Schwinge verbauen

Verfasst: 14.02.2010, 20:53
von Socker
Hallo zusammen,

ich würde meine hinteren Blinker gerne an die Schwinge basteln.

Habe einige Ansprüche der Grauen Mafia gefunden. Also Höhe und Breite passen.

Gibts da noch mehr Regeln (glaub mal irgendwo was mit Winkeln und Ausleuchtung oder son Quark gesehen zuhaben) oder weiß einer von Euch ob der TÜV was dagegen hat?

Guude Socker

Re: Blinker an der Schwinge verbauen

Verfasst: 14.02.2010, 22:02
von harris
Hallo Socker,

hab hier das TÜV Buch Motorrad liegen, da stehen ein paar Angaben drin.
Bis ich das abgetippt habe bei meinem Schreibstil schlafe ich schon.
Es ist mir allerdings nicht so ganz klar was die da wollen.
Soll ich Dir das morgen aufs Fax legen?

Nur mal ein Auszug daraus:

Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den hinteren Blinkern mindestens 12 cm, bei den vorderen Blinkern mindestens 17 cm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 10 cm betragen.

Am besten Buch besorgen, stehen noch mehr so Infos drin.

Gruß Harris

Re: Blinker an der Schwinge verbauen

Verfasst: 15.02.2010, 06:36
von Socker
Aaaaalles klar. Danke für das Angebot mit dem faxen, habe leider kein Fax.

Vielleicht sollte ich mir mal das Buch besorgen, kann ja nicht schaden. Grazie für den Tip.

Gruß Socker

Re: Blinker an der Schwinge verbauen

Verfasst: 15.02.2010, 11:04
von Socker
Habe bei TÜV angerufen... 8)

Also an der Schwinge geht wohl nicht, weil er meinte die Blinker dürfen nicht an bewegliche Teile gebaut werden... wie das dann bei einem mitschwingendem Fender gehen soll wusste er auch nicht. Egal.

Dazu kommt noch die Sichtbarkeit von 80°


Gruß
Socker

Re: Blinker an der Schwinge verbauen

Verfasst: 15.02.2010, 11:58
von shovelfauli
Socker hat geschrieben: Also an der Schwinge geht wohl nicht, weil er meinte die Blinker dürfen nicht an bewegliche Teile gebaut werden...
das gilt erst ab EZ 1.1.87

Socker hat geschrieben: Dazu kommt noch die Sichtbarkeit von 80°
Sichtbarkeit von 80° ? wo hat der das her? Steht nichts davon im Buch. :roll:
Gilt das auch für die abgewandte Seite?
Ok, zur hingewandten Seite ist das doch auch an der Schwinge gegeben, für die gegenüberliegende Seite ist das ja wohl ein schlechter Scherz! Wie soll denn das z.B. bei Lenkerendenblinkern funktionieren?

Hast du ihm das Datum der EZ genannt?

Gruß
Fauli

Re: Blinker an der Schwinge verbauen

Verfasst: 15.02.2010, 12:31
von Socker
Nein, über das Baujahr habe ich nichts gesagt.

Ich hake nochmal nach...

Re: Blinker an der Schwinge verbauen

Verfasst: 15.02.2010, 14:32
von Otter
Also von den 80° hab ich auch bisher noch nichts gehört.
Soviel ich weiß, sind das 5° für die gegenüberliegende Seite.
Mindesthöhe sind 35 cm, aber das wirst du schon wissen.

Gruß Otter

Re: Blinker an der Schwinge verbauen

Verfasst: 15.02.2010, 14:48
von volksrod
genaugenommen ist der lenker und die gabel auch ein bewegliches teil (und wenn es nicht steht ist eigentlich das gesammte bike beweglich :shock: ) . meinen tüver hat es seinerzeit nicht interessiert das die blinker hinten an der schwinge waren.
wenn sich der kollege so affig hat würde ich mit ihm nix zu tun haben wollen.
mike

Re: Blinker an der Schwinge verbauen

Verfasst: 15.02.2010, 14:55
von Socker
Ich hab nochmal nachgefragt. Er ging von einem neuen Baujahr aus. Das mit den beweglichen Teilen hat sich damit erledigt. Den Rest muss er erst nachlesen, hat er nicht im Kopf gehabt.

