Frage zu Anbaubestätigung im Teilegutachten oder Eintragung
Verfasst: 08.01.2012, 18:40
Hab jetzt ne ganze Weile "gesucht" und gegoogelt aber nix wirklich berauschendes gefunden...
Nach meinem Wissensstand hab ich bei Umbauten, Anbauten und Änderungen zwei Möglichkeiten.
Einmal ein Teil mit ABE, die dann zum Vorlegen bei der Aufsicht ausreicht ( So wie die ABE einer Alufelge beim Auto ), oder das Teil eintragen lassen damit die Papierflut klein bleibt.
Zum Anderen ein Teilegutachten das eine Anbaubestätigung benötigt, das heisst doch ich bau das Teil an und der nette Onkel bestätigt mir auf dem Gutachten das alle i.O. ist ??? Alternativ kann ich dann zusätzlich noch nen Eintrag in die Papiere machen lassen ?
Aber was mach ich wenn ich zwar die Teile dran hab, das Gutachten vorliegt, aber da nix von ner Bestätigung erkennbar ist, und auch kein Tüv oder Dekra Zettelchen vorhanden ist ? < rethorische Frage
Die Frage ist, muss diese Bestätigung im Teilegutachten drin sein, oder ist ein Teilegutachten wie eine ABE zusehen ?
Danke für eine oder gern mehrere erschöpfende Antworten
Nach meinem Wissensstand hab ich bei Umbauten, Anbauten und Änderungen zwei Möglichkeiten.
Einmal ein Teil mit ABE, die dann zum Vorlegen bei der Aufsicht ausreicht ( So wie die ABE einer Alufelge beim Auto ), oder das Teil eintragen lassen damit die Papierflut klein bleibt.
Zum Anderen ein Teilegutachten das eine Anbaubestätigung benötigt, das heisst doch ich bau das Teil an und der nette Onkel bestätigt mir auf dem Gutachten das alle i.O. ist ??? Alternativ kann ich dann zusätzlich noch nen Eintrag in die Papiere machen lassen ?
Aber was mach ich wenn ich zwar die Teile dran hab, das Gutachten vorliegt, aber da nix von ner Bestätigung erkennbar ist, und auch kein Tüv oder Dekra Zettelchen vorhanden ist ? < rethorische Frage
Die Frage ist, muss diese Bestätigung im Teilegutachten drin sein, oder ist ein Teilegutachten wie eine ABE zusehen ?
Danke für eine oder gern mehrere erschöpfende Antworten