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Fender Vorschrift??

Verfasst: 07.08.2012, 20:37
von tedman
Tach Kollegen,

ich überlege bei meinen Moppeds event.die Fender sowohl hinten als auch vorne zu demontieren.
Gibt es da über die Rennleitung Probs??

Gruß
Thorsten

Re: Fender Vorschrift??

Verfasst: 08.08.2012, 18:05
von Steiner
Ja da gibts auf jeden Fall was, vor allem ist das auch ein Grund dass sie dir bei ner Kontrolle das Moped aus dem Verkehr ziehen da das dann auch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer darstellt (Steinschlag usw.) was zum Beispiel sogar bei einem lauten Auspuff nicht der Fall ist.

Re: Fender Vorschrift??

Verfasst: 14.08.2012, 08:53
von rüttelplatte
hallo Thorsten,

also dumme fragen gibt es bestimmt aber verboten ist es nicht mehr.
nach der alten stvo war alles genau geregelt zb. 150 mm über die steckachs usw blablabla, nach der "neuen" EG richtlinien ist die maximale radabdeckung auch geregelt aber nur für autos usw aber die für motorräder wurden schlichtweg vergessen, demnach brauchst du eigentlich überhaupt keine radabdeckung. nach dem genauen wortlaut mußt du mal selbst nach googeln.

Gruß Frank

Re: Fender Vorschrift??

Verfasst: 14.08.2012, 10:37
von Panhead-Peter

BeitragVerfasst am: 14.08.2012, 08:53 Titel: Re: Fender Vorschrift??
hallo Thorsten,

also dumme fragen gibt es bestimmt aber verboten ist es nicht mehr.
nach der alten stvo war alles genau geregelt zb. 150 mm über die steckachs usw blablabla, nach der "neuen" EG richtlinien ist die maximale radabdeckung auch geregelt aber nur für autos usw aber die für motorräder wurden schlichtweg vergessen, demnach brauchst du eigentlich überhaupt keine radabdeckung. nach dem genauen wortlaut mußt du mal selbst nach googeln.

Gruß Frank
Bei der letzten HU wurde mein kurzes Heck bemängelt. Auf meine Aussage das es nach EU Recht keine Masse mehr geben würde, bekam ich die Antwort: "Alles klar, dann solle ich mir Blinker ans Moped machen und mich zur Abgasuntersuchung anstellen. Entweder altes Baujahr mit den 150 mm Radabdeckung oder EU Richtlinie dann aber bitte schön mit AU und allem was dazu gehört."
Der Prüfer hat das Heck dann doch durchgewunken da man es nicht mehr so sehr kontrolliert.


Gruß


Peter

Re: Fender Vorschrift??

Verfasst: 14.08.2012, 11:25
von tedman
Hallo Kollegen,

vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Der vordere Fender wurde soeben demontiert....
Sieht gleich viel besser aus

Grüzzi
Thorsten

Re: Fender Vorschrift??

Verfasst: 14.08.2012, 14:39
von KalleM
In Düsseldorf am letzten WE, wurde bei einem Bekannten der fehlende Frontfender bemängelt. Er durfte allerdings weiterfahren.
Kalle

Re: Fender Vorschrift??

Verfasst: 14.08.2012, 15:12
von rüttelplatte
hallo zusammen,
es gibt ein rundschreiben irgendeiner behörde an den TÜV das jedes motorrad in sachen radabdeckung zur vereinfachung gleich zu behandel ist.
das hab ich auch irgendwo abgespeichert aber ich finde es nicht, ich habe es aber aus dem netz.

Gruß Frank

Re: Fender Vorschrift??

Verfasst: 14.08.2012, 15:40
von rüttelplatte
ich hab da doch noch was gefunden es geht um das Typgenehmigungsverfahren
Nr. 01-98



http://www.kba.de/nn_922586/DE/Fahrzeug ... __nnn=true

Gruß Frank

Re: Fender Vorschrift??

Verfasst: 14.08.2012, 15:46
von Steiner
Da gibts zwei gültige Vorschriften, die eine ist die normal gültige in Deutschland mit den 150mm über der Radachse diese Mopeds brauchen dann auch unter Umständen den "Spritzlappen" unterm Nummernschild beim TÜV.

Und dann gibts noch die EG Richtlinie in der die Bikes nicht so strengen Auflagen unterliegen, wie die dann genau lauten weis ich jetzt auch nicht, auf jeden Fall braucht man da dann z.Bsp. den Spritzlappen nicht aber das Bike muss dann auch eine EG Zulassung haben.

Und die hat eine Pre -Evo Bike ganz sicher nicht.

Re: Fender Vorschrift??

Verfasst: 15.08.2012, 16:03
von tattoowestside
Also es gibt dafür sogar nen Paragraphen und zwar den § 36a StVZO,gilt allerdings nur für Möppis bis EZ vor 01.01.1962 da heisst es "keine genaue Definition über Radabdeckungen" und sogar in Klammer "keine heutigen Maßstäbe anwenden"....soweit die Theorie.In der Praxis sieht es leider etwas anders aus.Es liegt quasi im Ermessen des Prüfers ob er Dich durchwinkt oder nicht.Er ist angewiesen sicher zu stellen,daß der Fahrer während der Fahrt auch "sicher" ist!!Also mal ehrlich,ohne hinteren Fender sieht nicht nur scheiße und halb fertig aus,sonder da sag ich sogar...verdammt gefährlich,nicht auszudenken wenns Dir die Jacke während der Fahrt hinten mit reinzieht!!!!Wird Dir also auch kein Prüfer in Good Old Germany durchgehen lassen....vorne hab ich auch keins und ich finde,da gehört auch keins hin.Hatte aber letztes Jahr trotzdem Probleme beim TÜV trotz Bj 1952
Die gleiche Leier,ich muss während der Fahrt sicher sein und er wollte seine Unterschrift nicht drunter setzen.Also ab zur nächsten Prüfstelle,Dank TÜV-Tourismus hats dann geklappt.Laut seinem Ermessen völlig i.O. da ich Originalton ja geschützt sei durch "untere Gabelbrücke,Rahmen,Motor und Tank.......Fazit der eine macht Probleme und wieder ein anderer hat kein Problem damit,vobei letztere Prüfer leider ziemlich rar geworden sind