Reifenfrage
Moderator: Gerry
Reifenfrage
Hallo Leute,
Wollte eigentlich nur nen neuen Reifen hinten draufziehen lassen...
Also ausgebaut, zum Händler gebracht und da ging es dann los:
Ich brauche für meine 4-Zoll-Felge einen 150/80 verbaut ist ein Dunlop 401 130/80, war damals von der Breite her zulässig, heute nicht mehr.
Vorne habe ich einen Dunlop D402 MH90-21 M/C H54 HD.
Der dazu passende Hinterreifen ist ein Dunlop 150/80 B 16 TL H71 Elite, zu kaufen gibt es den auch, er müsste per Einzelabnahme eingetragen werden.
Eingetragen habe ich:
unter Ziffer 15.1: MH90-2156S
unter Ziffer 15.2: MT90-16
Außerdem ist im Freitextfeld eingetragen zu 15.1 und 15.2: auch Metzeler, auch vorn 80/90-2148H und hinten 130/90 B16 73H.
Ein paar Fragen habe ich:
1.) Kann ich einen 150/80 auf der 4-Zoll-Felge fahren ohne dass es Schwierigkeiten mit der Breite der Serienschwinge gibt?
2.) Gibt es Erfahrungen mit anderen Reifenkombinationen, evtl. in der Größe 140/xx auf einer 4-Zoll-Felge?
3.) (Wie) kann man die Reifenangaben austragen lassen?
Danke im Voraus, Christian
Wollte eigentlich nur nen neuen Reifen hinten draufziehen lassen...
Also ausgebaut, zum Händler gebracht und da ging es dann los:
Ich brauche für meine 4-Zoll-Felge einen 150/80 verbaut ist ein Dunlop 401 130/80, war damals von der Breite her zulässig, heute nicht mehr.
Vorne habe ich einen Dunlop D402 MH90-21 M/C H54 HD.
Der dazu passende Hinterreifen ist ein Dunlop 150/80 B 16 TL H71 Elite, zu kaufen gibt es den auch, er müsste per Einzelabnahme eingetragen werden.
Eingetragen habe ich:
unter Ziffer 15.1: MH90-2156S
unter Ziffer 15.2: MT90-16
Außerdem ist im Freitextfeld eingetragen zu 15.1 und 15.2: auch Metzeler, auch vorn 80/90-2148H und hinten 130/90 B16 73H.
Ein paar Fragen habe ich:
1.) Kann ich einen 150/80 auf der 4-Zoll-Felge fahren ohne dass es Schwierigkeiten mit der Breite der Serienschwinge gibt?
2.) Gibt es Erfahrungen mit anderen Reifenkombinationen, evtl. in der Größe 140/xx auf einer 4-Zoll-Felge?
3.) (Wie) kann man die Reifenangaben austragen lassen?
Danke im Voraus, Christian
Zuletzt geändert von Christian am 06.04.2016, 09:27, insgesamt 1-mal geändert.
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- Thorsten D.
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Re: Reifenfrage
nabend,
ich hab bei mir nen metzeler me880 130/90 - 16 M/C 67H TL auf 4 zoll eingetragen, allerdings vorne..
ich hab auch ne freigabe für diese kombi direkt von metzeler
falls das hilft
ich hab bei mir nen metzeler me880 130/90 - 16 M/C 67H TL auf 4 zoll eingetragen, allerdings vorne..
ich hab auch ne freigabe für diese kombi direkt von metzeler
falls das hilft
Gruss Thorsten
Re: Reifenfrage
Hallo Thorsten,
die Eintragung für vorne kann ich leider nicht auf hinten übertragen, da vorne ganz andere Kräfte wirken. Trotzdem Danke.
Noch eine Frage habe ich in die Runde:
Kann ich nicht trotz der Unzulässigkeit der Kombination einer 4-Zoll-Felge mit einem 130er Reifen diesen fahren, weil ich ja BEIDES eingetragen habe: Die 4-Zoll-Felge und einen 130er Reifen? Konsequenterweise hätte bei der Eintragung der 4-Zoll-Felge der 130er Reifen ausgetragen werden müssen, oder?
Gruß, Christian
die Eintragung für vorne kann ich leider nicht auf hinten übertragen, da vorne ganz andere Kräfte wirken. Trotzdem Danke.
