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Typenschild aus Californien
Verfasst: 03.12.2010, 15:27
von oldshool Thomas
Hallo zusammen,
benötige eine Auskunft zur Rahmenummer.
Meine FLH ist aus USA und hat ein TYpenschild aus Californien beginnend mit CA und einer 9stelligen Nummer. Keine Rahmennummer eingeschlagen.
Die detschen Papiere sind auf Baujahr 86 ausgestellt was bei einer Shovel ja eigentlich nicht sein kann.
Kennt einer den Hintergrund dieser Plakette oder weis jemand wer helfen kann?
Schönen Dank Thomas

Re: Typenschild aus Californien
Verfasst: 03.12.2010, 16:55
von KaWe
Servus,
gibs zurück.....
Meine Meinung:
Du hast Papiere von einem KRAD, dass du nicht hast.
Und das KRAD dass du hast hat keine Papiere.
86er Erstzulassung, bei Baumuster Shovelhead geht schon, wenn das Krad vorher (im Ausland) nicht zugelassen war. Emissionsgesetz erst ab EZ '89.
Was für eine VIN ist in den Papieren eingetragen?
Gruss KW
Re: Typenschild aus Californien
Verfasst: 03.12.2010, 19:37
von rainer_aus_ulm
N `Abend
Rahmennummern wurden ab 1970 ab Werk eingeschlagen.
Ausnahmslos.
Motor- und Rahmennummer waren absolut identisch.
Manche `79er Modelle hatten 10-stellige Zahlen als Motornummer.
Aber deren Rahmennummer sollen zwischen 43000H9 und 48199H9 gewesen sein.
Kurz danach wurde wieder das alte Nummernsystem benutzt und erst ab 1981 sahen die Rahmennummern zB so aus:
1HD1AAK13BY123456
Die Motornummer (jetzt auf der linken Seite) sieht so aus:
AAK13BY123456
Also, eine verkürzte (aber identische) Rahmennummer.
Es gab höchstwahrscheinlich nie eine 9-stellige Zahlenfolge.
Garantiert nicht auf einem OEM-Rahmen. Und das ist seit 1930 so.
rainer
Re: Typenschild aus Californien
Verfasst: 03.12.2010, 20:01
von KaWe
Servus,
dazu:
"Rahmennummern wurden ab 1970 ab Werk eingeschlagen.
Ausnahmslos.
Motor- und Rahmennummer waren absolut identisch."
Zitiere ich den Bruce Palmer:
"Rahmennummern:
Kein Rahmen von 1936 bis 1964 trägt eine Rahmennummer
(Seriennummer). Erst gegen Ende der 60er Jahre wurden
Rahmennummern eingeführt, die aber in den ersten Jahren
nicht mit den Motornummern übereinstimmten. Da der deutsche Gesetzgeber eine Rahmennummer verlangt, bekamen
seinerzeit eingeführt Harleys vom Importeur die Motornummer in den Rahmengeschlagen. Hier stimmt im Prinzip alles...........( )"
Thomas hat aber ganz andere Probleme, siehe meinen Beitrag.
Gruss KW
Re: Typenschild aus Californien
Verfasst: 04.12.2010, 16:16
von izanagi
oldshool Thomas hat geschrieben:Hallo zusammen,
benötige eine Auskunft zur Rahmenummer.
Meine FLH ist aus USA und hat ein TYpenschild aus Californien beginnend mit CA und einer 9stelligen Nummer. Keine Rahmennummer eingeschlagen.
Die detschen Papiere sind auf Baujahr 86 ausgestellt was bei einer Shovel ja eigentlich nicht sein kann.
Kennt einer den Hintergrund dieser Plakette oder weis jemand wer helfen kann?
