Hallo Arthur,
manchmal arbeiten die Gutachter gegen die Kunden. Da wird ein Totalschaden mit z.B. solchen Lappalien „konstruiert“ und der Kunde bekommt den Zeitwert abzüglich Restwert (sagt man das so?). Tolle Sache. Da haben Gutachter, Anwälte und die Versicherung am Schaden verdient. Nur der Geschädigte bleibt auf der Strecke.
Nicht nur manchmal leider bei älteren Fahrzeugen häufiger.
Ja, man sagt Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Gegensteuern kann man nur, wenn man rechtzeitig ein Wertgutachten machen läßt und den tats. Wert des Fahrzeuges damit dokumentiert. Dies gilt aber immer nur für 2 Jahre sollte also aktuell sein. Dann noch mit der 130% -Regelung arbeiten, da geht dann schon was.
Wichtich ist dann noch dass das Gutachten 2 Werte enthällt: den Wiederbeschaffungswert und den Wiederherstellungswert, der erheblich höher liegen kann.
Das mit dem Restwert ist auch ein beliebtes Spiel der Versicherer. Gesetzlich verpflichtet sind die freien SV´s 3 Angebote regionaler Restwertaufkäufer einzuholen.
Versicherer bieten die Fahrzeuge dann noch in Restwertbörsen an, bundesweit. Da werden dann teilweise utopische Summen für reine Schrotthaufen gezahlt.
Teilweise werden wir SV´s, die nach den Gesetzen gehandelt haben, von manchen Versicherern auf Schadenersatz der Differenz zwischen der in der Restwertbörse erzielten Restwertes und dem regional erzieleten Betrages verklagt.
Ich hab auch mal gehört...

das Versicherer mit prof. Aufkäufern Deals machen. Also "du bekommst dieunddie Autos die Du möchtest mußt aber denundden Betrag auf das Motorrad bieten und auch mitnehmen...." aber nur mal gehört....
Fazit: Der Geschädigte möchte das Moped behalten, also : Wiederbeschaffungswert ohne Wertgutachten minus völlig überhöhter Restwert = Differenz wird ausgezahlt. Was bleibt? Auf jeden Fall kein Geld um den vorherigen Zustand wieder herzustellen...
So sind sie.
Gruß