Noch eine Frage habe ich in die Runde:
Kann ich nicht trotz der Unzulässigkeit der Kombination einer 4-Zoll-Felge mit einem 130er Reifen diesen fahren, weil ich ja BEIDES eingetragen habe: Die 4-Zoll-Felge und einen 130er Reifen? Konsequenterweise hätte bei der Eintragung der 4-Zoll-Felge der 130er Reifen ausgetragen werden müssen, oder?
Gruß, Christian
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Re: Reifenfrage
Moin Christian,
ich verstehe da einiges nicht.
Irgendein Ing. hat Dir beide Kombinationen abgenommen und jetzt bekommst Du keinen TÜV oder ist der Reifenmacker das Problem, der Dir die Reifen nicht aufziehen will?
Also ich fahr auf 4 Zoll 5.00 16und habe da kein Probleme.
Gruß
Norbert
ich verstehe da einiges nicht.
Irgendein Ing. hat Dir beide Kombinationen abgenommen und jetzt bekommst Du keinen TÜV oder ist der Reifenmacker das Problem, der Dir die Reifen nicht aufziehen will?
Also ich fahr auf 4 Zoll 5.00 16und habe da kein Probleme.
Gruß
Norbert
Re: Reifenfrage
Hi Norbert,
das Problem ist, dass der Reifen lt. TÜV auf einer 4-Zoll-Felge nicht zulässig ist, weil er zu schmal ist. Fahrtechnisch war es überhaupt kein Problem, er saß einwandfrei und fuhr sich völlig unproblematisch.
Dem Reifenhändler ist das völlig wurst, was ich fahre, der TÜV sagt zu 130/80 auf 4-Zoll-Felge, das ginge nicht.
Was hast du für einen Reifen-Fabrikat drauf?
Hast Du eine Einzelabnahme oder ist das so eintragungsfähig?
Antwort gerne auch per pn.
Danke und Gruß, Christian
das Problem ist, dass der Reifen lt. TÜV auf einer 4-Zoll-Felge nicht zulässig ist, weil er zu schmal ist. Fahrtechnisch war es überhaupt kein Problem, er saß einwandfrei und fuhr sich völlig unproblematisch.
Dem Reifenhändler ist das völlig wurst, was ich fahre, der TÜV sagt zu 130/80 auf 4-Zoll-Felge, das ginge nicht.
Was hast du für einen Reifen-Fabrikat drauf?
Hast Du eine Einzelabnahme oder ist das so eintragungsfähig?
Antwort gerne auch per pn.
Danke und Gruß, Christian
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Re: Reifenfrage
Hallo Christian,
ich habe den Avon drauf, früher war ein 150iger im Starren eingetragen. Das fand ich nicht mehr so toll und habe das umtragen lassen. Aber das nur so am Rande.
Bei dem Schwingenrahmen meiner Frau ist ein 150iger eingetragen, auch auf 4 Zoll Felge. Vorher war ein MT90 auf dieser Felge verbaut und es gab nie Probleme mit dem TÜV.
Ob nun 5.00 oder MT 90, es sind alles 130iger.
Was ich bei der Sache nicht verstehe, irgendwann hast Du einen gewissen Betrag für diese Eintragung bezahlt und das war bestimmt auch nicht billig.
Jetzt kommt ein Mutant und sagt, dass ist nicht mehr konform. Das müsste er doch mindestens (und zwar richtig) begründen können. Eine Aussage: "Heute geht das nicht mehr" finde ich nicht ausreichend.
Die Menschheit lebt vom Fortschritt, vielleicht ist so eine Eintragung heute nicht mehr möglich, aber sie war es.
Im rechtlichen gibt es den Begriff der "Besitzstandswahrung", was ungefähr bedeutet, wenn Du es früher durftest, dann darf mir Dir das Recht ohne weiteres nicht mehr nehmen (bsp. kleines Kennzeichen). Ich kenne bis jetzt nur eine Bestimmung, die dieses Recht aushebelt (Katzenauge/Rückstrahler).
Nun kann man viel darüber diskutieren, was man machen kann, gerichtlich streiten, Rumheulen, die Welt verteufeln oder einfach einen anderen TÜV aufsuchen.