Schönen Dank Thomas

Hi Thomas,
schöne Scheiße... Diese Nummer (beginnend mit einem Kürzel für den Staat wie CA=California) ist eine State-VIN ("Bundesstaaten-Fz-Id-Nummer"), die werden in den USA bei Zulassungen von Zubehörrahmen vergeben ODER wenn bei Gebrauchtzulassungen irgendetwas mit den Unterlagen oder dem Moped nicht 100%ig in Ordnung ist, z.B. Unterlagen fehlen. Harley mit State-VINs sind rechtlich betrachtet keine Harleys sondern Eigenbauten, deshalb auch das "aktuelle" Baujahr. Bruce Palmer beschreibt das auf Seite 12. Die Seite ist zum Nachlesen über "Google Bücher" zu finden. Suchworte Harley, State, VIN
Ist die Nummer am Lenkkopf bei dir nicht vorhanden (->Zubehörrahmen) oder ist sie unkenntlich gemacht worden (-> auf Eigenbau umgetitelte Harley)? Was steht in deinem Brief als Fahrzeug-ID-Nummer? Die CA...Nummer? Ich frage mich, wie das Teil in Deutschland nur mit Typenschild und ohne eingeschlagene Nummer im Rahmen über den TÜV gekommen ist

ALLE original Harley-Rahmen ab 1970 haben ab Werk eine Nummer am Lenkkopf. Ist es ein Early- oder Late-Shovel-Motor?
Gruß,
izanagi
Re: Typenschild aus Californien
Verfasst: 04.12.2010, 16:40
von oldshool Thomas
Hallo zusammen, ersteinmal an Rainer aus Ulm und KAWE vielen Dank von einem Harley Neuling
Hallo Izanagi,
ich habe einen Lateshovel im Rahmen.
Die Papiere lauten auf das California-Typenschild.
Das Ding ist seid Dezember 1993 in Deutschland zugelassen.
Die Version, das der Rahmen evtl. über Behörden umgetitelt worden ist habe ich schon einmal gehört.
Warum entsetzt dich das das die "CA-Nummer" in den Papieren stehen?
Segen weil....? oder Probleme weil ....?
Werde deinen Tip beherzigen und mal auf Google schauen.
Vielen Dank
Thomas
Re: Typenschild aus Californien
Verfasst: 04.12.2010, 17:35
von KaWe
Servus,
na dann....... wenn die California VIN in den Papieren steht passt's schonmal weitgehend.
Wenn der TÜV und die Zulassungsstelle damit zufrieden waren kannst 's du eigentlich auch sein.
Vieleicht is' die Nummer einfach zulackiert worden, begib dich mal auf die Suche, am, und rund um den Steuerkopf.
Kannst du mal ein Bild einstellen vom Bike, vieleicht eine Nahaufnahme vom Steuerkopf?
Gruss vom KW
Re: Typenschild aus Californien
Verfasst: 05.12.2010, 08:15
von oldshool Thomas
Hallo KAWE was meintest du in deinem Beitrag damit?
Thomas hat aber ganz andere Probleme, siehe meinen Beitrag.
Habe 2 Bilder mal mit angehangen vom Kaufzustand 2008 und jetzt vor dem Winter. wie sie nach demWinteraussieht weis ich noch nicht genau. werde aber nur details ändern. Ein bild direkt vom Rahmenkopf habe ich nicht.
Bis dann
Thomas
Us_cars_004_800x600.jpg (151 KB)
07.06.09_011_800x600.jpg (155 KB)
Re: Typenschild aus Californien
Verfasst: 05.12.2010, 10:57
von KaWe
Servus,
ich dachte ursprünglich, das die Papiere gar nicht zum Bike passen.
Aber so schlimm isses ja gar nicht.
Wie gesagt, vieleicht findest du ja noch eine VIN unterm Lack.
Gruss KW
Re: Typenschild aus Californien
Verfasst: 05.12.2010, 11:02
von trybear
moin,
sorry Thomas, aber die blaue Schrift auf schwarzem Grund ist echt sch...ße!
Ich kanns nicht lesen...
