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Beurteilung eines Verkehrsunfalls erbeten

Verfasst: 10.11.2010, 16:55
von Christian
Hallo Leute,

meine nette Nachbarin hatte gestern mit ihrem Roller einen Unfall: Sie wollte an einem am rechten Straßenrand fast stehendem Auto links vorbeifahren. Als sie auf gleicher Höhe mit dem Auto war zog die Fahrerin des Autos - angeblich zum Wenden - ohne zu blinken plötzlich links rüber und: Peng.

Roller Schrott, Nachbarin verbeult.

Die Grünweissen haben dann völlig demokratisch beiden (!) einen Strafzettel verpasst, nachdem sie zuerst meiner Nachbarain die Alleinschuld gegeben haben!!! Die Autofahrerin hat natürlich behauptet, sie hätte geblinkt. Die Verkehrslage auf der Straße ist so, dass man kaum 40 Sachen fahren kann, dazu ist die Straße zu kurz, zu schief, zu uneben zu schlecht gepflastert.

Kann jemand - vielleicht aus eigener Erfahrung - mal eine Einschätzung geben, wie das verkehrsrechtlich zu beurteilen ist?

Ich meine:
Egal, ob man einen Blinker setzt oder nicht, man kann nicht einfach links rüberziehen und nen anderen umplätten. Blinkersetzen ist kein Freischein für Blinde-Kuh-Fahren.

Danke und Gruß, Christian

Re: Beurteilung eines Verkehrsunfalls erbeten

Verfasst: 10.11.2010, 17:18
von SuperGauzy
Das kommt drauf an was die Bulletten auf den blauen Wisch geschrieben haben.
Ich hatte auch schon mal das große Glück, dass mir einer auf einem Parkplatz rückwärts reingefahren ist, weil der einparken wollte, aber nicht in seinen rechten Außenspiegel geschaut hat, da stand ich nämlich mit meinem Auto und stand voll auf der Hupe, weil ich seine Stoßstange schon in meinem Kotflügel gesehen habe. Der Penner hat´s aber nicht mitgekriegt und ist mir reingesemmelt. Ich war der Meinung, dass ich NICHT Schuld hätte, weil ich schliesslich schon stand und gehupt habe. Die Pfeifen haben aber irgendwelche Paragraphen auf ihren Unfallbogen gemalt, die man als normaler Verkehrsteilnehmer nicht kennt. Mein Anwalt (ich hab ´ne Verkehrsrechtschutz) meinte dann, dass da wohl jeder auf seinem Schaden kleben bleibt, weil die Tröten das so auf ihren Zettel geschrieben haben. Ganz schön KACKE, denn so war´s dann auch!

Re: Beurteilung eines Verkehrsunfalls erbeten

Verfasst: 10.11.2010, 17:36
von Landmark
Moin,

wenn die Gute verletzt ist steht ja auch ein Schmerzensgeld und bei Verdienstausfall u.ä. ein Schadenersatz im Raum.
Sie sollte auf jeden Fall einen Anwalt kontaktieren und alles weitere mit dem absprechen. Der Sheriff vor Ort ist ja kein Richter und die Schuldfrage, grad bei Personenschäden sollte von "Fachpersonal" geklärt werden.

Gruß!

Landmark

Re: Beurteilung eines Verkehrsunfalls erbeten

Verfasst: 10.11.2010, 17:59
von YunLung
Hm. Rechtsbelehrung? Nö: Eigene Erfahrung und Meinung:

Ich bin mal einem älteren Herrn in die Seite gefahren, der grad von rechts aus einer Einfahrt rauskam und mir so die Vorfahrt auf der Straße nahm. Beide Autos totalschaden.
Der Herr behauptete, ich hätte so geblinkt, als wolle ich vor ihm nach rechts in die gleiche Einfahrt rein fahren.
Ich behautete natürlich das Gegenteil, was auch die Wahrheit war.
Nun stand die Sonne tief und hätte theoretisch in meinen Blinkern die Optik von "eingeschaltet" erwirken können...

Wie auch immer. Es stand Aussage gegen Aussage, da aber ich Vorfahrt hatte und mit einem solchen Verhalten nicht rechnen musste, hat der andere die volle Schuld zugewiesen bekommen.