Ich bin es bspw. leid, mich mit Leuten herumzustreiten und würde es mit dem Chef des TÜVs besprechen wollen. Wenn der Deine Meinung auch nicht teilt, würde ich einen anderen TÜV aufsuchen, was man dem Herrn ruhig mitteilen kann.
Gruß
Norbert
ich habe den Avon drauf, früher war ein 150iger im Starren eingetragen. Das fand ich nicht mehr so toll und habe das umtragen lassen. Aber das nur so am Rande.
Bei dem Schwingenrahmen meiner Frau ist ein 150iger eingetragen, auch auf 4 Zoll Felge. Vorher war ein MT90 auf dieser Felge verbaut und es gab nie Probleme mit dem TÜV.
Ob nun 5.00 oder MT 90, es sind alles 130iger.
Was ich bei der Sache nicht verstehe, irgendwann hast Du einen gewissen Betrag für diese Eintragung bezahlt und das war bestimmt auch nicht billig.
Jetzt kommt ein Mutant und sagt, dass ist nicht mehr konform. Das müsste er doch mindestens (und zwar richtig) begründen können. Eine Aussage: "Heute geht das nicht mehr" finde ich nicht ausreichend.
Die Menschheit lebt vom Fortschritt, vielleicht ist so eine Eintragung heute nicht mehr möglich, aber sie war es.
Im rechtlichen gibt es den Begriff der "Besitzstandswahrung", was ungefähr bedeutet, wenn Du es früher durftest, dann darf mir Dir das Recht ohne weiteres nicht mehr nehmen (bsp. kleines Kennzeichen). Ich kenne bis jetzt nur eine Bestimmung, die dieses Recht aushebelt (Katzenauge/Rückstrahler).
Nun kann man viel darüber diskutieren, was man machen kann, gerichtlich streiten, Rumheulen, die Welt verteufeln oder einfach einen anderen TÜV aufsuchen.
Ich bin es bspw. leid, mich mit Leuten herumzustreiten und würde es mit dem Chef des TÜVs besprechen wollen. Wenn der Deine Meinung auch nicht teilt, würde ich einen anderen TÜV aufsuchen, was man dem Herrn ruhig mitteilen kann.
Gruß
Norbert
Re: Reifenfrage
Hallo Norbert,
Ich denke, da hat der zuletzt Eintragende, der die Felge eingetragen hat, nicht darauf geachtet, was bereits für eine Reifengröße eingetragen ist und ich habe es nicht gewusst bzw. mich auf die Kompetenz des TÜV-Prüfers verlassen.
Als dann vor ein paar Jahren ein neuer Reifen fällig war, habe ich mir den gleichen besorgt und montieren lassen. Der Reifenhändler hat damals im Computer nachgesehen und gesagt, der 130 passt gerade noch so. Anschließend bin ich zwei Mal problemlos mit dem Reifen durch den TÜV gekommen und beide Male wurde die Felge kontrolliert, offenbar wurde aber nicht darauf geachtet, welche Breite der Reifen hat und ob das mit der Felge zulässig ist.
Das "gerade-so-passen" scheint sich geändert zu haben, der TÜV-Prüfer hat mir am PC eine Tabelle gezeigt, welche Reifenbreite mit welchen Felgen kombinierbar ist und da stand deutlich drin, das ein 130er nur bis 3,5 Zoll gefahren werden darf und ein 150er bis 4 Zoll und ein 140er bis 3,75 Zoll, wobei der 140er nicht mehr hergestellt wird.
In Sachen Besitzstandswahrung gebe ich Dir recht, darum habe ich ja auch gefragt, ob ich den Eintragungsfehler nicht zu meinen Gunsten interpretieren kann, also dass bei meinen Eintragungen ein 130er auf der 4-Zoll-Felge zulässig ist, weil ich eben diese Eintragungskombination drin habe.
Austragen lass ich das auf keinen Fall, soviel ist klar.
Kommst Du zur PEP? Dann sollten wir das Reifenproblem mal ein wenig tottrinken.
Viele Grüße, Christian
Ich denke, da hat der zuletzt Eintragende, der die Felge eingetragen hat, nicht darauf geachtet, was bereits für eine Reifengröße eingetragen ist und ich habe es nicht gewusst bzw. mich auf die Kompetenz des TÜV-Prüfers verlassen.
