STVZO und Übergangsvorschriften
Moderator: Gerry
STVZO und Übergangsvorschriften
Moin,
weiß nicht, ob wir das schon hatten, aber es ist glaub ich einen Eintrag in die Techbase wert. Viele Fragen lassen sich damit schon klären / beantworten:
http://www.adac.de/infotestrat/oldtimer ... geId=45956
gruß
weiß nicht, ob wir das schon hatten, aber es ist glaub ich einen Eintrag in die Techbase wert. Viele Fragen lassen sich damit schon klären / beantworten:
http://www.adac.de/infotestrat/oldtimer ... geId=45956
gruß
Re: STVZO und Übergangsvorschriften
Sowas war schon öfters mal verlinkt, kann aber trotzdem nicht Schaden...
Bei der Gelegenheit, wie sehen denn Rückstrahler der Kategorie I aus?
Goggle hat dazu nichts gefunden.
Gruß Otter
Bei der Gelegenheit, wie sehen denn Rückstrahler der Kategorie I aus?
Goggle hat dazu nichts gefunden.
Gruß Otter
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Re: STVZO und Übergangsvorschriften
Ich glaube das hat was mit Form (rund, dreieckig, rechteckig) und Größe zu tun....Otter hat geschrieben:Sowas war schon öfters mal verlinkt, kann aber trotzdem nicht Schaden...![]()
Bei der Gelegenheit, wie sehen denn Rückstrahler der Kategorie I aus?
Goggle hat dazu nichts gefunden.
Gruß Otter
Aber glauben heißt " nicht wissen"
Prüf-Ing fragen.
gruß
- shoveling man
- Beiträge: 341
- Registriert: 12.06.2012, 19:22
- Wohnort: Grafenau/Baden Würstchenberg
Re: STVZO und Übergangsvorschriften
Hai,
hier steht alles im Amtsblatt der EU über retroreflektierende Einrichtungen für Kraftfahrzeuge, äähm... ich meine Rückstrahler drin:
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Anlag ... cationFile
Ab Seite 16 wird die Klassifizierung beschrieben.
Die Blinker werden aber hier in Klassen und nicht in Kategorien eingeteilt.
Viel Spaß bei der Lektüre
Grüßle
Harry
hier steht alles im Amtsblatt der EU über retroreflektierende Einrichtungen für Kraftfahrzeuge, äähm... ich meine Rückstrahler drin:
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Anlag ... cationFile
Ab Seite 16 wird die Klassifizierung beschrieben.
Die Blinker werden aber hier in Klassen und nicht in Kategorien eingeteilt.
Viel Spaß bei der Lektüre
Grüßle
Harry
Spätzle und Soß machten mich stark und groß!
Re: STVZO und Übergangsvorschriften
@Harry
Danke für den Link!
Die Kategorie I (oder Klasse I) wird in dem Dokument aber leider gar nicht mehr behandelt.
Erst die Kategorie IA die ab 1985 gekommen ist.
Im §53 Stvzo steht auch nix verwertbares zum Thema.
@trybear
glaubst du wirklich, dass ein TÜV-Prüfer das weiß? Also ich hab da meine Zweifel...
Im Prinzip ist mir das ganze eh schnuppe. Mich hat's einfach deshalb interessiert, weil mir letzten Monat ein Polizist um's verrecken klar machen wollte, dass mein Rückstrahler (obwohl er ne E-Nummer hat) zu klein ist.
Gruß Otter
Danke für den Link!
Die Kategorie I (oder Klasse I) wird in dem Dokument aber leider gar nicht mehr behandelt.
Erst die Kategorie IA die ab 1985 gekommen ist.
Im §53 Stvzo steht auch nix verwertbares zum Thema.
@trybear
glaubst du wirklich, dass ein TÜV-Prüfer das weiß? Also ich hab da meine Zweifel...
Im Prinzip ist mir das ganze eh schnuppe. Mich hat's einfach deshalb interessiert, weil mir letzten Monat ein Polizist um's verrecken klar machen wollte, dass mein Rückstrahler (obwohl er ne E-Nummer hat) zu klein ist.