Weiteres Beispiel, vielleicht interessanter:
Tatsächlich hat es sich so zugetragen, daß ich auf einer schmalen Landstraße (geklinkert, 100 km/h erlaubt) mit meinem alten T3 Bus mit etwa 70 unterwegs war. Die Landstraße machte mehrere 90° Kurven, die ich natürlich mit dem alten Bulli nicht besonders schnell nahm.
Und so kam es, dass mich mehrere Minuten lang ein Opel Astra von hinten bedrängte und konkret mit dichtem auffahren, Lichthupe und hektischen Wedelbewegungen von Händen und Auto dazu bewegen wollte zur Seite oder schneller zu fahren.
Ich bin dann kurzerhand direkt nach einer 90° Kurve stumpf auf die Bremse gestiegen (bis zum Stillstand - von uns beiden). Der Astra hatte einen schicken Abdruck meiner Anhängerkugel AUF seiner Motorhaube :mrgreen: .
Den Bullen hat er später gesagt, ich sei links rüber gezogen während er versucht hat zu überholen.
Warum auch immer er dann HINTEN rein gefahren ist mit so einem Affentempo hat die nicht interessiert.
Mein vermeintliches nach links ziehen ist einem Vorfahrtsverstoß gleichgesetzt. Ich habe ihm also in dem Moment die Vorfahrt genommen, die ein Überholender mitten im Überholvorgang hat.
Der Spaß war trotzdem auf meiner Seite... :mrgreen:

Zu deiner Nachbarin:

Faktisch ist es wohl so, dass das Vorbeifahren an einem rollenden Fahrzeug ÜBERHOLEN ist. Das Vorbeifahren an einem stehenden Auto ist ein Vorbeifahren.
Ich habe es (siehe oben) so erfahren, daß man als Überholender die Vorfahrt hat. Zumal man sich auf einer anderen Fahrspur befindet und der Überholte beim Wechsel der Fahrspur den Fahrzeugen auf der anderen Spur Vorrag gewähren muss.
Sollte die Tante im Auto nicht geblinkt haben, kann deine Nachbarin ja auch nicht mit einem solchen Verhalten gerechnet haben.
Da aber auch hier Aussage gegen Aussage steht, kann ich die Entscheidung, beiden eine Teilschuld zu geben, auch schon verstehen...


Gibts keine Zeugen??

Chrischan

Re: Beurteilung eines Verkehrsunfalls erbeten

Verfasst: 10.11.2010, 18:24
von rainer_aus_ulm
Hallo,

hmmm ... die Bullen können doch gar nicht wissen wie es
zum Unfall gekommen ist sondern nur daß es zum Unfall gekommen ist.
So etwas kann nur ein Gutachter.
Die Mädelz malen doch nur die Position der Fahrzeuge auf, evtl wird da was fotografiert und evtl vorhandene Bremsspuren vermessen und natürlich die Zeugenaussagen.
Danach bekommt jeder einen Strafzettel. Einmal für den Unfall und/oder daß die Maus auf der falschen Spur einen Unfall hatte ...
Kein Witz !

Prinzipiell glaube ich daß die Maus schlechte Karten hat denn es heißt klipp & klar daß du innerhalb geschlossener Ortschaften an fahrenden Fahrzeugen nicht überholen darfst sofern die Sachlage nicht klar ist.
Selbst eindeutige Überholmaneuver innerhalb geschlossener Ortschaften sind mit Vorsicht zu genießen .

Ich hatte vor ca 25 Jahren genau die selbe Art Unfall.
Die Alte war mit Fahrradgeschwindigkeit unterwegs und als ich genügend Sicht hatte, GAS! und just biegt die Kuh nach links ab (ohne zu blinken) und voll in mich rein.
Ich natürlich vor`n Kadi und zum Schluß musste jeder seinen eigenen Schaden tragen.
Den Richter hat es gar nicht interessiert ob die Autofahrerin geblinkt hat oder nicht:
" Du nix vorbeifahrä !
Selbst wenn die Alte nach rechts geblinkt hätte (um links abzubiegen) dürfen Sie innerhalb geschlossener Ortschaften nur überholen wenn sie eine Verkehrgefährdung gänzlich ausschließen können.
"
Poff.

rainer

Re: Beurteilung eines Verkehrsunfalls erbeten

Verfasst: 10.11.2010, 20:11
von Shovelheat
Ich hatte mal den selben Unfall. Allerdings mit PKW.