Als dann vor ein paar Jahren ein neuer Reifen fällig war, habe ich mir den gleichen besorgt und montieren lassen. Der Reifenhändler hat damals im Computer nachgesehen und gesagt, der 130 passt gerade noch so. Anschließend bin ich zwei Mal problemlos mit dem Reifen durch den TÜV gekommen und beide Male wurde die Felge kontrolliert, offenbar wurde aber nicht darauf geachtet, welche Breite der Reifen hat und ob das mit der Felge zulässig ist.
Das "gerade-so-passen" scheint sich geändert zu haben, der TÜV-Prüfer hat mir am PC eine Tabelle gezeigt, welche Reifenbreite mit welchen Felgen kombinierbar ist und da stand deutlich drin, das ein 130er nur bis 3,5 Zoll gefahren werden darf und ein 150er bis 4 Zoll und ein 140er bis 3,75 Zoll, wobei der 140er nicht mehr hergestellt wird.
In Sachen Besitzstandswahrung gebe ich Dir recht, darum habe ich ja auch gefragt, ob ich den Eintragungsfehler nicht zu meinen Gunsten interpretieren kann, also dass bei meinen Eintragungen ein 130er auf der 4-Zoll-Felge zulässig ist, weil ich eben diese Eintragungskombination drin habe.
Austragen lass ich das auf keinen Fall, soviel ist klar.
Kommst Du zur PEP? Dann sollten wir das Reifenproblem mal ein wenig tottrinken.
Viele Grüße, Christian
Lieber nen Shovel-Vibrator als nen TC-Staubsauger
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Re: Reifenfrage
Hallo Christian,
Jep zur PEP
Ich weiß aber noch nicht ob ich volle drei Tage bleibe
Gruß
Norbert
Jep zur PEP
Ich weiß aber noch nicht ob ich volle drei Tage bleibe
Gruß
Norbert
Re: Reifenfrage
Hi Norbert,
werde - so Gott will und mein Reifenproblem - schon am Donnerstag hinfahren und Gerry beim Aufbau helfen. Dann sollten wir uns vorher kurzschließen.
Viele Grüße, Christian
werde - so Gott will und mein Reifenproblem - schon am Donnerstag hinfahren und Gerry beim Aufbau helfen. Dann sollten wir uns vorher kurzschließen.
Viele Grüße, Christian
Lieber nen Shovel-Vibrator als nen TC-Staubsauger
Kicker rules!
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Re: Reifenfrage
Hallo Christian,
das war auch mein Plan, aber ich weiß nicht ob ich mit meinem Norkap-Projekt noch am Soundcontest teilnehmen kann, weil ich evtl. auf einer anderen Feier dabei sein muss.
...aber jetzt wird es off-Topic und das sieht der Cheffe gar nicht gern
Gruß
Norbert
das war auch mein Plan, aber ich weiß nicht ob ich mit meinem Norkap-Projekt noch am Soundcontest teilnehmen kann, weil ich evtl. auf einer anderen Feier dabei sein muss.
...aber jetzt wird es off-Topic und das sieht der Cheffe gar nicht gern
Gruß
Norbert
Re: Reifenfrage
Hi,
das hilft vielleicht bei der Entscheidungsfindung:
http://www.swc-maier.de/wissenswertesfelgen.php
Oder es wirft neue Fragen auf
gruss robo
das hilft vielleicht bei der Entscheidungsfindung:
http://www.swc-maier.de/wissenswertesfelgen.php
Oder es wirft neue Fragen auf
gruss robo
- Thorsten D.
- Beiträge: 1842
- Registriert: 08.01.2012, 09:53
- Wohnort: Renningen
Re: Reifenfrage
nabend christian.........
also wegen dem ganzen reifen gekruschtel - nochmal.......
ich hab hinten serienschwinge und so weiter, dazu eine 4 zoll felge und 150/80-16 drauf - geht problemlos und ist eingetragen
dito hab ich eingetragen den 150er auf ner 3 zoll felge - vorne und hinten
ich bin überzeugt davon das du wenn du metzeler anfrägst eine freigabe für einen 130/90-16 rear 73H auf 4 zoll bekommst und damit kann der tüver eintragen
also wegen dem ganzen reifen gekruschtel - nochmal.......
