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Frage zum Eintrag Beleuchtung in meinem Fahrzeugbrief

Verfasst: 20.08.2012, 12:02
von Kiste2002
Hallo zusammen,
Ich möchte ein Heckumbbau machen und überlege nun was für ein Rücklicht und wo ich es anbauen darf. Ich habe in meinem Fahrzeugbrief folgenden Eintrag stehen:
Rückw.Beleuchtung u. Fahrtricht.anz.o.Pruefz.IN-Etwa-Wirk.vorh.

Kann ich mir durch den Eintrag irgendwas montieren und habe dadurch eine Art "Freifahrtsschein", da ich ja anscheinend keine Einschränkungen habe oder was heißt IN-Etwa-Wirk.vorh.?
Ist der Eintrag normaler Standart oder was habt ihr bei euch im Brief stehen?

Viele Grüße,
Kiste

Re: Frage zum Eintrag Beleuchtung in meinem Fahrzeugbrief

Verfasst: 20.08.2012, 12:34
von vampyr
Naja, die Eintragung ist schon so etwas wie ein Freifahrtschein. Das Rücklicht benötigt auf jeden Fall kein E - Prüfzeichen, aber eine grundsätzliche Wirkung sollte schon vorhanden sein.
Was bei uns z.B. nicht geht sind Rücklichter im Design von CSC, bei denen ein Gitter vor dem Rücklicht angebracht wurde.
Natürlich werden diese Rücklichter auch gefahren, die Einsätze als solches haben sogar ein E-Prüfzeichen, allerdings erlischt dieses bei der Montage des Gitters. Wenn Du ein Rücklicht montierst, das ausreichend hell ist, einen halbwegs vernünftigen Abstrahlwinkel hat, sollte einer Montage nichts im Wege stehen.
Je nach Baujahr kannst du auch auf ein Bremslicht verzichten, hierzu würde ich Dir allerdings im Wohle der eigenen Sicherheit nicht raten!

Viele Grüße

Thorsten

Re: Frage zum Eintrag Beleuchtung in meinem Fahrzeugbrief

Verfasst: 20.08.2012, 14:51
von Schaufel.Adi
Und was bedeutet

f.fahrt.-richt.-anz.-,schluss-brems u. kennz.-leucht.durch a.a.s. nachgewies.*

Re: Frage zum Eintrag Beleuchtung in meinem Fahrzeugbrief

Verfasst: 20.08.2012, 16:12
von Don Rocket
Schaufel.Adi hat geschrieben:Und was bedeutet f.fahrt.-richt.-anz.-,schluss-brems u. kennz.-leucht.durch a.a.s. nachgewies.*
Hi Adi,

das bedeutet in etwa das Gleiche, im Klartext: Blinker, Rueck- u. Bremslicht sowie Kennzeichenbeleuchtung durch amtlich anerkannten Sachverständigen nachgewiesen.

Sowas wird bei ner Einzelabnahme eingetragen, wenn kein Gutachten oder Bescheinigung vorliegt. Ist also auch ne Art Freifahrtschein.

Cheerz
Dieter

Re: Frage zum Eintrag Beleuchtung in meinem Fahrzeugbrief

Verfasst: 20.08.2012, 17:24
von Schaufel.Adi
Puuuhhhh. Nochmal EisenSchwein gehabt :D



Danke!!!!!!!!!!

Re: Frage zum Eintrag Beleuchtung in meinem Fahrzeugbrief

Verfasst: 20.08.2012, 20:34
von Lisa
Genau, deshalb fahre ich ohne ungutem Gefühl hinten rote Blinker und vorne gelbe spotlights, letztere sind aber nicht extra erwähnt, aber ich lasse es drauf ankommen.

Grüße!

Re: Frage zum Eintrag Beleuchtung in meinem Fahrzeugbrief

Verfasst: 21.08.2012, 15:55
von Schaufel.Adi
die roten ovalen blinker wollte ich mir eh zum RÜck bzw Bremslicht umbauen... wird irgendwann ma realisiert...

:)