Der Abbiegende bekam eine Teilschuld (60%) wegen falschem Abbiegen (Nicht links eingeordnet)

Ich eine Teilschuld (40%) wegen Überholen bei unklarer Verkehrslage

Re: Beurteilung eines Verkehrsunfalls erbeten

Verfasst: 10.11.2010, 21:39
von Christian
Hallo Leute,

erst mal Danke für die Antworten.

Die Straßenlage ist ziemlich beschissen: Kein richtiger Bürgersteig, keine Fahrbahnbegrenzung, keine Bordsteinkante, wildes Parken, da kein richtiger Randstreifen, manche Haustüren gehen direkt auf die Straße, der teilweise vorhandene Gehweg ist weniger als eine Mülltonne (30 cm (!)) breit, die Straße selber ist max. 2,5 Meter breit, man kommt kaum aneinander vorbei und ne alte Stadtmauer aus dem Mittelalter steht da auch noch auf der einen Seite rum, dazu noch ein paar Hofausfahrten, Haustüren und Garagen auf der anderen Seite.
So, wie es aussah, war das Auto wohl schon soweit auf dem rechten Rand, dass sie auf dem kaum vorhandenen Gehweg fuhr. Wahrscheinlich wird sie das als Einleitung zum Wenden in der schmalen Straße deklarieren.

Zeugen gibt es leider nicht.

Sieht also nicht so gut für meine Nachbarin aus...

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass Blinken allein zum Abbiegen/Wenden ausreicht. Man muss doch auch nach Hinten/zur Seite schauen, ob da jemand ist. Ein gesetzter Blinker ist doch kein Freibrief für blindes Ausscheren.

Meine Nachbarin will sich wohl auch nen Anwalt nehmen und ich werd mir mal den Roller vornehmen, vielleicht geht ja noch was.

Gruß, Christian

Re: Beurteilung eines Verkehrsunfalls erbeten

Verfasst: 10.11.2010, 22:36
von Grisu
Hallo Christian
Es sind ja jetzt schon einige Beiträge geschrieben worden. Ich bin kein Anwalt und kein Richter. Aber: Deine Bekannte sollte auf jeden Fall Rechtsberaten lassen.
Fakt ist:
Ist ist als Fahrzeugführer immer auf schwächere Verkehrsteilnehmer zu achten. In dem Fall KFZ zum schwächerem Roller.
Fakt ist auch:
Als Abieger habe ich besondere Sorgfaltspflicht. Das heist ich muß als Abbieger ganz besonders vorsichtig sein. Immer wieder gern gesehen: Der Schulterblick.
Es kommt auch nicht auf das an, was Grün/Weis, jetzt Blau/Weis, auf den Wisch schreiben. Die Damen und Herren nehmen nur die Beweislage auf. Das heißt: Selbst wenn auf dem Wisch steht das Sie die Schuldige ist, ist ja im Normalfall der der vorne eingetragen wird, kann ein Gericht die Sachlage noch anders sehen.
Zwei Beispiele:
LKW als Linksabieger. PKW überholt. Von der Polizei als Hauptschuldiger: Der LKW. 60% LKW 40% PKW. PKW Fahrer klagt. Nach dem Gerichturteil 40%LKW 60%PKW.
PKW fährt, mit Blinker, rechts ran. Motorrad möchte drann vorbei. PKW setzt Blinker links um zu wenden. Kollision. Schuld wurde zu 100% dem PKW zugeordnet. Siehe oben.
Beide Beispiele sind mir passiert. Ich war der LKW und Motorradfahrer.
Es ist also eine sehr verzwickte Sache. Wenn Deine Bekannte eine Rechtschutzversicherung hat, Auf jeden Fall Anwalt einschalten. Selbst ohne RSV empfehle ich eine Rechtsberatung.
Gruß
Grisu