ich hab hinten serienschwinge und so weiter, dazu eine 4 zoll felge und 150/80-16 drauf - geht problemlos und ist eingetragen
dito hab ich eingetragen den 150er auf ner 3 zoll felge - vorne und hinten
ich bin überzeugt davon das du wenn du metzeler anfrägst eine freigabe für einen 130/90-16 rear 73H auf 4 zoll bekommst und damit kann der tüver eintragen
Gruss Thorsten
Re: Reifenfrage
Hallo Thorsten,
der 130iger Reifen auf 4 Zoll ist doch schon eingetragen, bloß jetzt bekommt er keine Plakette und da wird ihm ein Freigabe von Fa. Reifenmarke gar nichts nützen, weil der Ing. meint dass es nicht mehr zulässig ist. Selbst wenn Du Tabellen von zig Firmen vorlegst wirst Du bei diesen Menschen (wevtl. Verein) keine Plakette erhalten, weil seine Tabellen richtiger sind.
Wie oft gibt es Probleme mit einigen Prüfen weil sie es besser wissen;
=> der Seitenständer muss selbvständig einklappen
=> der Tastschalter an der OEM-Armatur darf zum Blinken nicht festgehalten werden
Es hilft nur ein Wechsel und/oder vielleicht ein Beschwerdeschreiben an die Vereinsführung.
Gruß
Norbert
der 130iger Reifen auf 4 Zoll ist doch schon eingetragen, bloß jetzt bekommt er keine Plakette und da wird ihm ein Freigabe von Fa. Reifenmarke gar nichts nützen, weil der Ing. meint dass es nicht mehr zulässig ist. Selbst wenn Du Tabellen von zig Firmen vorlegst wirst Du bei diesen Menschen (wevtl. Verein) keine Plakette erhalten, weil seine Tabellen richtiger sind.
Wie oft gibt es Probleme mit einigen Prüfen weil sie es besser wissen;
=> der Seitenständer muss selbvständig einklappen
=> der Tastschalter an der OEM-Armatur darf zum Blinken nicht festgehalten werden
Es hilft nur ein Wechsel und/oder vielleicht ein Beschwerdeschreiben an die Vereinsführung.
Gruß
Norbert
Re: Reifenfrage
Hallo Christian,
ist die 4-Zoll-Felge tatsächlich eingetragen? Aus Deinem ersten Beitrag ergibt sich das nicht. Im zweiten schreibst Du, es sei sowohl eine 4-Zoll-Felge als auch ein 130er Reifen eingetragen.
Ich denke, die Frage ist, ob der 130er in Verbindung mit einer 4-Zoll-Felge eingetragen ist (so scheint Norbert das zu verstehen) oder ob das unabhängig voneinander vorgenommene Eintragungen sind, so dass Du quasi eine Alternative hast. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der TüV eine Felgenbreite ohne dazugehörige Reifengröße einträgt.
Klär uns doch bitte mal auf.
Gruß Philipp
ist die 4-Zoll-Felge tatsächlich eingetragen? Aus Deinem ersten Beitrag ergibt sich das nicht. Im zweiten schreibst Du, es sei sowohl eine 4-Zoll-Felge als auch ein 130er Reifen eingetragen.
Ich denke, die Frage ist, ob der 130er in Verbindung mit einer 4-Zoll-Felge eingetragen ist (so scheint Norbert das zu verstehen) oder ob das unabhängig voneinander vorgenommene Eintragungen sind, so dass Du quasi eine Alternative hast. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der TüV eine Felgenbreite ohne dazugehörige Reifengröße einträgt.
Klär uns doch bitte mal auf.
Gruß Philipp
Support your local jockey shifters
Re: Reifenfrage
Hallo Philip
Norbert
GrußChristian hat geschrieben:Hallo Thorsten,
die Eintragung für vorne kann ich leider nicht auf hinten übertragen, da vorne ganz andere Kräfte wirken. Trotzdem Danke.
Noch eine Frage habe ich in die Runde:
Kann ich nicht trotz der Unzulässigkeit der Kombination einer 4-Zoll-Felge mit einem 130er Reifen diesen fahren, weil ich ja BEIDES eingetragen habe: Die 4-Zoll-Felge und einen 130er Reifen? Konsequenterweise hätte bei der Eintragung der 4-Zoll-Felge der 130er Reifen ausgetragen werden müssen, oder?
Gruß, Christian
Norbert