Re: Typenschild aus Californien
Verfasst: 05.12.2010, 11:16
von xlh59
eine Variante wäre: irgendein Vorbesitzer hatte eine early shovel mit Baujahr vor 1970 -- er entscheidet sich irgendwann einen late shovel motor einzubauen. Vorher lief der Titel auf die Motornummer, die jetzt ja nicht mehr da ist ... es ist aber auch keine Nummer im Rahmen vorhanden. Völlig normal wäre jetzt eine State VIN zu bekommen (gerade in Californien). Wenn das jetzt noch 1986 passiert ist, macht das alles Sinn und ist auch völlig legal/normal -- was nicht normal ist, ist die Tatsache, daß Du keine Rahmennummer hast. Normalerweise würde bei der Erstzulassung eine sog. Stempelanweisung veranlasst, bei der eine Rahmenummer eingeschlagen wird. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Rahmen ohne Rahmennummer durch eine Vollabnahme kommt ....
Grüße
Re: Typenschild aus Californien
Verfasst: 05.12.2010, 13:00
von KaWe
Servus,
die Erklärung von xlh passt ganz gut.
Könnt' auch sein das der Rahmen nach '93 nochmal getauscht wurde.
Wie is' die Choose blos durch die HU gekommen, jahrelang?
Vieleicht find' er noch die Nummer.
Eine Option wäre ja die VIN nachträglich anzubringen(wennstes wirklich nicht finden solltest)
Gruss KW
Re: Typenschild aus Californien
Verfasst: 05.12.2010, 14:10
von maruski
Wieso, wenn da ein Typenschild auf dem Rahmen klebt, genietet ist, oder wie auch immer, guckt der TÜV-Ingo ob das mit den Papieren passt und gut ist.
Meine Russengespanne haben auch keine Rahmennummer (sowas hat die Rote Armee nie gehabt) und nur geschraubte Typenschilder und sogar das ist i.O.
Beim Shovel wurde auch noch nie die (matching numbers) Rahmennummer im Nachhinein (nach der Erstabnahme) kontrolliert - der Blick auf das geklebte Typenschild hat immer gereicht.
"Wieso? Wir sind doch nicht dazu da Ermittlungen in Strafsachen zu machen!" hab ich da mal gehört.
Solange das alles passt herrscht in diesem Lande noch immer die Unschuldsvermutung, auch beim TÜV und das soll uns doch froh machen.
Und mit Thomas seinem Bock wird schon alles i.O. sein. Deutsche Bürkatidiotie ist halt nicht so leicht mit der US Amerikanischen Gelassenheit in solchen Sachen zu verbinden. Wenn dann noch der imense Durchblick auf den Ämtern in solchen sachen gepaart mit unendlicher Motivation zu "Neuem lernen" dazukommt kann das schon mal so laufen, das es nicht mehr nachvollziehbar ist wie etwas zustandegekommen ist.
Will ja auch keiner - siehe Unschuldsvermutung.
Hat Thomas Papere und ein dazu passendes Schild auf dem Bock, ist doch alles i.O. egal was da draufsteht.
Könnte auch "BillyBike" oder "Captain America" drauf stehen. So What?
Der US Zoll hat beid er Ausfuhr "erkannt" das es sich nicht um Diebesgut handelt, der BRD Zoll bei der Einfuhr den ordentlichen Grenzübertritt dokumentiert, das amtliche Straßenverkehrsamt den privaten TÜV mit der HU zur Verkehrssicherheit beauftragt und dann alles so abgesegnet wie es in den Papieren steht = Bingo!
Gruß. Maruski
Re: Typenschild aus Californien
Verfasst: 05.12.2010, 15:59
von KaWe
Servus,
und so schaut's wirklich aus:
§ 59 Abs. 1 oder 2. § 59 Abs. 2 (Fahrzeug-Identifizierungsnummer)
Satz 1 tritt in Kraft am 1. Oktober 1969, jedoch nur für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge. An Fahrzeugen, die vor dem 1. Oktober 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind, darf die Fahrzeug-Identifizierungsnummer an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs auch auf einem angenieteten Schild oder in anderer Weise dauerhaft angebracht sein.
das is' der §59 StVZo:
§ 59 Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug - Identifizierungsnummer.
