Fahrgeräuschgrenzwerten 13.09.66-30.09.83 / Stand87N Fahr84N
Verfasst: 22.01.2015, 14:18
Hallo
Ich habe letztes Jahre eine original Shovelhead 1 Hand , Baujahr 1981 in Deutschland gekauft. Mein Fahrzeugbrief ist immer noch ein alter , dann habe ich einen neuen EU-Fahrzeugbrief bekommen.
Ich habe verschieden Forum über das Thema Shovelhead gelesen , wie laut meine Shovel sein darf ? , Lautstärke Eintragung ? usw..
Mein Standgeräusch : 87 N > 87N plus 5 db (A) plus 21 db ( A) = 113 db (A)
Mein Fahrgeräusch : 84 N
Das "N" steht für die alte nationale Meßmethode, bei der z. B. die Standgeräuschmessung, wie bereits oben geschrieben, 7 Meter hinter dem Auspuff vorgenommen wird. Die nach "N" gültige Fahrgeräuschmessung unterscheidet sich meines Wissens nicht groß (wenn überhaupt) von der aktuellen Fahrgeräuchmessung.
Da die Polizei bei einer Kontrolle nur die neue Meßmethode (50 cm Abstand zum Auspuff) bei der Überprüfung des Standgeräusches anwendet, wird bei den alten eingetragenen Standgeräuschwerten mit "N" ein Aufschlag von 21 dB + 5 dB Meßtoleranz, also insgesamt 26 dB auf dein "N"-Standgeräusch aufgeschlagen.
Wenn ich also ein Standgeräusch von 87N eingetragen habe, dann darf mein Auspuff bei einer Standgeräuschmessung in 50 cm Abstand 113 dB bringen, ohne dass mir die Grünen was können.
Vorschriften Chronologisch
Fahrgeräuschgrenzwerten
Art des Fahrzeugs vom 13.09.1966 bis 30.09.1983
Krafträder bis 250ccm 84
über 250ccm 84
Zweitakter 84
Messverfahren
Bis 30.09.1983 Nationale Richtlinie (Rili)
N: steht für ’nationale Vorschrift’ bei Erstzulassung bis 07.11.1980 (kann auch weggelassen werden)
Die Buchstabenkennung in den KFZ - Papieren sagt aus wieviel Prozent vom gemessenen Wert abgezogen werden kann.
" N " gemessener Wert - 26 db
" P " gemessener Wert - 05 db
" E " gemessener Wert - 05 db
" D " nicht mit der nachfolgenden Methode messbar
Beispiel : Mobile.de
blau Shovelhead Baujahr 1980 , 1 Hand in USA
Standgeräusch : 86E > also 86 db plus 5 db(A) = 101 db (A) oder ?
E ?? > EG-Richtlinie
Fahrgeräusch : 100P > also 100 db plus 5 db (A) = 105 db (A) oder ?
P ?? > wie ’Polizei’ bei Erstzulassungen bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann.
Wenn ein P hinter der Zahl steht können doch keine 26 db dazu addiert werden !
Stimmt das ?
Beispiel : Mobile.de
Shovelhead Baujahr 1966
Standgeräusch : 97 db (A) ( ohne Buchstabe )
Fahrgeräusch : 86 db (A) ( ohne Buchstabe )
Also Standgeräusch laut Schein plus 5 db (A)
Wenn keinen Buchstaben im Schein hinter dem Standgeräusch hat.
Oder Standegräusch plus 21 db ( A ) wenn ein N hinter Standgeräusch im Fahrzeugschein stehen hat.
Also 97 db (A) plus 5 db (A) = ca 102 db (A ) richtig ?
Ich weiß… viel sagen interessiert sowieso keinen was da steht.
Das Bike fährt und macht Krach.
aber wenn die Polizei erwischt, dann gibt es große Probleme durch falsche im Einträge im Fahrzeugbrief.
Wenn alle richtig im Fahrzeugbrief eintragen ist , dann ist es sorgenfrei….Oder ?
Ich möchte diese Jahr nochmal ein alt Shovelhead kaufen.
Soll ich nochmal , das gleiche “ N “nehmen ?
Mein Kumpel meint :
Mein Lautstärke ist mit 87N und 84 N eingetragen keine phone. oder db zahl.