Egal, ich versuche es einfach.

Danke und Gruß

Socker

Re: Blinker an der Schwinge verbauen

Verfasst: 15.02.2010, 18:52
von max--
Hallo,
ich glaube, Du willst Deine Blinker ähnlich wie auf dem Foto montieren.
Die Auspuffanlage verdeckt hier das seitliche Sichtfeld, wird so aber nur auf abgeriegelter Rennstrecke gefahren.

Bild


So bin ich ein paar Jahre herumgefahren, bis mich das Gemaule der TÜVler völlig gernervt hat. Einer wollte entstempeln, einer hat die Abnahme (ohne Bezahlung) verweigert, manche haben die HU abgenommen - aber alle haben gemault.

Zur Rechtslage:
Alle vorgeschriebenen Abstände und Sichtwinkel werden eingehalten. Allerdings ist die Definition der beweglichen Teile hier der Haken an der Sache. Blinker dürfen nicht an beweglichen Teilen montiert sein.
Nun die Frage, was bewegt sich im Fahrbetrieb? Der Rahmen oder die Schwinge? Eindeutig der Rahmen (oder bewegt der sich nur mehr als die Schwinge?). Komplizierte Sache also und dem Ingenieur anscheinend nicht einleuchtend. Und man will ja nicht, das wegen der Blinker das ganze Fahrzeug hochgenau in Augenschein genommen wird.
Bei der Rennleitung hatte ich mit obiger Argumentation übrigens deutlich weniger Schwierigkeiten als bei den Herrn in grau.

Fazit:
Wenn Du mit heulenden Männern kein Problem hast - mach es so, in den Knast kommst Du dafür nicht. Probleme sind allerdings vorprogrammiert.

mfg
max

Re: Blinker an der Schwinge verbauen

Verfasst: 15.02.2010, 19:25
von volksrod
also es bewegt sich definitiv der rahmen - aber da dieser hauptbaugruppe ist werden alle anderen teile als beweglich eingestuft. deinen blinker würde ich aber auch bemängeln, da kannst du selbigen auch hinter dem seitlichen kennzeichen anbringen :D
mike

Re: Blinker an der Schwinge verbauen

Verfasst: 15.02.2010, 19:43
von max--
volksrod hat geschrieben:deinen blinker würde ich aber auch bemängeln, da kannst du selbigen auch hinter dem seitlichen kennzeichen anbringen :D
mike
Deshalb schrobte ich ja auch - Auspuffanlage wegdenken!

mfg

Re: Blinker an der Schwinge verbauen

Verfasst: 15.02.2010, 19:58
von Snoopydog42
Hi
Mir hat der grau kittel gesagt das der blinker aus eimem winkel von 35 grad zu sehn sein muß.
Das heißt wenn mann hinten steht 1 meter weg 35 grad schritt nach links dann muß der rechte blinker noch zu sehn sein und glaube sieht schlecht aus
wenn an der schwinge montiert = Betriebserlaubnis ?

Re: Blinker an der Schwinge verbauen

Verfasst: 15.02.2010, 20:24
von Socker
Mein Auspuff stört die Sicht nicht.

Re: Blinker an der Schwinge verbauen

Verfasst: 16.02.2010, 02:35
von Otter
Hallo Socker,

hab jetzt mal ein wenig rumgesucht und nach den Bestimmungen kannst du das mit den Blinkern an der Schwinge vergessen.
Zumindest wenn du es legal machen willst... :twisted:

Die Sichtbarkeitsvorschriften sehen nach der StVZO folgendermaßen aus:

für Lenkerendenblinker
Von vorne: 45° nach aussen und 10° nach innen
Von hinten: 60° nach aussen und 5° nach innen

für vordere Blinker
80° nach aussen und 45° nach innen

für hintere Blinker
80° nach aussen und 45° nach innen


Die Winkel werden jeweils vom Blinkerglas aus zur Längsachse des Motorrads gerechnet.
Wenn noch was unklar ist, kann ich auch ne Skizze machen… :wink:

Gruß Otter