Frage zum Bremslichtschalter vorne

Moderator: Gerry

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Rastafari
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Frage zum Bremslichtschalter vorne

Beitrag von Rastafari »

Hi zusammen!
Hab da mal ne blöde Frage!
Zwar bau ich gerade meinen Lenker um,...
Also Kabel nach innen und andere Armaturfn,
Usw.jetz ist in die orginal Bremsarmatur
ein Schalter mit integriert,der fürs Bremslicht
gedacht ist!
Bei der neuen von Arlen Ness,ist allerdings
nix drin!
Brauch ich den überhaupt,oder bekomm ich
dann stress mim Tüv!
Also bei meiner alten 150er Vespa damals
wars ihnen egal!
Oder gibts da was,das man basteln kann
um vorne wieder Bremslicht zu haben??

Danke schonmal!!

Gruß Ras
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Otter
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Re: Frage zum Bremslichtschalter vorne

Beitrag von Otter »

Rastafari hat geschrieben:Hi zusammen!
Hab da mal ne blöde Frage!
Brauch ich den überhaupt,oder bekomm ich
dann stress mim Tüv!

Gruß Ras
Nee, brauchst du nicht!
Bremslicht ist bei Motorrädern erst seit EZ 1.1.1988 Pflicht :twisted:

Gruß Otter
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benny
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Re: Frage zum Bremslichtschalter vorne

Beitrag von benny »

Hey Ras,
Was ist deine Kiste für ein Baujahr?wenn ich mich nicht irre brauchst du erst ab Baujahr 63 ein Bremslicht. Den TÜV interessiert das schon ziemlich aber du kannst auch glück haben und du kommst durch. Aber das Bremslicht dient ja auch der eigenen Sicherheit.

Gibts zu den Ness Armaturen keinen Schalter oder müsste man den separat kaufen?

Benny
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benny
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Re: Frage zum Bremslichtschalter vorne

Beitrag von benny »

Oh zu langsam wie gesagt ich bin mir nicht sicher mit dem Baujahr ab wann es Pflicht ist gibt es einen Unterschied ab wann vorne und ab wann man hinten den Schalter braucht?
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Otter
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Re: Frage zum Bremslichtschalter vorne

Beitrag von Otter »

benny hat geschrieben:Oh zu langsam wie gesagt ich bin mir nicht sicher mit dem Baujahr ab wann es Pflicht ist gibt es einen Unterschied ab wann vorne und ab wann man hinten den Schalter braucht?
Das ist Banane. Da gibt es keinen Unterschied.
Ab Bj 1962 sind Blinker Pflicht. Das wirst Du mit dem Bremslicht verwechselt haben :wink:

Gruß Otter
Rastafari
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Re: Frage zum Bremslichtschalter vorne

Beitrag von Rastafari »

Hi!
Danke für die schnelle Antwort!
Dieses Forum ist das geilste,was das
Netz zu bieten hat!
Man bekommt ja sogar die Antworten,
bevor man frägt!
;-))))

DANKE

Greetz Ras
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KaWe
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Re: Frage zum Bremslichtschalter vorne

Beitrag von KaWe »

Servus,

die StVZo verlangt erst ab EZ 01.01. 1988 ein Bremslicht, das stimmt soweit.

Ich bin mir aber nicht so sicher ob ein KRAD mit einer ABE, zu deren Erlangung serienmässig ein BrLicht vorhanden war zurückgerüstet werden kann (darf).

Anders vieleicht bei Krädern, die mit Einzelabnahme zugelassen wurden.

Um doch auch für die Vorderbremse einen BrLichtschalter zu haben, gibs hydraulische Schalter die in die Bremsleitung geschraubt werden.

Gruss aus MUC, KW
's kommt wie's kommt
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Grisu
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Re: Frage zum Bremslichtschalter vorne

Beitrag von Grisu »

Wenn bei Zulassung des Fahrzeuges ein Schalter serienmäßig vorhanden war, muss dieser auch am Fahrzeug sein und funktionieren
Alternativ kann auch eine andere Methode gewählt werden, nur funzen muß dat.
Dies ist die Aussage meines TÜVers. Der Originalschalter ist S...... :!: Daher ist der Vorschlag von KaWe zu überdenken. Oder Du kommst damit klar das im Mängelbericht steht: Geringfügige Mängel Bremslichtschalter vorn defekt :wink:
Gruß
Grisu
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Otter
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Re: Frage zum Bremslichtschalter vorne

Beitrag von Otter »

Ich bin jahrelang genau so rum gefahren, also Bremslicht nur von hinten und vorne nix. Ich war in der Zeit zig mal beim TÜV, sogar einmal mit Vollgutachten. Probleme deswegen hatte ich nie, obwohl meine mit Bj ’83 ja eher zu den neueren Bikes zählt.
Die Standardfrage war meistens: “Hat die vorne kein Bremslicht?” Antwort von mir: “Nööö!”
Damit war der Fall jedes Mal erledigt. Kein nachfragen, kein rumgemäkel, einfach nichts!
Woher soll der normale TÜVler auch wissen, ab wann genau HDs vorne Bremslichtschalter hatten.
Ehrlich gesagt, das weiß ich nicht mal selber!

Wobei KaWe und Grisu natürlich recht haben, das entfernen des werksmäßig verbauten Schalters ist eine unerlaubte Bauartveränderung.
Andrerseits ist aber die Gesetzeslage einwandfrei und trifft damit für alle vor ’88er Bikes zu. Von daher sollte eigentlich auch nichts dagegen sprechen, das fehlende Bremslicht in die Papiere einzutragen. Damit hätte die ABE wieder ihre Gültigkeit und die Sache wäre vollkommen legal.
Dabei könnte man zwar auf Widerstand stoßen, aber selbst der TÜV muß sich an die Gesetze der StVZo halten, auch wenn die Herren oftmals leider anderer Meinung sind :P

Ich würde mir den Streß jetzt nicht machen, aber wer auf Nummer sicher gehen will kann’s ja mal probieren.
Im übrigen kann ich mir vorstellen, daß hier einige ohne vorderes Bremslicht rumkurven… :wink:

Gruß Otter
Rastafari
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Re: Frage zum Bremslichtschalter vorne

Beitrag von Rastafari »

Hi Otter!
Das seh ich genau so!!
Nen guten TÜV prüfer hab ich sowieso
und was legal ist und nicht,war mir schon
immer egal!
Wollte nur die Frage klären,ob mir damit
jemand ans Bein pinkeln kann ;-)
Das is ja wohl nicht der Fall!!
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Otter
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Re: Frage zum Bremslichtschalter vorne

Beitrag von Otter »

Hallo Ras,

ein Problem könnte es werden, wenn dir jemand hinten draufbrezelt und dann behauptet, dein Bremslicht hätte nicht funktioniert. Falls die gegnerische Versicherung dann dein Bike untersucht und den fehlenden Bremslichtschalter bemerkt (und sie dabei so helle sind zu merken dass das so nicht erlaubt ist), dann hättest du wirklich ein Problem.

Sowas ist zwar höchst unwahrscheinlich, deshalb würde es mich auch nicht jucken, aber ich wollte es dennoch zu bedenken geben :wink:


Gruß Otter
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