Gruß Otter
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Re: STVZO und Übergangsvorschriften
Moin Otter,
könnte schon sein, wenn ich § 53 StVZO so lese:
Gruß
Norbert
könnte schon sein, wenn ich § 53 StVZO so lese:
Vielleicht gibt es da auch noch Ausnahmevorschriften, wegen des Alters unserer Fahrzeuge, aber das ist erst einmal die Gesetzeslage. Ich konnte es damals, bei der Einführung der Rückstahler, auch nicht glauben, dass diese Vorschrift für unsere Fahrzeuge gilt (Besitzstandswahrung), aber leider ist das so.(4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit zwei dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muss mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muss nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind zwei zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muss. *Ausnahme* Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muss in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Absatz 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.
Gruß
Norbert
- Schaufel.Adi
- Beiträge: 481
- Registriert: 04.11.2009, 17:57
Re: STVZO und Übergangsvorschriften
Lese ich da jetzt raus das der Rückstrahler auch am seitlichen Kennzeichenhalter erlaubt ist?! Also muss nicht mittig überm Rad angebracht sein?!
Ich bin ein WORKAHOLIC - ich kann nicht mehr ohne Workahol ^^
Fuck Stock - Customize !
Fuck the Factories - Built in the Garage !
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Re: STVZO und Übergangsvorschriften
Hallo Norbert,
die angegebene Seitenlänge von 150mm bezieht sich nur auf die dreieckigen Rückstrahler. Das ist etwas verwirrend geschrieben. Da muß man wirklich zweimal hingucken...
Mir ging's ja eigentlich auch nur darum, was jetzt genau einen Rückstrahler der Klasse I ausmacht.
Weil in dem ADAC-Link vom Trybear steht, Rückstrahler der Klasse I vor '85 und Rückstrahler der Klasse IA nach '85.
@schaufel.adi
Der Rückstrahler muß mittig der Fahrzeugachse angebracht sein.
Gruß Otter
die angegebene Seitenlänge von 150mm bezieht sich nur auf die dreieckigen Rückstrahler. Das ist etwas verwirrend geschrieben. Da muß man wirklich zweimal hingucken...
Mir ging's ja eigentlich auch nur darum, was jetzt genau einen Rückstrahler der Klasse I ausmacht.
Weil in dem ADAC-Link vom Trybear steht, Rückstrahler der Klasse I vor '85 und Rückstrahler der Klasse IA nach '85.
@schaufel.adi
Der Rückstrahler muß mittig der Fahrzeugachse angebracht sein.
Gruß Otter
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Re: STVZO und Übergangsvorschriften
Die Klassen sind wohl nur die photometrischen Merkmale.
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/07/016/0701654.pdf
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/07/016/0701654.pdf
So blöd wie ich bin kann mir gar keiner kommen 
Re: STVZO und Übergangsvorschriften
[quote="Partisan"]Die Klassen sind wohl nur die photometrischen Merkmale.
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/07/016/0701654.pdf[/quote
Hallo.
Ich werde die 24 Seiten für son sch...... Rückstrahler ausdrucken , als Buch binden und bei der nächsten Kontrolle sagen "Ich meine das ist alles richtig so wie es ist , hier , lies doch mal !!! "
Mal sehen wer mehr Zeit hat .
Eddi
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/07/016/0701654.pdf[/quote
Hallo.
Ich werde die 24 Seiten für son sch...... Rückstrahler ausdrucken , als Buch binden und bei der nächsten Kontrolle sagen "Ich meine das ist alles richtig so wie es ist , hier , lies doch mal !!! "
Mal sehen wer mehr Zeit hat .
Eddi
Re: STVZO und Übergangsvorschriften
Eddi hat geschrieben:Da kann mal mal sehen, dass sich der Bundestag auch um Randgruppen kümmert.Partisan hat geschrieben:Die Klassen sind wohl nur die photometrischen Merkmale.
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/07/016/0701654.pdf[/quote
Hallo.