N eintragungen sind sehr selten und nur von Vorteil (Legal viel Lauter) mal was anderes. Also Darf Laut
Gruß Harleys
Ich habe letztes Jahre eine original Shovelhead 1 Hand , Baujahr 1981 in Deutschland gekauft. Mein Fahrzeugbrief ist immer noch ein alter , dann habe ich einen neuen EU-Fahrzeugbrief bekommen.
Ich habe verschieden Forum über das Thema Shovelhead gelesen , wie laut meine Shovel sein darf ? , Lautstärke Eintragung ? usw..
Mein Standgeräusch : 87 N > 87N plus 5 db (A) plus 21 db ( A) = 113 db (A)
Mein Fahrgeräusch : 84 N
Das "N" steht für die alte nationale Meßmethode, bei der z. B. die Standgeräuschmessung, wie bereits oben geschrieben, 7 Meter hinter dem Auspuff vorgenommen wird. Die nach "N" gültige Fahrgeräuschmessung unterscheidet sich meines Wissens nicht groß (wenn überhaupt) von der aktuellen Fahrgeräuchmessung.
Da die Polizei bei einer Kontrolle nur die neue Meßmethode (50 cm Abstand zum Auspuff) bei der Überprüfung des Standgeräusches anwendet, wird bei den alten eingetragenen Standgeräuschwerten mit "N" ein Aufschlag von 21 dB + 5 dB Meßtoleranz, also insgesamt 26 dB auf dein "N"-Standgeräusch aufgeschlagen.
Wenn ich also ein Standgeräusch von 87N eingetragen habe, dann darf mein Auspuff bei einer Standgeräuschmessung in 50 cm Abstand 113 dB bringen, ohne dass mir die Grünen was können.
Vorschriften Chronologisch
Fahrgeräuschgrenzwerten
Art des Fahrzeugs vom 13.09.1966 bis 30.09.1983
Krafträder bis 250ccm 84
über 250ccm 84
Zweitakter 84
Messverfahren
Bis 30.09.1983 Nationale Richtlinie (Rili)
N: steht für ’nationale Vorschrift’ bei Erstzulassung bis 07.11.1980 (kann auch weggelassen werden)
Die Buchstabenkennung in den KFZ - Papieren sagt aus wieviel Prozent vom gemessenen Wert abgezogen werden kann.
" N " gemessener Wert - 26 db
" P " gemessener Wert - 05 db
" E " gemessener Wert - 05 db
" D " nicht mit der nachfolgenden Methode messbar
Beispiel : Mobile.de
blau Shovelhead Baujahr 1980 , 1 Hand in USA
Standgeräusch : 86E > also 86 db plus 5 db(A) = 101 db (A) oder ?
E ?? > EG-Richtlinie
Fahrgeräusch : 100P > also 100 db plus 5 db (A) = 105 db (A) oder ?
P ?? > wie ’Polizei’ bei Erstzulassungen bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann.
Wenn ein P hinter der Zahl steht können doch keine 26 db dazu addiert werden !
Stimmt das ?
Beispiel : Mobile.de
Shovelhead Baujahr 1966
Standgeräusch : 97 db (A) ( ohne Buchstabe )
Fahrgeräusch : 86 db (A) ( ohne Buchstabe )
Also Standgeräusch laut Schein plus 5 db (A)
Wenn keinen Buchstaben im Schein hinter dem Standgeräusch hat.
Oder Standegräusch plus 21 db ( A ) wenn ein N hinter Standgeräusch im Fahrzeugschein stehen hat.
Also 97 db (A) plus 5 db (A) = ca 102 db (A ) richtig ?
Ich weiß… viel sagen interessiert sowieso keinen was da steht.
Das Bike fährt und macht Krach.
aber wenn die Polizei erwischt, dann gibt es große Probleme durch falsche im Einträge im Fahrzeugbrief.
Wenn alle richtig im Fahrzeugbrief eintragen ist , dann ist es sorgenfrei….Oder ?
Ich möchte diese Jahr nochmal ein alt Shovelhead kaufen.
Soll ich nochmal , das gleiche “ N “nehmen ?
Mein Kumpel meint :
Mein Lautstärke ist mit 87N und 84 N eingetragen keine phone. oder db zahl.
N eintragungen sind sehr selten und nur von Vorteil (Legal viel Lauter) mal was anderes. Also Darf Laut
Gruß Harleys