(1) An allen Kraftfahrzeugen und Anhängern muss an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite gut lesbar und dauerhaft ein Fabrikschild mit folgenden Angaben angebracht sein:
1. Hersteller des Fahrzeugs;
2. Fahrzeugtyp;
3. Baujahr (nicht bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen);
4. Fahrzeug-Identifizierungsnummer;
5. zulässiges Gesamtgewicht;
6. zulässige Achslasten (nicht bei Krafträdern).
Dies gilt nicht für die in § 53 Abs. 7 bezeichneten Anhänger.
(1 a) Abweichend von Absatz 1 ist an Personenkraftwagen, Kraftomnibussen, Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h sowie ihren Anhängern zur Güterbeförderung ein Schild gemäß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzubringen; an anderen Fahrzeugen - ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 - darf das Schild angebracht sein.
(1b) Abweichend von Absatz 1 ist an Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 ein Schild entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzubringen.
(2) Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer nach der Norm DIN ISO 3779, Ausgabe Februar 1977, oder nach der Richtlinie 76/114/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Schilder, vorgeschriebene Angaben, deren Lage und Anbringungsart an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 24 S. 1), geändert durch die Richtlinie 78/507/EWG der Kommission vom 19. Mai 1978 (ABl. EG Nr. L 155 S. 31), muss 17 Stellen haben; andere Fahrzeug-Identifizierungsnummern dürfen nicht mehr als 14 Stellen haben. Sie muss unbeschadet des Absatzes 1 an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein. Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist
1. die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,
2. die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und
3. die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.
Satz 3 Nr. 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeugidentifizierungsnummer trägt.
(3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder läßt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsstelle eine Nummer zuteilen. Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend.
Mach was draus, Gruss vom KW
Re: Typenschild aus Californien
Verfasst: 05.12.2010, 17:45
von xlh59
Kawe hat ja die Rechtslage klargestellt, möchte mich aber auch nochmal zu Wort melden:
man muß zwischen Typenschild und Rahmennummer unterscheiden. Hier in Deutschland ist beides zwingend vorgeschrieben. Ein Fahrzeug ohne Rahmennummer ist schlichtweg nicht für den Strassenverkehr zugelassen, abgesehn davon, daß das Fahrzeug von den Eigentumsverhältnissen völlig einwandfrei sein kann. Eine Vollabnahme ohne Rahmennummer ist ungültig. Die wird Dir keine rechtliche Instanz durchgehen lassen. Wenn ein Fahrzeug aus der ehemaligen DDR stammt, kann ich mir vorstellen, daß es dort solche "Sonderfälle" gibt, da es nie eine Vollabnahme in der BRD machen musste und bei der HU keiner drauf geschaut hat, trotzdem müsste das Fahrzeug nachträglich "gestempelt" werden. Die Rahmennummer gilt rechtlich als "Urkunde". Wenn Du in eine ernsthafte Polizei Kontrolle kommst, wird die Rahmennummer das erste sein, wonach der Polizist sucht. Hast Du keine, wird das Fahrzeug sofort stillgelegt.
Ich habe seit 1992 ein paar Fahrzeuge von vor 1970, also ohne Rahmennummer importiert, das Stempeln der Rahmennummer war immer der erste Punkt bei der Vollabnahme ...
Sollte der Rahmen ohne Nummer durch die Vollabnahme gekommen sein, ist die komplette Vollabnahme ungültig, d.h. das Fahrzeug war nie legal für den Strassenverkehr zugelassen. Es gibt ja viele krumme Hunde in der Szene, und viele komische Sachen bei (unzulässigen)Eintragungen, ich glaube aber, daß kein Prüfer so blöd wäre einen Rahmen ohne Nummer durchzuwinken. Entweder ist die Nummer da und einfach nur noch nicht entdeckt, oder der Rahmen wurde später getauscht.
Bei den Ironhead Sportstern ist der Rahmenkopf ein Schmiedeteil, da ist es echt hart ne Nummer einzuschlagen .... den ersten Rahmen hab ich pulverbeschichten lassen, da war die Nummer weg ....
Grüße