Ich werde die 24 Seiten für son sch...... Rückstrahler ausdrucken , als Buch binden und bei der nächsten Kontrolle sagen "Ich meine das ist alles richtig so wie es ist , hier , lies doch mal !!! "
Mal sehen wer mehr Zeit hat .
Eddi
Scheiße, es ist zu spät! Zur nächsten Wahl gründen wir die PRM (Partei der rückstrahlerfreien Moppedfahrer). Die 5%- Hürde schaffen wir locker!
Macht Euch schon mal Gedanken zum Kanzlerkandidat.
Gruß
Jens
So blöd wie ich bin kann mir gar keiner kommen 
Re: STVZO und Übergangsvorschriften
Naja Jens , du hast damit angefangen , nun mußt du da durch .
Vier Jahre Diäten einsacken und dann mit der Pension ein wenig Freude haben .
Gruß Eddi
Vier Jahre Diäten einsacken und dann mit der Pension ein wenig Freude haben .
Gruß Eddi
Re: STVZO und Übergangsvorschriften
Moin, was ein Turn von der STVZO zur Demokratie ;-)))
Ich wäre ja sowieso dafür, nach urdemokratischem Vorbild der alten Griechen, die Volksvertreter aus dem Volk auszulosen, für fünf Jahre - damit wäre bei 600 Peoples das Volk recht symetrisch im Parlament abgebildet.
Fachwissen haben die Beamten ja jetzt eigentlich alleine. Die müssten dann aber dafür besonders sicher aus dem Gesetzgebungsverfahren ausgeschlossen werden, da es sonst ein Beamtenstaat werden würde.
Nicht so wie heute, wo ja schon über 90% der Gesetzesvorlagen aus der Bundesverwaltung entstehen, da die gewählten (oder über ominöse Listen nominierten nichtgewählten) Heiopeis, so tun müssen als ob sie etwas könnten und es dann die "Blue Meanies" in den Ministerien aushecken lassen.
Lobbyistentum, bei gelosten Vertretern, ohne eine reele Chance (bei 600:50 Mio.) auf ne 2. Amtszeit, wäre auch passe, wenn auf Bestechung z.B. Pensionsverlust drohen würde.
Und der Parteienklüngel würde sofort aufhören, da man ja nie weiß wer nun gelost wird.
Die 600 Ausgelosten müssten im Zweifelsfall eben das Volk direkt befragen und sich danach richten, das die bestimmen, die die Suppe auch auslöffeln müssen.
Hat aber in Greichenland auch nicht wirklich lange funktioniert, da der Adel so keinen echten Einfluss mehr auf die echte Demokratie hatte.
Unser Geldadel (Banken, Versicherungen, Fonds) würden so was nie zulassen.
Unsere praktizierte Scheindemokratie (die ja nun wirklich nicht das Volk wiederspiegel - "rückstrahlt") genügt sich mit einmaliger Volksbefragung zu gar nichts am Wahltag, da alle Programme nicht das Papier wert sind auf dem sie stehen.
So kommen Lügenbolde und Scharlatane an die Macht, aber keine Volksvertreter.
Kriege waren in Athen oft nicht geführt worden, weil das Volk eben keinen Bock auf Sterben hatte und deren Vertreter eben schwarze Steine in den Topf warfen.
Das haben die Athener dann oft teuer bezahlt, aber in den Griff bekommen.
Sokrates musste wegen so einem Volksentscheid dann sterben, obwohl es eigentlich keiner wollte.
Aber ob sich da etwas an den Rückstrahlern verändern würde, wage ich erstmal zu bezweifeln und freu mich, dass ich nicht mit so ner bekloppten Warnweste rumfahren muss.
Gruß vom Wiesenrand in Wahlvorfreude.
Find ich unterhaltsamer als Bundesliga und Olympia an einem Tag ;-)))
Maruski
Ich wäre ja sowieso dafür, nach urdemokratischem Vorbild der alten Griechen, die Volksvertreter aus dem Volk auszulosen, für fünf Jahre - damit wäre bei 600 Peoples das Volk recht symetrisch im Parlament abgebildet.