Re: Beurteilung eines Verkehrsunfalls erbeten

Verfasst: 10.11.2010, 22:41
von panmen
Hallo Christian Mein Nachbar Holger hatte genau den gleichen Unfall gehabt.Ist erst zwei Wochen her.Fuhr mit dem Roller innerhalb der Ortschaft ,ein fahrender PKW vor im hielt dann wieder inner eingegrenzten Parkzone an.Holger dachte natürlich der will parken.In dem Augenblick fuhr der einfach wieder los ohne zu blinken.Nachbar hat dann den Roller stuntmässig hingelegt um einen Zusammenprall zu verhindern.Rollerverkleidung ,Jacke ,Hose usw.in Klump gegangen.Der Fahrer meinte nur ,das Holger zu schnell gefahren sei.Er entgegnete nur wie das möglich ist ohne Ihn gesehen zu haben .An seinem Fahrzeug wäre nichts also hat jeder seinen eigenen Schaden zu tragen.Als mein Nachbar dann zur Polizei fuhr um den Unfall anzuzeigen meinte der Polizist dann käme ein Busgeld auf Ihn zu da er einen Verkehrsunfall begangen habe.Wegen nicht vorausschauendem Fahrverhalten habe er den Unfall mit verschuldet.Scheiss Gesetze ,Vertausch von Täter in Opferrolle.Auch selbst erlebt.Hatte wie ich damals auch keinen Unfallzeugen.Hat mann schlechte Karten und geht vorm KADI meistens 50% 50% aus.Nur der Anwalt verdient dann.Also noch schärfer mit den Augen über den Verkehr wachen.Sorry für den engen Text da laaaaaaang Gruss Panmen

Re: Beurteilung eines Verkehrsunfalls erbeten

Verfasst: 11.11.2010, 11:51
von Lalli
Hallo,

ich muss da mal den Lutz (Holzlenker) zitieren:

"Und eine Bitte auch an Einige andere:

bitte die Texte kürzer halten (außer maruski natürlich, der kann nicht anders Laughing ) und nach einem Satzzeichen
auch ruhig mal die Entertaste drücken das es etwas übersichtlicher zu lesen ist.
...Oder auch mal auf "Vorschau" statt "Absenden" drücken und sein Werk nochmal checken.

Ich bin in dem Alter wo ich mache Zeilen zweimal anfange zu lesen wenn sie über meinen ganzen Bildschirm laufen."


Gruss,
Lalli

Re: Beurteilung eines Verkehrsunfalls erbeten

Verfasst: 11.11.2010, 12:11
von Gerry
Moin,

mein Senf dann auch...an der länge der Beiträge habe ich nichts zu maulen, soll ja jeder sagen was er zu sagen hat. Aber Satzzeichen und ab und an mal ne Leerzeile oder ein Absatz sind schon ne coole Erfindung. 8)

Gruß,
Gerry

Re: Beurteilung eines Verkehrsunfalls erbeten

Verfasst: 11.11.2010, 12:12
von panmen
Seid gegrüsst Lalli,Gerry,Holzlenker

Ist so besser?

Werd mal drauf achten,aber wozu den Platz verschwenden. :wink:

Ihr habt natürlich recht,ich schreib blos so von der Seele weg,dann werd ich nicht ständig auf die Absätze achten.Kann ja sonst auf Vorschau abchecken und dann entsprechend ändern

Gruss panmen

Re: Beurteilung eines Verkehrsunfalls erbeten

Verfasst: 11.11.2010, 13:07
von Lalli
panmen hat geschrieben:... den Platz verschwenden ...
Es muss heissen "verwenden" :mrgreen:!

Gruss,
Lalli

Re: Beurteilung eines Verkehrsunfalls erbeten

Verfasst: 11.11.2010, 15:25
von trybear
Moin Gerry,

da fällt mir glatt grad das Forenmotto von SuperGauzy ein :D :wink:

schüss

Re: Beurteilung eines Verkehrsunfalls erbeten

Verfasst: 11.11.2010, 16:09
von Gerry
Stimmt...Komm essen wir Opa

Und nun zurück zum eigentlichen Thema.

:-)