Fachwissen haben die Beamten ja jetzt eigentlich alleine. Die müssten dann aber dafür besonders sicher aus dem Gesetzgebungsverfahren ausgeschlossen werden, da es sonst ein Beamtenstaat werden würde.
Nicht so wie heute, wo ja schon über 90% der Gesetzesvorlagen aus der Bundesverwaltung entstehen, da die gewählten (oder über ominöse Listen nominierten nichtgewählten) Heiopeis, so tun müssen als ob sie etwas könnten und es dann die "Blue Meanies" in den Ministerien aushecken lassen.
Lobbyistentum, bei gelosten Vertretern, ohne eine reele Chance (bei 600:50 Mio.) auf ne 2. Amtszeit, wäre auch passe, wenn auf Bestechung z.B. Pensionsverlust drohen würde.
Und der Parteienklüngel würde sofort aufhören, da man ja nie weiß wer nun gelost wird.
Die 600 Ausgelosten müssten im Zweifelsfall eben das Volk direkt befragen und sich danach richten, das die bestimmen, die die Suppe auch auslöffeln müssen.
Hat aber in Greichenland auch nicht wirklich lange funktioniert, da der Adel so keinen echten Einfluss mehr auf die echte Demokratie hatte.
Unser Geldadel (Banken, Versicherungen, Fonds) würden so was nie zulassen.
Unsere praktizierte Scheindemokratie (die ja nun wirklich nicht das Volk wiederspiegel - "rückstrahlt") genügt sich mit einmaliger Volksbefragung zu gar nichts am Wahltag, da alle Programme nicht das Papier wert sind auf dem sie stehen.
So kommen Lügenbolde und Scharlatane an die Macht, aber keine Volksvertreter.
Kriege waren in Athen oft nicht geführt worden, weil das Volk eben keinen Bock auf Sterben hatte und deren Vertreter eben schwarze Steine in den Topf warfen.
Das haben die Athener dann oft teuer bezahlt, aber in den Griff bekommen.
Sokrates musste wegen so einem Volksentscheid dann sterben, obwohl es eigentlich keiner wollte.
Aber ob sich da etwas an den Rückstrahlern verändern würde, wage ich erstmal zu bezweifeln und freu mich, dass ich nicht mit so ner bekloppten Warnweste rumfahren muss.
Gruß vom Wiesenrand in Wahlvorfreude.
Find ich unterhaltsamer als Bundesliga und Olympia an einem Tag ;-)))
Maruski
79er FX1200; SR500; RM-Z250; RM-Z 450
Despite the high cost of living, it remains popular.
www.planetrock.com
Despite the high cost of living, it remains popular.
www.planetrock.com
Re: STVZO und Übergangsvorschriften
Moin,
ich würde mich gerne wieder mit der Ausgangsfrage befassen, als mit wie dem Thema wie Sch.... hier doch alles ist.
@Otter:
Stimmt, da hast Du recht, ich habe die Satzrennung (Punkt) übersehen. Gibt ja auch runde Rückstrahler
Nun habe ich aber folgendes Schriftstück gefunden, ab Seite 8 wird es interessanter.Genehmigung von retroreflektierenden Einrichtungen für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
Ab Seite 13 interpretiere ich das so, dass über dem E-Prüfzeichen eine Zahl I, II, III eingeprägt sein kann die dann ggf. mit einem Buchstaben erweitert wird.
ich würde mich gerne wieder mit der Ausgangsfrage befassen, als mit wie dem Thema wie Sch.... hier doch alles ist.
@Otter:
Stimmt, da hast Du recht, ich habe die Satzrennung (Punkt) übersehen. Gibt ja auch runde Rückstrahler
Nun habe ich aber folgendes Schriftstück gefunden, ab Seite 8 wird es interessanter.Genehmigung von retroreflektierenden Einrichtungen für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
Ab Seite 13 interpretiere ich das so, dass über dem E-Prüfzeichen eine Zahl I, II, III eingeprägt sein kann die dann ggf. mit einem Buchstaben erweitert wird.